Beiträge von arimee

    Hallo,


    als Erstes empfehle ich dir dringend, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, wenn du Fehler vermutest. Das ist wichtig, um die Widerspruchsfrist zu wahren. Lege einfach formlosen Widerspruch ein, mit der Anmerkung, dass genauere Ausführungen folgen werden. Gib den Antrag direkt im Jobcenter ab und lass dir die Abgabe des Widerspruchs bescheinigen.


    Dann gehst du zusammen mit deinem ALG II Bescheid zum Amtsgerticht deiner Stadt und beantragst einen sog. "Beratungshilfeschein". Erkläre dem Rechtspfleger im Amtsgericht, dass du Beratung brauchst bei der Kontrolle deines ALG II Bescheides, weil Unklarheiten vorliegen (Schildere die Unklarheiten). Dafür solltest du dann einen "Beratungshilfeschein" erhalten, mit dem du kostenlos einen Anwalt (am Besten für Sozialrecht) aufsuchen kannst. Dieser wird dich dann im Kontakt mit dem Jobcenter unterstützen.


    Alternativ kannst du auch direkt zum Sozialgericht gehen und dort den Erlass einer "Einstweiligen Anordnung" bzw. Klage gegen das Jobcenter einreichen. Das solltest du aber nur tun, wenn ziemlich eindeutig sicher ist, dass das Jobcenter Fehler in der Bearbeitung gemacht hat und auf deine Klärungsversuche nicht reagiert bzw. du in einer akuten Mittellosigkeit steckst und ein sehr eiliger Hilfebedarf besteht.
    Ich würde dir jedoch 1. genannte Alternative empfehlen - man muß ja nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen .. ;)


    Falls dir der Weg übers Amtsgericht und einen Anwalt zu lang ist, gibt es eigentlich in jeder Stadt auch kostenlose Rechtsberatungen für ALG II Empfänger. Google mal ein wenig bzw. ruf bei deiner Stadtverwaltung an. Nachteil ist, dass hier häufig ein ziemlicher Andrang ist, d.h. lange Wartezeiten etc.


    Viel Glück

    Stellt schnellstmöglich den Antrag auf ALG II ... das ist erstmal das Wichtigste, um evtl. Ansprüche zu sichern!!
    Das Jugendamt hat damit rein gar nix zu tun...


    (Möglicherweise dachte die Gute vom Jobcenter, dass dein Freund in irgendeine Betreute Wohnform ziehen könne - vermittelt durch das Jugendamt.
    Vielleicht sah sie auch einen (familien-)pädagogischen Hilfebedarf, aufgrund der Situation zu Hause bei deinem Freund.. auch da wäre das Jugendamt zuständig... aber mit der Gewährung für Leistungen zum Lebensunterhalt hat das Jugendamt def. nix zu tun. Also nicht in die Irre führen lassen und den Antrag schnellstmöglich abgeben)


    Und nicht vergessen: Antragsabgabe bestätigen lassen!!! ... besser is ;)


    Sollte das Jobcenter die Antragsannahme verweigern, bleibt der Weg zum Amtsgericht.
    Dort gibts einen Beratungshilfeschein, womit ihr einen Anwalt (im Idealfall: Sozialrecht) aufsuchen könnt, der der Angelegeneit dann mal "Butter bei de Fische" gibt...

    Hallo,


    zuerst einmal befürchte ich, dass du kein ALG II bekommst, wenn du dein Abi an einer Tagesschule nach machst. Da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, gibts auch kein ALG II.
    (so nebenbei: warum bekommst du kein Bafög??)


    Bis zum Beginn der Schule, bist du ALG II berechtigt und die Arge muß erstmal deine tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernehmen. Deine Miete übersteigt die Regelsätze jedoch extrem, sodass dich das Jobcenter direkt zum Umzug auffordern wird. Die Mietgrenze liegt i.d. R. bei einer Person bei 360€ warm.


    Mietschulden kann man prinzipiell in Form eines Darlehens beantragen, wenn dadurch der drohende Wohnungsverlust abgewandt wird. Jedoch besteht bei dir keinerlei Aussicht auf Erfolgt, da deine Miete ohnehin viel zu teuer ist und du im ALG II Bezug aus der Wohnung raus mußt - sprich, der jetzige Wohnraum ist aus Sicht der Arge ohnehin nicht erhaltenswert. Die Schulden bleiben dann deine Privatschulden.


    Alles Gute :)

    Du hast Recht, Anspruch auf ALG II hast du nicht, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Stattdessen solltest du schleunigst deinen Anspruch auf Grundsicherung überprüfen lassen (im Grundsicherungsamt des Sozialamtes). Solltest du Anspruch darauf haben, dürfte das höher ausfallen als das bisherige Wohngeld. Dieses fiele dann mit dem Erhalt der Grundsicherung weg.
    Stelle den Antrag so schnell wie möglich, da jeder Tag zählt! :)

    Hallo!


    Nach dem, was du schilderst, hast du während deiner Zeit in England keinen Anspruch auf ALG II!
    Es sei denn, dass das Projekt in irgendeiner Form als Qualifizierungsmaßnahme vom Jobcenter anerkannt ist. Das bekommst du nur heraus, indem du einen Termin bei deiner/m ArbeitsvermittlerIn / FallmanagerIn machst, und nachfragst. Ich befürchte jedoch, dass das nicht der Fall ist.
    (Alternativ kannst du ja auch beim Projekt selbst nachfragen, inwieweit dies Jobcenter-gefördert ist.)


    Viel Glück!

    Es besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter eine Erstausstattung zu beantragen, sobald klar ist, dass ihr laufende Leistungen nach dem SGB II (also ALG II) erhalten werdet.
    Dies ist jedoch eine "Kann-Leistung", zumal offensichtlich ist, dass ihr ja schon mal Hausrat hattet. Vermutlich wird der Antrag daher ersteinmal abglehnt werden. Ihr solltet argumentieren, warum ihr ohne Einrichtung seit und solltet darauf eingestellt sein, im Bedarfsfall anwaltliche Unterstützung (über einen Beratungshilfeschein) einholen zu müssen.


    Zudem stellt sich mir dir Frage, ob aufgrund deiner Rentenhöhe noch Grundsicherung für dich in Frage kommt. Da eine Frührente impliziert, dass du nicht mehr erwerbsfähig bist, ist für dich auch nicht mehr das Jobcenter sondern das Grundsicherungsamt (Sozialamt) zuständig. Aber ob du einen Aspruch hast oder nicht, prüft das Grundsicherungsamt. Falls ein Anspruch besteht, kann man u.U. auch dort Gelder für die Ersatz-/Neubeschaffung von Möbeln beantragen.


    Auf jeden Fall solltet ihr darauf eingestellt sein, dass sich die Klärung der Bewilligung einer Einrichtungsbeihilfe eine Weile hinziehen kann und entsprechend bereits im Vorfeld Alternativen eruieren.


    Achja, noch etwas: Jeder hat das gleiche Rechte vor dem Jobcenter .. ob Deutscher, Migrant, Aus- oder Einwanderer.. Also, auch wenn's manchmal schwer fällt, immer schön nett bleiben ... :)

    Hallo,


    der Weg zum Jobcenter war erstmal völlig richtig!!
    Was dein Freund beim Jugendamt soll, kann ich mir auch nicht erklären, da er für sämtliche stationäre Jugendhilfemaßnahmen wohl zu alt sein sollte.


    Ansprechpartner ist also das Jobcenter.
    Er sollte sich einen ALGII Antrag bersorgen - direkt im JC - diesen ausfüllen und schnellstmöglich als "Eilantrag" abgeben und direkt eine Vorschußzahlung beantragen. (Für den Fall, dass er kein eigenes Einkommen hat) .. zudem eine Stellungnahme, zu seiner Lebenssituation, weshalb er nicht mehr zu Hause wohnen kann etc. (Vielleicht kann ja auch das Jug. eine ergänzende Stellungnahme schreiben)
    Da er wohnungslos ist, wird er erstmal nur den Regelsatz erhalten - u.U. in Abzug des Kindergeldes, wenn er berechtigt zum Erhalt dessen ist und u.U. auch mit Abzug elterlichen Unterhaltes, wenn dieser nach Prüfung vom Einkommen der Eltern fällig wird... (und natürlich Minus eines evt. Gehaltes).
    Dann sollte er sich eine Wohnung suchen.. Wohnungsangebot einreichen und die Zustimmung zur Anmietung abwarten...


    Viel Glück

    Hallo,


    zuerst einmal: wenn du studierst, gibt es kein ALG II.
    ALGII erhältst du nur dann, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Als Student ist dem nicht so.


    Wie ich dich verstehe, ist das Studium jedoch noch in Planung.
    Wichtig finde ich an dieser Stelle, für dich zu klären, wie du die Wohnung während des Studiums finanzieren willst. Das heißt, ob du Bafög-Berechtigt bist, dir deine Eltern Unterhalt zahlen, du nen Job haben wirst....


    Einen Umzug im ALG II Bezug durchzukriegen, zumal du über 25 bist, dürfte kein Problem sein - erst recht wenn deine Hauptargumentation die ist, dass deine Mutter dich rausgeworfen hat und du nun faktisch obdachlos bist. Der Ablauf wäre der, dass du dir ein Wohnungsangebot eines Vermieters besorgst. Die Warmmiete für eine Person darf i.d.R. nicht mehr als 360€ sein (variert je nach Wohnort) und die Wohnung sollte im Rahmen einer "normalen" Größe liegen. Damit gehts du zum JC und beantragst den Umzug bzw. die Zustimmung zur Anmietung und die Übernahme der Mietkaution (ich nehme an, dass du das Geld dafür nicht auf der "Hohen Kante" hast).. Du solltest eine Schilderung deiner Situation beilegen.. dass du wohnungslos bist, weil von Mutter rausgeworfen...


    Ich denke, dass das so klappen sollte.
    Aber wie gesagt - überleg dir gut, wie du die Wohnung während des Studiums finanzieren willst, da es dann kein Geld mehr vom Jobcenter gibt und das Bafög bzw. der Unterhalt deine einzigen Einnahmen wären.
    Vielleicht wäre der Einzug in ein Studentenwohnheim eine bessere Alternative.


    Viel Glück!

    .. kleiner Tipp: Die Antragsabgabe immer bestätigen lassen!!
    So umgeht man den Ärger im Nachhinein, falls der Antrag im Jobcenter nicht aufzufinden ist und hat damit in jedem Fall Anspruch auf eine lückenlose Fortzahlung der ALG II Leistungen.
    (Alternativ:zusätzlich zum Briefkasten - per Fax mit Sendebericht schicken ... im Notfall besser dieser "Nachweis" als keiner.. ;o)

    Hallo!


    So wie es aussieht, darfst du ausziehen, da deine jetzige Wohnsituation für dich und dein Kind bei einem 15qm großen Zimmer in keinster Weise angemessen und zumutbar ist.


    Die neue Wohnung für dich und dein Kind darf 444,-€ / warm kosten.
    Regional kann dies in Deutschland auch schwanken. (Aus welcher Stadt kommst du denn?)
    Dein Wohnungsangebot passt damit soweit. Vielleicht kannst du den Vermieter ja überzeugen, den Mietpreis um 1,-€ zu senken, dann passt es (zumindest hier in Berlin) zu 100% in die Angemessenheitskriterien des Jobcenters.


    Du solltest dir ein Wohnungangebot geben lassen und dies bei deinem zuständigen Jobcenter einreichen, ggf. einen Termin vereinbaren und direkt vorsprechen.
    Auf jeden Fall ein Begleitschreiben dazu tun, weshalb der Auszug notwendig ist.
    Bevor das Jobcenter deinem Umzug nicht zugestimmt hat, solltest du keinesfalls einen Mietvertrag unterschreiben, da das dann im Nachhinein Ärger geben könnte mit der Behörde. Eine evtl. anfallende Mietkaution kannst du als Darlehen beantragen.


    Viel Erfolg!


    arimee