Beiträge von arimee

    @ Salle:


    Stimmt, das klingt logisch!
    Also ist die alles entscheidene Frage, ob die 3500€ vor ALG II Antragsstellung auf dem Konto waren oder nach Antragsstellung zugeflossen sind...


    Aber wie auch immer sich der Sachverhalt lagert, wenn das Geld denn nun mal weg ist - und offensichtlich nicht "verschleudert", sondern für Lebensunterhalt und Wohnung verwendet wurde, kann m.E. nicht das ALG II verweigert werden, mit der Begründung, "Sie hätten sich ihr Geld besser einteilen sollen!"


    Wenn eine Ablehnung mit der Begründung kommt, würde ich mir in jeden Fall eine rechtliche Beratung suchen.

    Hallo,


    ich frage mich gerade, ob es seitens der Behörde rechtens ist, von dir eine Auflistung deiner Ausgaben seit Mai anzufordern!??
    Hat das Jobcenter denn auf einem Kontoauszug gesehen, dass da mal 3500€ drauf waren???
    Ansonsten verstehe ich jetzt nicht, wie ein mittelloser Mensch - und das warst du ja (den Kredit ausgenommen) eigentlich - belegen soll, was er ausgegeben hat.. Komische Vorstellung:
    "Listen Sie auf, wofür sie ihr nicht vorhandenes Geld ausgegeben haben!" :confused:


    Also, ich vermute mal, dass das Jobcenter die 3.500€ auf dem Kontoauszug erblickt hat.
    (Ob sie in dem Fall eine Leihgabe deiner Mutter waren - spielt keine Rolle. Für die Behörde ist das Geld in dem Augenblick deines, wenn es auf deinem Konto ist.)
    Nun gut, dann führe halt grob auf, was du damit gemacht hast.. überschlage die Lebenshaltungskosten, Miete, Renouvierung, Mobiliar etc. ... Erkläre, dass dies ohnehin Privatschulden sind (erkennt man ja am Absender) - und gut is...
    Da du ja 39 (Lebensjahre) x 150€ (pro Lebensjahr) Schohnvermögen hast = 5850€ kannst du dieses ja ohnehin 'verbraten', wie du willst...
    Von daher wüßte ich jetzt nicht, wo da das Problem ist...


    Sollte das Jobcenter nichts von den 3500€ wissen, weil sie die Kontoauszüge nicht sehen wollen, dann erkläre halt, dass du deine Ausgaben von geliehenem Geld (Privatschulden) finanziert hast.


    Wenn das Jobcenter dir diesbezüglich irgendwie komisch kommt, würde ich mir direkt eine Rechtsberatungsstelle suchen. Oft bieten die Bezirksämter / Rathäuser kostenlose Beratungen an bzw. du kannst dort erfragen, wo es in deiner Stadt Möglichkeiten der kostenlosen Beratung gibt.


    Alles Gute! :)

    Advocat, was soll das für einen Sinn haben, wenn er jetzt ein ALG II Antrag (die ALG II Behörde heißt übrigens Jobcenter ;) ) stellt!???


    In seiner aktuellen Lebenssituation hat er wohl kaum Anspruch auf ALG II - sodenn, die Eltern nicht selbst SGB II Leistungsempfänger sind.
    Er hat nen Dach über'm Kopf und Einkommen - da wird die Behörde gar nix machen.


    Die Situation ist, so wie ich sie einschätze, nicht so einfach.
    Das Jobcenter wird meiner Vermutung nach erstmal alles ablehnen.
    Selbst wenn du eine eigene Wohnung hättest könntest du in deiner Lebens- und Einkommenssituation gerade mal einen Antrag auf "Zuschuß zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft" im Jobcenter stellen.
    Da du nun aber nicht mal eine eigene Wohnung hast, wird es sicher schwierig.


    Wenn ich zudem dein Einkommen überschlage, liegt das durchaus im Rahmen.
    Du hast monatlich 814,-€ zur Verfügung. Ein ALG II Empfänger im Vergleich dazu ca. 700€ (je nach Bundesland und anerkannter Mietobergrenze).
    Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber mit deinem Einkommen, solltest du durchaus in der Lage sein, eine 1-Zimmerwohnung zu finanzeren. Das wird natürlich keine Luxusherberge. Aber nur für dich, zur Orientierung - hier in Berlin stehen einer Person im ALG II Bezug 360€ Warmmiete zu...


    Geh zu einer Sozialberatungsstelle deiner Stadt und informiere dich vor Ort. Dort kann man dir gg.falls auch bei den Anträgen helfen.

    @ advocat:


    Also, so selbstbewußt deine Ansagen hier sind - und auch dein Nick ist ja durchaus respekteinflößend, desto .... "naja" ... finde ich z.Tl. deine Kommentare..
    (zumindest in der Art und Weise, wie du dich hier artikulierst... ganz gewiß nicht so, wie ich es von einem Advocaten erwarten würde... ;) )


    Dass es keinen Beratungshilfeschein für Sozialsachen, kann ich ganz und gar nicht feststellen. Gerade dafür gibt es Beratungshilfescheine - sogar hier in Berlin ;)
    Es gibt sogar ein Urteil, dass ein Beratungshilfeschein in Anliegen des ALG II betreffends (bzw. bezüglich der Bescheidkontrolle, wenn Fehler deutlich sind) zu erstellen ist!!! (Ich schicke es dir gern, wenn du möchtest) Die Begründung war, soweit ich mich erinnere, dass das Jobcenter nicht neutral ist, sondern die eigene Position vertritt...

    m.E. sind mind. 2 Semester nicht kurz vor dem Abschluß.... ;)


    Dein Tipp, zum Sozialamt zu gehen hat mich schon sehr amüsiert....
    Natürlich haben die Behörden Aufklärungspflicht... aber mal im Ernst... da ist die Theorie doch meilenweit von der Praxis entfernt....
    ... und wenn ein unwissender Sachbearbeiter (leider gibt es sowas ja doch hin und wieder) nach bestem Wissen die Info erteilt, dass es nichts gibt, hilft das unserem armen Studenten auch nicht.


    Meinst du nicht auch, dass es da besser ist, im Vorfeld zu wissen, welche Rechte man hat und direkt zu entsprechenden Fachstelle zu gehen!??!


    Achja: Unwissenheit ist ein breites Phänomen.. dem einen mangeld's an der Rechtsausbildung, dem anderen an Grundkentnissen der deutschen Rechtschreibung... ;) ... und widerum anderen mangeld's an Höflichkeit :)

    @advocat:


    Dass ein Anwalt immer etwas kostet - zumindest für den SGB II berechtigten Hilfesuchenden - ist so m.E. nicht ganz richtig.
    Es gibt immerhin noch die Möglichkeit übers Amtsgericht einen kostenlosen (bzw. für 10,-€) Beratungshilfeschein zu besorgen, womit der Anwalt ja dann berechtigt ist, seine Leistungen (Beratung) abzurechnen. Sollte mehr als nur Beratung notwendig und der Sachverhalt aussichtsreich sein, wird der Anwalt von sich aus PKH beantragen...

    Hallo,


    der Weg über das Sozialgericht bringt dir nur dann etwas, wenn die KdU vermutlich unberechtig abgelehnt worden sind.
    D.h., auf den Grund der Ablehnung sollte im Vorfeld jmd. schauen, der sich damit auskennt.


    Aus welchem Grund lehnt die Arge denn die Übernahme der KdU ab?
    Lebst du schon in der Wohnung oder möchtest du erst einziehen?
    Wovon lebst du denn bis dato?


    Ansonsten, zu deiner Frage:
    Du kannst auch ohne anwaltlichen Beistand zum Sozialgericht gehen.
    Gehe zur Rechtsantragsstelle und gib dort deine Antrag auf Klage bzw. Einstweillige Anordnung ab.
    Entweder du schreibst das alles vorher auf oder es wird dort kurz von jmd. niedergeschrieben.


    Ich würde dir jedoch raten, erstmal allein Widerspruch bei der Behörde einzulegen, um Fristen zu wahren.
    Suche dir dann eine Beratungsstelle in deiner Stadt, die mal einen Blick auf den Ablehner wirft und dir in Anlehnung von ein paar mehr Inos zu deiner Lebenssituation zumindest eine Tendenz sagen wird können, ob es Sinn macht, zu klagen oder nicht.
    (Wenn du dir beispielsweise eine Wohnung gesucht hast, die bei Weitem über den Angemessenheitskriterien liegt, macht auch der Weg übers Sozialgericht keinen Sinn.)


    Alles Gute!

    Hallo Steffi,


    so wie ich deiner Schilderung entnehme, ist es zu Mietschulden gekommen, was die Kündigung des Vermieters bewirkt hat. Der Vermieter hat das Recht, nach 2 offenen Mieten fristlos zu kündigen.


    Die Frage ist nun, weshalb dir das Jobcenter zu wenig Miete gezahlt hat.
    Ist es ein Fehler der Arge (weil sie z.B. deinem Mann - der dann ja wohl Einkommen erzielt hat) fälschlicherweise noch in der Berechnung drin haben.
    Oder wurde die Miete durch die Arge ganz gezielt nicht komplett überwiesen, weil du beispielsweise ohne Zustimmung der Arge umgezogen bist und / oder die Wohnung die Angemessenheitskriterien übersteigt.


    Entscheidend ist m.E. an dieser Stelle, worin die Ursache liegt, dass zu wenig Miete fließt.
    Ist es ein Fehler der Arge.. spricht, du durftest die Wohnung anmieten und sie ist dementsprechend auch angemessen, dann MUSS die Arge ihren Fehler korrigieren und die Mietdifferenzen nachzahlen.


    Bis du ohne Zustimmung umgezogen und die Miete ist zudem noch zu hoch, sieht die Sache schon anders aus.


    Ich empfehle dir, mit deinem ALG II Bescheid schnellstmöglich zum Amtsgericht zu gehen und dir einen Beratungshilfeschein zu besorgen. Erkläre dem Rechtspfleger dort deine Situation und dass du dringend anwaltliche Unterstützung braucht, bei der Vertretung deiner Interessen vor dem Jobcenter, das Wohnungslosigkeit droht etc. ..
    Mit diesem Beratungshilfeschein kannst du dann kostenlos einen (Sozialrechts)Anwalt deiner Wahl aufsuchen, der die Sache mal in Augenschein nimmt und entsprechende Schritte einleiten wird.


    Alternativ kannst du dir auch eine kostenlose Rechts- oder Sozialberatung deiner Stadt suchen.


    Parallel würde ich schnellstmöglich nochmals mit dem Vermieter sprechen und ihm den Umstand erklären, der die Mietschulden ausgelöst hat und dass du nun dabei bist, dich intensiv um eine Lösung zu kümmern. U.U. kannst du so erreichen, dass er erstmal keine Räumungsklage erreicht, sondern dir noch eine Befristung setzt, bis die Sache geklärt ist.


    Such dir auf jeden Fall Beratung.
    In den Bezirks-/Bürgerämtern jeder Stadt gibt es auch immer eine "Fachstelle für Wohnungsnotfälle". Geh in deren Sprechzeit - auch die können dich beraten und intervenierende Hilfen einleiten.


    Viel Glück!

    Laetitia


    Dankeschön für deine Ausführungen!


    Wie ich schon schrieb - ich habe mein Studium beendet, da war ich noch unter 25.. daher kam eine Studentenversicherung für mich nicht in Frage, weil ich bis zum Schluß familienversichert sein konnte.
    Seither hatte ich mit der Materie nichts mehr zu tun.


    Da ich schon in Erwägung zog, dass es u.U. derartige Regelungen gibt, hatte ich in meinem 1. Statemant lediglich angefragt, wie es mit einer Familienversicherung aussieht.
    Es liegt mir fern, hier eine verlässliche Rechtsberatung zu machen.
    Ich möchte lediglich meine Ideen einbringen, um in einen Austausch (mit Anderen) zu gehen - wozu ein Forum ja m.E. angelegt ist...


    ... es ist schade, dass es hier häufig vorkommt (auch in einigen anderen Beiträgen - ich meine damit jetzt nicht dich speziell), sich untereinander anzugreifen oder mit sarkastischen Pfeilspitzen nicht zu sparen. Mir ist das nicht nachvollziehbar, da jeder hier Zeit, Mühe und Gedanken investiert, um die Situation des Hilfesuchenden mit eigenen Anregungen zu bereichern und positiv vorran zu treiben.
    Und: Niemand ist allwissend. Es ist schön, dass es Menschen, wie dich gibt, die die Beiträge lesen und Einwürfe kund tun - nur so kann Licht ins Dunkel gebracht werden und der Hilfesuchende hat ein breites Spektrum von Ideen vieler Menschen zu Verfügung.
    Inwieweit diese letztlich (und im Einzelfall sowieso) rechtlich durchzusetzen sind, steht auf einem ganz anderen Blatt und hängt sicher von einer Vielzahl an Einflüssen ab. Aber dazu, denke ich, ist nicht das Forum da, sondern Beratungsstellen mit qualifizierten Sozialarbeitern oder Anwälten..


    Einen schönen Sonntag dir und allen Lesern :)

    Hallo,


    nein, gesperrt wird die ALG II Leistung nicht, sondern neu berechnet aufgrund der geänderten Einkommensverhältnisse!


    Ich würde dir empfehlen, den Arbeitsvertrag nochmal persönlich bei der Arge abzugeben und dir die Abgabe bestätigen zu lassen. Leider passiert es hin und wieder, dass per Post versandte Dinge nicht ankommen. Das könnte dir dann in dem Fall zum Nachteil gedeihen, wenn der Behörde zwar dein Anruf über deine Job-Aufnahme vorliegt, aber kein Vertrag, aus dem das Gehalt hervor geht. Somit weiß die Leistungsabteilung nicht, welches Einkommen nun anzusetzen ist. Das kann dann widerum dazu führen, dass erstmal komplett eingestellt wird, bis ein Vertrag/Einkommensnachweis bei denen eintrudelt. Ich empfehle dir also dringend, den Vertrag persönlich abzugeben und um Neuberechnung der Leistungen zu bitten und spätestens bei der 1. Gehaltsabrechnung erneut bei der Arge vorbeizuschauen und einen Termin zu vereinbaren, sollte bis dahin noch keine Anpassung der Leistung erfolgt sein - d.h. du noch keinen neuen Bescheid erhalten haben, in welchem das neue Einkommen berücksichtigt ist.

    Laetitia :
    Nana, nicht sarkastisch werden ;)


    Ich habe keine Ratschläge gegeben, sondern meine Ideen zum Sachverhalt kundgetan.
    Wenn jemand 100% wasserdichte Informationen will, sollte er sich mit samt seinem Unterlagenstapel eine kostenlose Rechts- oder Sozialberatung der Stadt suchen (oder in dem Fall: zum Studentenwerk gehen- die beraten auch in Fragen des Einkommens).
    Ich will nur Anregungen geben...
    ... und wenn es jmd. verlässlich besser weiß - so wie du offensichtlich - dann her damit & MITEINANDER... anstatt gegeneinander ;)


    (Und wenn du mein "u.U." richtig liest, wird es dir sagen, dass es "unter Umständen" heißt und nicht "mit Gewissheit" ... )


    Dass man eine Studentenversicherung in so großen Beträgen auf einen Schlag für einen längeren Zeitraum zahlt, wußte ich nicht. Danke für die Aufklärung! So lerne auch ich dazu!
    Ich selbst war während meines Studium familienversichert, allerdings auch eher fertig..


    Freundliche Grüße an dich!

    Wie kommt es denn, dass das Jobcenter einfach die Zahlungen eingestellt hat???
    Du hast den Job doch gerade seit 4 Tagen!? Da müßte das ALGII doch ohnehin noch laufen!?
    Oder hast du den Vertrag schon so lange und bereits vor langer Zeit eingereicht???
    In dem Augenblick, wo du den Arbeitsvertrag einreichst, überprüft das Jobcenter doch automatisch, ob noch weiterhin ein Anspruch besteht.


    Von daher sollte die ALG II Anpassung automatisch passieren, wenn du im laufenden Bezug bist.

    Dann reiche deinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter ein und ihr werdet, soweit ich die Situation überblicke, weiterhin ergänzend ALG II erhalten.
    Fortan wirst du aufgefordert sein, monatlich deine Gehaltsnachweise einzureichen, damit überprüft werden kann, ob dir zu viel oder zu wenig ALG II gezahlt wurde (da du, wie ich vermute, ein schwankendes Gehalt hast), was du dann entsprechend zurückzahlen mußt bzw. nachgezahlt bekommst.


    Dein Einkommen wird abzüglich bestimmter Freibeträge angerechnet und ihr erhaltet für die fehlende Differenz weiterhin ALG II.

    Hallo,


    die 1. Frage, die sich mir stellt ist, warum du 700,-€ Krankenversicherung bezahlen mußt???
    Als Student kannst du dich doch u.U. familienversichern lassen über deine Mutter!?
    Und selbst eine freiwillige Versicherung kostet doch nicht 700,-€??!


    Auch verstehe ich den Argumentationsansatz nicht, deine Mutter "fertig machen zu müssen", um an Geld zu kommen!?? So wie ich deiner Schilderung entnehme, zahlt sie dir bereits 290,-€.
    Ich frage mich, was sie dir entsprechend der Unterhaltsrichtlinien überhaupt zahlen müßte - vielleicht ja viel weniger, als sie es momentan tut (nach einem prallen Verdienst klingt ihr Einkommen nämlich nicht .. und Haus deinetwegen verkaufen ist ja auch Quatsch)... Insofern ist mir der gedankliche Ansatz deinerseits nicht nachvollziehbar.


    ALG II erhältst du als Student nicht.
    Es gibt zwar Ausnahmen, wenn man kurz vor Ende des Studiums steht - nur noch die Prüfungen fehlen oder so... aber da es bei dir ja noch mind. 2 Semester sind, sehe ich einen ALG II Antrag bei dir nicht als erfolgreich.


    Ich würde dir vorschlagen, es mit einem Wohngeldantrag zu versuchen und dir dringend einen Job suchen.
    Zur Not halt die Semesterferien durch arbeiten...
    Hast du schon mal einen Bafög-Antrag gestellt? Vielleicht hast du ja Anspruch...
    Ansonsten: Wie gesagt - schnell nen Job suchen und sich noch 2 Semester mit "Nudeln durchbeißen" ... danach gehts sicher aufwärts und wird besser ;)

    Hallo :)


    Ich fürchte, dass ein 2- oder 3-Zeiler nicht ausreicht.
    Manchmal hat das Jobcenter Förder-/Qualifizierungsprogramme (in Deutschland) "im Angebot" ... vielleicht gehört deines ja zufällig dazu. Aber wie gesagt, das wäre Zufall ..


    Du kommst ohnehin nicht drum herrum, das Jobcenter in deine Pläne einzuweihen. Daher solltest du dir schnellstmöglich einen Termin holen, damit du frühzeitig informiert bist, womit du rechnen kannst und womit nicht.. Deine Arbeitsvermittlerin / Fallmanagerin wird dir dann sicher mehr dazu sagen.


    Ich denke jedoch nicht, dass es eine Frage der / deiner Argumentation ist, sondern dass es einfach grundsätzlich eher schlecht für dich aussieht. Auch wenn es natürlich logisch ist, dass du dich mit deinem Auslandsaufenthalt qualifizierst, wäre das wohl ein Anfang ohne Ende, wenn plötzlich jeder ins Ausland gehen könnte, einen Sprachkurs samt Praktikum macht und nebenbei ALG II aus Deutschland erhalten könnte...


    (Wäre ne super Sache, würde ich auch sofort machen ;) )


    Ich verstehe dein Problem natürlich, dass es immer schwierig ist, Praktika im Ausland zu finanzieren - erst recht, wenn man hier laufende Kosten, sprich: eine Wohnung hat.
    Frage doch einfach mal beim Projekt selbst nach, welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt!
    Du wirst ja sicher nicht die Einzige mit der Ausgangssituation sein und ich nehme an, dass der Projektträger in der Lage ist, Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.


    Alles Gute! :)

    Hallo,


    das stimmt nicht!
    Du erhältst Grundsicherung so lange befristet, wie auch deine EU-Rente befristet ist.
    Mit Ende der EU Rente, endet auch wieder die Grundsicherung.
    (Ich hatte diese Konstellation in der Praxis bereits und das ging problemlos)


    Sodenn die EU-Rente danach verlängert wird, mußt du einen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen, welche dann auch wieder gewährt wird.


    Stelle auf jeden Fall schnellstmöglich einen Antrag, da das Datum der Antragsabgabe als zahlungsbeginn gewertet wird, sodenn du einen Anspruch hast. (wovon ich ausgehe)


    Wird der Antrag abgelehnt, geh damit zur Rechts- oder Sozialberatung.
    Wenn es dir wohler ist, auch schon vorher.


    Alles Gute!

    Hallo Ronja,


    nein, für den Mai hast du keinen Anspruch mehr auf ALG II.


    Wenn dein Job im Mai begonnen hat, verdienst du ja im Mai schon - somit wird das Einkommes des Monats Mai, auch wenn du dieses erst Juni bekommen hättest, mit deinem ALG II Anspruch aufgerechnet.


    Die Arge war bei dir vielleicht etwas schnell.
    In der Regel ist es so, dass das Jobcenter nicht ganz so schnell darin ist, die Leistungen zu stoppen - das heißt sie laufen erstmal weiter... man wird überzahlt, solange bis das neue Einkommen angerechnet und eine neuer Bescheoid erstellt wird.
    Da du den Einkommensnachweis Mai ohnehin hättest einreichen müssen, hätte sich spätestens dann herausgestellt, dass du für eben diesen Monat überzahlt worden bist. Spricht, du hättest eine Rückzahlungsforderung der Arge bekommen. Natürlich zahlt man lieber an die Arge zurück, als sein konto zu überziehen.. von daher ist die z.Tl. lange Bearbeitungsdauer der Arge in diesem Fall mal nicht ganz so schlecht, um über die Runden zu kommen.


    Der gesetzlich offizielle Weg ist jedoch so, dass man die Lücke, die entsteht, wenn man einen Job aufnimmt (ALG II wird immer im Monatsvorraus gezahlt - das Gehalt in der Regel rückwirkend) durch Übergangsgeld abdecken kann. Dies kann man eben in solchen Fällen wie dem deinen, beantragen - nämlich dann, wenn zwischen der letzten korrekten ALG II Zahlung (in deinem Fall April) und dem 1. Gehalt (in deinem Fall Ende Mai / Anfang Juni) so eine große Zeitspanne liegt, dass eine Lücke von mind. einem Monat entsteht. Problematisch ist nur, dass die Bearbeitung des Antrages auf Übergangsgeld z.Tl. ewig dauert, sodass man die Zeit bis dahin ohnehin schon überbrückt hat.


    Alles Gute in deinem Neuen Job! :)

    Hallo,


    da bei dir verschiedene zusätzliche Sozialleistungen in Frage kommen könnten (Wohngeld, Unterhaltsvorschuß, Sozialgeld für die Kinder oder ALG II bzw. Kinderzuschlag) empfehle ich dir, eine Sozial- oder Rechtsberatung deiner Stadt aufzusuchen. In jeder Stadt gibt es verschiedene kostenlose Beratungsstellen. Dort kann genau dein Einzelfall geprüft werden und du erhältst Beratung darin, die Gewährung welcher Anträge wahrscheinlich ist.


    Ansonsten kannst du ja einfach mal vorsorglich verschiedene Anträge stellen.
    Außer ein wenig Zeit, kostet das ja nix. Wenn im Nachhinein raus kommt, dass du einen Anspruch auf die entspr. Leistung hast, erhältst du dann nämlich das Geld rückwirkend ab Antragsstellung.
    Das würde ich sicher als 1. tun und im 2. Schritt nach einer Sozial-/Rechtsberatung deiner Stadt suchen und schnellstmöglich dort vorbeischauen..


    Viel Glück :)

    Hallo,


    sie sollte sich als 1. eine neue Wohnung suchen, welche den Angemessenheitskriterien des Jobcenters entspricht (i.d.R. 360€/warm p.P.). Für diese Wohnung läßt sie sich ein Wohnungsangebot geben und reicht dieses bei der Behörde ein, zusammen mit einer Erklärung, dass sie sich scheiden lassen wird und daher eine neue Wohnung benötigt. Bestenfalls auch gleich mit einer Bestätigung des Scheidungsanwaltes.


    Nachdem sie die Zustimmung zur Anmietung erhält, kann sie den Mietvertrag unterschreiben.
    Diesen gibt sie dann zusammen mit einem komplett neu ausgefüllten ALG II Erstantrag (inkl. aller Anlagen) am Besten bei einem vorher vereinbarten Termin, im Jobcenter ab.
    Fortan erhält sie eine eigene BG-Nummer und ist ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.


    Bei diesem Termin kann sie ebenso einen Antrag auf "Erstausstattung" der Wohnung stellen.
    Sie muß dies schriftlich tun, mit genauer Auflistung derer Dinge, die sie benötigt. Außerdem mit einer Stellungnahme, warum sie keine Möbel besitzt und weshalb sie keine Möbel aus der alten Wohnung mitnehmen kann. Das Jobcenter wird danach genau den Zugewinn in der Ehe überprüfen und sich möglicherweise weigern, dem Antrag stattzugeben.
    In dem Fall, also bei einem Ablehungsbescheid, schleunigst Widerspruch einlegen und eine Rechtsberatung aufsuchen.


    Was die Umzugskosten angeht, so kann sie auch diese beantragen.
    Jedoch erscheint es mir unlogisch, Umzugskosten für ihre Wohnungseinichtung zu beantragen, wenn man doch gar keine Möbel besitzt (s.o.) .. das wird auch der Behörde auffallen. Du schreibst, dass sie außer Klamotten nichts hat - dem entsprechend benötigt sie m.E. auch keine Umzugskosten, da sie die Klamotten ja evtl. selbst in ein paar Koffern dorthin transportieren kann. Im besten Fall erhält sie die Kosten für einen Leihwagen + Benzinkosten. Aber das ist fraglich, gerade wenn ihr im selben Atemzug argumentiert, dass sie nichts besitzt und per Erstausstattung alles neu beantragt.


    Wenn der Umzug durch ist, wird sie ca. einem Monat nach Beginn des neuen Mietverhältnisses einen Aufhebungsbescheid des Jobcenters der alten Stadt erhalten. D.h., dass sie sich schleunigst, sobald sie in der neuen Stadt angekommen ist, beim dortigen Jobcenter melden muß und nochmals einen komplett neu ausgefüllten ALG II Erstantrag inkl. der Anlagen abgeben muß.


    Viel Glück! :)