Beiträge von arimee

    Es gibt den Vordruck "Veränderungsmitteilung". (auch online auf der Seite des Jobcenters)


    Man kann die Änderungen aber auch formlos in einem Anschreiben (mit entsprechenden Anlagen /Nachweisen) beim Jobcenter einreichen. Der bestehende Bescheid wird dann neu überprüft und man erhält einen Änderungsbeischeid.

    Die Tippfehler seien dir verziehen :)


    Achja .... das Verhältnis zwischen dir und deiner Tastatur wäre auch mal ein schönes Thema...
    .. wo du doch sonst nur berätst und eigene Defizite ja bisher noch nicht auf'm Programm standen..
    Also, lass mal hören! ;)


    Ich habe bestimmt ein Argument dagegen :D

    Ich sagte ja schon, dass ich es gut finde, dass du auf rechtliche Möglichkeiten hinweist und ich lese mit Spannung, was für einen Eindruck du von mir hast...
    Und natürlich ist es wichtig, sich zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen und Motivation zu erzeugen, diesen Weg über das Gericht zu gehen. Nur so kann Veränderung erzeugt werden, keine Frage...


    ... jedoch wirken deine Beiträge auf mich, wie ich es schrieb, als Gang über eine Gänseblümchenwiese, um das Gewünschte zu erreichen. Wenn jemand nicht die Kraft und Stärke hat, sich dagegen zu stellen (bzw. Hilfe dabei zu holen), wird er ganz schnell vor den Kopf gestoßen sein und in der Praxis auch nicht das erreichen, was du hier als "Ist doch ganz klar" darstellst. Und wenn er Pech hat, sitzt er dann tiefer in der Sch**** , als vorher....
    Genau dieser Aspekt fehlt mir in deinen Statements! Du vermittelst eine Hoffnung auf eine Leichtigkeit und grundlegende unanstößige Logik, dass jeder das Gefühl hat - "Mensch, super - so einfach ist das, mach ich das doch" ...
    Ich wünsche jedem, dass es dann auch so klappt - absolut keine Frage... nur leider zeigt die Praxis, dass das nicht so ist... und im Endeffekt und den ganz praxisnahen Bezug bringt deine Ansage für denjenigen, der nicht in der Lage dazu ist, sich durch alle Instanzen zu kämpfen, auch nicht viel..


    Mein Anliegen ist es, hier die Praxis, wie ich sie erleben, widerzugeben..
    .. ich bin kein Anwalt und kenne die Gesetze nicht bis ins Letzte. Dafür gibt es Experten und das ist gut so.
    Sucht jemand eine verbindliche, bis aufs letzte Hieb- und Stichfeste Rechtsauskunft, ist er hier offenkundig falsch...
    Ich finde es daher unfair, wenn du dich hier an dieser Stelle darüber beklagst, dass ein Haufen Irrglaube verbreitet wird. Jeder gibt hier seine subjektiven Erfahrungen preis - mehr nicht. Dass das nicht immer entsprechend der Rechtssprechung sein muß, ist natürlich logisch. Das sollte auch kein Forumbesucher erwarten.. Anderenfalls könnte das Forum, deiner Aussage nach, ja schließen bzw. sich umbenennen in "advokat berät"... (der Rest sind "Schaffsköppe")


    Ich mag die Vielfalt von Erfahrungen und Ideen zu Sachverhalten, auch wenn nicht immer alles der aktuellen Rechtssprechung enspricht.
    Stichhaltige Rechtshinweise - wenn du sie denn hast - sind doch perfekt an der Stelle und komplettieren das Bild einer Situation und ihrer Möglichkeiten und Facetten.


    Von daher finde ich, dass wir zwei uns doch ganz gut ergänzen... :D
    Du übernimmst den Part des Idealisten und ich des Realisten .. *lach* (auch ohne ein Beschäftigung in der Widerspruchsstelle einer Arge.. )

    Ach "advocat" ... *lach*


    Du bist immer so wunderbar theoretisch (in all deinen Beiträgen)...
    Leider sind deine Tipps für meine Geschmack meilenweit von der tatsächlichen Praxis entfernt, sondern Wunschvorstellungen von (Sozial)Rechtlern, die ihre Gesetze sehen und sich sagen "klagen, klagen, klagen..." .. Dass das im Alltag für den Einzelnen häufig nicht realisierbar ist bzw. der Zeitaufwand eine ganze Armada anderweitiger Probleme nach sich zieht und mit sich bringt, scheint ihr nicht zu sehen..


    Jedes Jobcenter wird beide sofort als Bedarfgemeinschaft einstufen...
    Klar, können jetzt beide anfangen zu klagen... und sich über ein Gericht ihr Recht erstreiten...
    ... für mich ist das Fernab jeder Praxis, sorry!


    (Genauso wie in dem anderen "Fall" der teuren Wohnung. Das ist ein Witz!!! Kein Jobcenter würde der Anmietung einer viel teurern Wohnung zustimmen, wenn die zusätzlichen Kosten selbst gezahlt werden.. Was ist dann z.B. mit dem Entstehen viel teurer Betriebskosten bzw. Heizung und sonst. Nebenkosten???Sicher gibt es da auch wieder den passenden Paragraphen dafür... auf in die nächste Runde "Sozialgericht"... Und m.E. wird das Jobcenter die Zugabe der Mutter zur Miete klar als Einkommen werten, zumal im ALG II Antrag ganz klar gefragt wird, ob man regelmäßige Unterstützung in sach- oder geldwerter Form erhält...
    Wenn ich bedenke, dass selbst die Anrechnung von Krankenhausessen neuerdings als Einkommen gewertet werden darf..
    Mag sein, dass man sich auch hier durchklagen könnte.... aber wie gesagt, Theorie und Praxis ;) ... )


    Ich finde es gut - solltest du tatsächlich in irgendeiner Form mit deinem Nickname auch in der Realität verbandelt sein - dass du hier Tipps gibst, was es rechtlich für Möglichkeiten gäbe, wenn man sich der Mühe bewußt ist, zu streiten und zu klagen und entsprechend den Atem dafür hat... Entscheiden, welchen Weg er wählt, muß eh jeder im Einzelnen...
    ... Jedoch wirken deine Tipps immer sehr easy, locker und flockig - als wäre alles glasklar und es besteht gar keine Frage in Sachen Umsetzbarkeit.
    Ich weiß leider, dass es in der Praxis nicht so einfach möglich ist das alles umzusetzen, selbst fachlicher Seits kann man sich die Zähne an so Vielem, was noch viel augenscheinlicher "logisch" ist, ausbeißen. Den unwissenden Laien ins Rennen zu schicken, mit einer bloßen Info - "Zack, das ist dein Recht - nun mach mal!" finde ich schwierig....


    Einen schönen Abend :)

    M.E. ist eine Sanktion durchaus zu erwarten und gerechtfertigt.
    Du versäumst Termine und bewirbst dich nicht auf ein Stellenangebot..
    ...dass da bei einem U25-jährigen eine Sanktion auf den Fuße folgt, verwundert mich nicht.


    Inwieweit der Sprung von der 10 auf die 100% Sanktion gerechtfertig ist, kann ich nicht genau sagen - lass mal einen Fachmann raufschauen.
    Ich würde vermuten, dass es sich dabei um 2 unterschiedliche "Vergehen" handelt, welche auch getrennt geahndet werden sollten..
    .. sprich, für das 1. Ausbleiben der Bewerbung bei der Firma, hätte es (zu den bestehenden 10% für das Terminversäumnis in der Arge) nochmal 10% obendrauf geben können. Bei Widerholung einer der beiden "Vergehen" dann 20 bzw. 100% für das jeweilige "Vergehen"...


    Den Widerspruch kannst du ja formal bereits einlegen und eine Begründung nachsenden, so bleibst du in der Frist. Wenn du dich anwaltlich beraten lassen möchtest, geh zum Amtsgericht und hol dir einen Beratungshilfeschein. Damit kannst du dann einen Anwalt rauf schauen lassen, ob die Höhe der Sanktion gerechtfertigt ist. Alternativ kannst du auch zu einer Sozialberatungsstelle deiner Stadt gehen.


    jumba :
    Es liegt durchaus eine 100%-ige Sanktion vor. Das bedeutet, dass lediglich die Regelsätze gestrichen werden, nicht aber die Miete und Krankenversicherung.
    In den Fällen, wo auch die KdU und die Krankenkassenbeiträge wegfallen, liegt eine 200%-ige Sanktion vor.
    Was die Lebensmittelgutscheine angeht, vermute ich, dass ihm diese nach Ende der Sanktion wieder von seinen Regelleistungen abgezogen werden.

    Hallo,


    grob überschlagen solltet ihr Anspruch auf ALG II haben!
    Stellt so schnell wie möglich einen Antrag im Jobcenter.
    Das Umschreiben des 400€ Jobs ist nicht nötig, da ihr ohnehin eine Bedarfsgemeinschaft seit und das Einkommen zusammen gewertet wird!

    Hallo Kirschenkind,


    es besteht kein Zweifel daran, dass du ausziehen kannst und in deiner Situation sehe ich auch nicht, dass da irgendwelche Schwierigkeiten auf dich zukommen könnten..
    .. du bist 34 und hast ein Kind.. also auch das Recht auf deine eigene Wohnung.
    Wenn du dazu noch "soziale Gründe" anführst, weshalb das weitere Zusammenleben mit deinen Eltern weder von denen noch von dir gewünscht ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dir ein Umzug verweigert wird.
    (Ansonsten: U.U. ist die Wohnung deiner Eltern eh unangemessen für 4 Personen.. dann hast du noch ein Argument mehr)


    Das Beste ist, du machst dich als 1. auf die Suche nach einer Wohnung.
    Die preisliche Angemessenheit für 2 Personen kann dir das Jobcenter deinen Stadt mitteilen.
    Wenn du eine entsprechende Wohnung gefunden hast, lässt du dir vom Vermieter ein Wohnungsangebot geben. Mit diesem gehst du zum Jobcenter und beantragst die Zustimmung zur Anmietung. Das ist nötig, damit das Jobcenter künftig auch die Miete übernimmt. Vorher Anmieten würde ich dir nicht empfehlen, da es im Nachhinein ziemlichen Ärger geben kann, da du ja jetzt bereits weißt, dass du hilfebedürftig sein wirst.
    Also miete auf keinen Fall vorher an!!!


    Nachdem das Jobcenter zugestimmt hat, kannst du den Mietvertrag unterzeichnen.
    Diesen reichst du dann zusammen mit deinem ALG II Erstantrag beim Jobcenter ein.
    Da du ja, außer Unterhalt und Kindergeld kein anrechenbares Einkommen hast (Elterngeld wird nicht angerechnet), wirst du in jedem Fall ALG II erhalten.


    Viel Glück! :)

    Die Caritas ist sicher ein guter Ansprechpartner. Zumindest kann dir dort bestimmt gesagt werden, wo in deiner Nähe eine solche Beratung angeboten wird, falls sie es nicht selber machen.


    Ich kann mir vorstellen, dass die Situation nicht so einfach für dich ist.
    Die emotionale Belastung ist sicherlich das Eine, die wirtschaftliche Belastung und vielleicht noch Existenzängste das Andere...


    Kopf hoch.... :)

    Eine Bedarfsgemeischaft ist eine Einstehensgemeinschaft, also eine Ehe, feste Partnerschaft, Familie und/oder Kinder im Haushalt...


    Eine Haushaltsgemeinschaft ist z.B. das Zusammenleben in einer WG - also von Leuten, die wirtschaftlich nicht für ein einander einstehen. Jeder hat sein Einkommen und seine Ausgaben - keiner muß finanziell für den anderen aufkommen... wie es halt in einer WG ist.


    "Advocat" definierte euch ja als Haushaltsgemeinschaft. Also als Menschen, die nicht im Sinne einer festen Partnerschaft zusammen sind bzw. erst so kurz, dass er noch nicht von einer eheähnlichen Gemeinschaft sprechen würde.
    Zieht man als Paar frisch zusammen, tut sich halt öfter die Frage auf, inwieweit man deswegen gleich zusammen wirtschaften - also man für einander wirtschaftlich einstehen muß.
    Nur weil ich mit meinem Freund zusammenziehen, bedeutet das ja nicht, dass ich mein Einkommen und mein Vermögen für ihn einsetzen will.


    Leider sieht das das Jobcenter jedoch ein wenig anders und ich nach meiner Betrachtungsweise auf eure Situation auch. Ich denke, wenn man 5 Jahre zusammen ist, ist das in meinen Augen eine feste Partnerschaft und das Zusammenziehen wird nach meinem Dafürhalten eine Bedarfsgemeinschaft.
    Auch wenn es noch so bitter ist, für denjenigen, der wirtschaftlich vielleicht sehr viel einbringt und der andere weniger...


    Meine Vermutung ist, dass es nicht so einfach werden könnte, euch vor dem Jobcenter als Haushaltsgemeinschaft darzustellen. Wenn es das Jobcenter so einfach akzeptiert, ist das sicher besser für euch... ich vermute aber, dass das nicht so einfach sein wird.
    (In den neuen ALG II Anträgen wird auch nach Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft unterschieden ... je nach dem, was ihr angebt, wird das dann sicher geprüft)

    Hallo Tanja,


    am Besten ist, du suchst dir in deiner Stadt eine Sozialberatung!
    Dort kann man dir helfen, den Antrag auszufüllen und dich im ganzen Prozedere der Antragsstelung unterstützen und gg.falls auch bei anderen Fragen und Dingen, die sich für dich mit der Trennung ergeben haben.


    Viel Glück!

    Wie gesagt, wie es sich mit den privaten KV-Beiträgen verhält, weiß ich spontan leider nicht. Mir ist so, als zahlt das JC etwas dazu, wieviel und ob es wirklich so ist weiß ich aber nicht genau. Da solltest du eine andere 'schlaue' Auskunft hier abwarten bzw. selbst mal googlen oder zu einer Sozialberatungsstelle gehen.


    Was die Lebenssituation von dir und deinem Vater angeht würde ich meinen, dass dein Vater erstmal 'rausgerechnet' wird. Als Rentner hat er ja eh nix mehr mit dem Jobcenter zu schaffen. Ich würde vermuten, dass die halbe Miete für ihm (225,-€) plus der Regelsatz i.H. v. 351,-€ sein Bedarf sind. Das heißt, 576,-€. Eventuell kommt noch ein Freibetrag bzw. ein etwas höherer Grundwert als der Regelsatzwert hinzu... Das vermute ich - hab jetzt aber keine Zahl...


    Erstmal vom schlechtesten Fall ausgegangen, hätte er ein Einkommensüberschuß von (900-576 =) 324,-€.
    Dieser würde dir dann als Einkommen gegen gerechnet werden.
    Das bedeutet, dass dir von deinem Bedarf 351 + (halbe Miete) 225,- = zus. 576,- diese Summe abgezogen würde. Demnach bleiben 252,-€. Wie es sich mit der privaten KV verhält, weiß ich nicht..


    Ob die Rechnung tatsächlich so sein wird, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, aber es wäre meine Vermutung. Vielleicht wartest du besser ab, was andere "schlaue Köpfe" noch so meinen..
    .. die Einschätzungen gehen ja manchmal ganz schön auseinander.
    Meine Grundannahme wäre erstmal die, wie ich's geschildert hab.
    Warten wir mal ab, was die "Profis" dazu sagen....


    Einen schönen Abend :)

    Ich muß "advocat" leider und mal wieder widersprechen...
    sorry.. :o


    Meiner Ansicht nach seit ihr eine Bedarfgemeinschaft und das wird das Jobcenter sicher auch genauso werten. Hieraus nun eine Haushaltsgemeinschaft (also WG) zu machen sehe ich als schwierig an...

    1. In Berlin liegt die Bearbeitungszeit eines Erstantrages zwischen 4-8 Wochen (je nach Bezirk) ab dem Zeitpunkt, wo die Unterlagen komplett vorgelegt sind.


    2. Um hier eine Auskunft geben zu können, fehlt die Miethöhe. Die Rente wird angerechnet, da dein Vater und du eine Bedarfsgemeinschaft bilden.


    3. .. weiß ich nicht ... wird sich hoffentlich ein kluger Kopf finden, der hier spontan eine Antwort aus dem Hut zaubern kann :)


    4. Du bekommst ab dem Tag Leistungen (und auch nachgezahlt), an dem das Datum der Antragsstellung war - sprich, du in der Behörde deine Hilfebedürftigkeit bekannt gegeben hast. Für die Zeit davor, bekommst du nichts - auch wenn die Situation die gleiche war.


    Ansonsten:
    Antragsunterlagen besser direkt abgeben, mit Eingangsbestätigung...
    ... vom Postweg rate ich ab, da man im Zweifelsfall keine "Beweise" in der Hand hat...
    (Und leider passiert es nicht selten, dass im Sumpf des Jobcenters etwas verschwindet....)