Beiträge von arimee

    Einkommen wird angerechnet. Wenn sich das Einkommen erhöht, wird das erhöhte Einkommen angerechnet; ebenso Weihnachts- und Urlaubsgeld. (Das es sowas noch gibt!? Ist ja eine Rarität.. ;) )

    1. Frage
    Deine Frau erhält 351€ Regelsatz für sich. Vom Regelsatz der Tochter, welcher geringer ist, wird das Kindergeld als auch dein Unterhalt abgerechnet.
    Zudem erhält deine Frau die angemessenen Kosten der Unterkunft (die Kriterien der Arge ihres Wohnortes kenne ich nicht), was sich auf die Warmmiete belaufen sollte, sodenn die Wohnung im Rahmen der Angemessenheit des Wohnortes liegt.


    2. Frage
    Schulgeld gibts nicht vom Jobcenter, da es ja staatliche Schulen gibt, die umsonst sind.
    Deine Frau kann die Übernahme der Kosten einer mehrtägigen Klassenfahrt im Jobcenter beantragen. Inwieweit das Jobcenter verlangen kann, dass du die Hälfte dazuzahlen mußt (oder das rein rechtlich mit deinen Unterhaltszahlungen abgedeckt ist) weiß ich nicht.


    3. Frage
    Nachhilfe wird vom Jobcenter nicht bezahlt.


    4. Frage
    Ausziehen ohne Grund wird schwierig, da U25. Wenn sie wegen der Erstausbildung wegziehen muß, werden vorab von staatlicher Förderung (Bafög, BAB, JC) Unterhaltsverpflichtungen der Eltern geprüft, welche dann vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. Evtl. Differenzen werden u.U. aus staatlichen Hilfen gedeckt.
    Die Kriterien, ob es Bafög oder BAB und/oder JC Leistungen gibt, hängen von der Art der Ausbildung ab. Unterhaltsverpflichtungen der Eltern sind aber überall vorrangig.

    advokat :
    Für den Sachverhalt, dass Grusi als auch ALG II abgelehnt würden, würde es mit Sicherheit einen Beratungshilfeschein geben, zwecks Klärung Zuständigkeit und Beseitigung Mittellosigkeit. Auch dafür, wenn ein "fehlerhaftes" Gutachten zu einer falschen Einschätzung der Erwerbsfähigkeit und entsprechender Ablehunung Grusi führt... Für Beides bereits Beratungshilfescheine erhalten und Sozialrechtsanwälte (erfolgreich) im Boot...
    .. besser is :D


    altetortila :
    Kinderzuschlag bei der Familienkasse!?
    Was ist darunter zu verstehen?
    Kenne nur Kindergeld von der Familienkasse und Kinderzuschlag vom Jobcenter.....

    Hallo,


    wichtige Anträge sollten immer persönlich abgegeben und sich dabei eine Eingangsbestätigung über den Inhalt des Schreibens geben gelassen werden.
    Ist persönlich Abgabe nicht möglich, adnn per Fax mit Sendebestätigung oder zur Not per Einschreiben.


    Die Beweispflicht, dass ein Antrag gestellt wurde liegt nun bei euch. Natürlich könnt ihr bis zum "Umfallen" diskutieren. Aber schneller gehts wohl damit, nochmal einen neuen Antrag zu stellen. Wenn kein Geld für eine Fahrkarte da ist, direkt zum Jobcenter gehen, Antrag abgeben (Bestätigung geben lassen) und Vorschuß für Fahrtkosten beantragen.

    Hallo,


    ihr erhaltet den Regelsatz für dich (351,-€) und deinen Ehepartner (316,-) sowie für die Kinder (Höhe je nach Alter). Abezogen wird als Einkommen das Kindergeld der Kinder und geg.falls Einkünfte, die ihr noch aus einer Berufstätigkeit habt.
    Zu den Regelsätzen werden noch die angemessenen Kosten der Unterkunft, d.h. die Warmmiete übernommen. Wenn ihr ganz frisch im ALG II Bezug seid, muß das Jobcenter für 6 Monate die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Warmmiete) übernehmen und kann dann gg.falls reduzieren. Je nachdem wie teuer die tatsächliche Miete ist, (die Angemessenheitskriterien müßt ihr in eurem Jobcenter erfragen) muß dann ein Umzug stattfinden, sodenn ihr die Mietdifferenz nicht aus euren Regelsätzen dazuzahlen wollt. U.U. wäre zu prüfen, ob es mit 3 Kindern eine unzumutbare Härte darstellen würde, von euch einen Umzug zu verlangen. Bei Klärung dessen kann euch auch ein Anwalt (kostenloser Beratungshilfeschein über das Amtsgericht) helfen.

    Hast du schon einmal versucht, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen?
    Grundsicherung ist an diejenigen gerichtet, die nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig sind und daher keinen Anspruch auf ALG II haben. Die Zuständigkeit für diese Leistung liegt beim Sozialamt (Grundicherungsamt).


    Sodenn das Einkommen deiner Frau nicht aussreicht, um die gesamte Familie zu ernähren (was in deinem Fall ja wahrscheinlich erscheint), sollte ja eigentlich ein Anspruch entweder auf ALG II (wenn du denn als arbeitsfähig eingestuft bist) oder eben Grundsicherung bestehen.
    Ich würde es an deiner Stelle mit einem Grundsicherungsantrag versuchen, da deine Einschränkungen ja nicht unerheblich sind.
    Sodenn aufgrund des alten Gutachtens (was ja offensichtlich über 2 Jahre alt ist) entschieden und u.U. abgelehnt wird, würde ich in Widerspruch gehen und einen Anwalt zu Rate ziehen.


    Über einen Beratungshilfeschein (erhältlich beim Amtsgericht), welcher euch sicher ausgestellt werden wird, wenn ihr eure Einkommensverhältnisse und gleichzeitig eure Verpflichtungen offenlegt, könnt ihr kostenlos einen Anwalt eurer Wahl nutzen.
    Außerdem gibt es immer auch unentgeltliche Rechtsberatungen über die Stadt oder soziale Einrichtungen. Hör dich mal um.

    § 7 SGB II


    3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    ...
    2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes


    Demnach hätte ich jetzt geschlußfolgert, dass die Ausbildungsvergütung eines minderjährigen Kindes bei der BG angerechnet wird!? (Von der Minderjähringkeit des jüngeren Sohnes ging ich jetzt mal aus.)


    Lass mich aber gern eines Besseren belehren :)

    Kann man sich mit 16 Jahren selbständig (also ohne Eltern) polizeilich ummelden???
    Ich hab keine Ahnung - könnte mir aber vorstellen, dass das nicht so einfach geht.
    Ich mail dir die Adresse am Montag, da ich sie jetzt nicht hier habe!


    Ansonsten geh einfach in das Jugendamt, was in dem Bezirk liegt, wo du zur Zeit lebst. Hast du dort einen Termin erhalten bzw. hat man dir die Sprechzeiten gesagt? In diese kannst du auch jederzeit ohne Termin hingehen. Wenn du Schwierigkeiten hast, ein Beratungsgespräch zu bekommen, dann mail mich mal privat an.


    Es wäre sicherlich gut, wenn du eine Jugendhilfemaßnahme über das Jugendamt erhalten könntest. In dem Rahmen könntest du wohl am Besten Unterstützung finden und vor Allem auch Begleitung bei den (erwartungsgemäß schwierigen) Behördengängen.

    Erziehungsgeld gibt es nicht mehr - du meinst sicher Elterngeld!?


    Elterngeld wird nicht auf das ALG II angerechnet, da kannst du dir ganz sicher sein.
    (Ich habe auch noch nie einen Bescheid gesehen, wo dies der Fall war.)
    Vielleicht meinte die Sachbearbeiterin ja das Kindergeld oder Unterhaltszahlungen!? (beides wird nämlich angerechnet)


    Warte erstmal den Bescheid ab, erst dann kannst du gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
    Dazu benötigst du keinen Anwalt, mit einem 3-Zeiler ( Betreff: Widerspruch) kannst du das selbständig formlos schreiben.

    Hm, da hast du ja wirklichen einen "harten Brocken" an Sachbearbeiterin erwischt...


    Ich denke, dir ein Attest zu holen ist schon mal eine gute Maßnahme!
    Wie lange wohnst du denn schon in der Wohnung?
    (wegen der Begründung, dass du das soziale Umfeld vor Einzug hättest kennen sollen... ich meine, so ein Sozialgefüge ändert sich ja auch... und wenn du schon ein paar Jahre dort lebst, sowieso - da kann das dann mit Sicherheit kein Grund sein.)


    Auch deine Ängste hinsichtlich der "zwischenemsnchlichen Konsequenzen", wenn du den Vorgesetzten einschalten würdest, kann ich nachvollziehen. Nichts desto trotz bin ich der Ansicht, dass du diesen Weg in Betracht ziehen solltest.


    Wenn das nichts bringt, hättest du die Möglichkeit, dich mit deiner Wohnsituation abzufinden oder einfach so umzuziehen (die u.U. einretenden Konsequenzen kennst du ja) oder dir rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt zu holen. Zwischen den drei Möglichkeiten würde ich persönlich die letzte Möglichkeit bevozugen. Letztlich mußt du jedoch entscheiden, wie konfrontativ du die Sache angehen und durchziehen möchtest.

    Hallo,


    ja, so ein Umzug ist immer nicht ganz so einfach.
    Zumal es ja oftmals nicht nur um den Umzug ansich geht und eine veränderte Miete, sondern auch um die Kaution, die Umzugskosten und u.U. auch noch eine Doppelmiete.


    Inwieweit deine neue Wohnung den Angemessenheitskriterien deiner Arge entspricht, weißt du sicher besser als ich. Insofern gehe ich mal davon aus, dass deine neue Wohnung preislich passt. Obgleich das Jobcenter bei einem selbst initiierten Umzug mindestens die alten Mietkosten (sodenn im Rahmen der Angemessenehiet) übernehmen muß, würde ich immer dafür plädieren, nicht ohne Zustimmung des Jobcenters umzuziehen (auch wenn du u.U. in den tiefen sämtlicher Rechtssprechungen und -Rechtsauffassungen das Recht dazu hättest). Zumal es auch Ärger mit künftigen Betriebskostenabrechnungen geben kann. Sodenn du eine Kaution benötigst oder Umzugskosten, geht es eh nicht ohne Zustimmung...


    Der Wunsch, dir einen Hund anzuschaffen, sollte sicher nicht dein Hauptargument vor dem Jobcenter sein, sondern eher die psychische Belastung, der du dich ausgesetzt fühlst. Gut ist in dem Fall immer, wenn es einen Arzt gibt, der attestieren kann, dass du dich u.U. deswegen in medizinische Behandlung begeben hast und deine Gesundheit (und damit Arbeitsfähigkeit) daher angeschlagen ist. Ansonsten schildere ausführlich und am Besten schriftlich, die Belastungen, denen du dich in deiner jetzigen Wohnung ausgesetzt fühlst. Wenn du meinst, dass dir deine Sachbearbeiterin nicht wohlgesonnen ist, kannst du es auch mit einem Gang zum Vorgesetzten versuchen, u.U. kannst du ihn ja überzeugen.

    Eine Kontoeröffnung hat nix mit der Meldeadresse zu tun.
    Normalerweise reicht bei volljährigen Personen ein gültiger Personalausweis.


    Hm, die Auskunft des Jugendamtes ist aber merkwürdig...
    In deiner Situation in Berlin in den ALG II Bezug zu kommen ist wohl doch etwas schwieriger, als es dir das Jugendamt vermittelt hat. Wie klar hast du denn deine Lebenssituation dargestellt?? Vielleicht solltest du nochmal hingehen und kund tun, dass es dir nicht gelingt, das alleine hinzukriegen und einen Beratungstermin vereinbaren. (Nicht beim "Pförnter" / der "Sekretärin" abwimmeln lassen)
    M.E. gehört ein bißchen mehr Beratung des Jugendamtes dazu, als die Info "Ab 15 gibts ALG II!".
    Auf dem Jugendamt in welchem Bezirk warst du denn?

    Hallo,


    ich denke, das ist korrekt.
    Ihr als Familie bildet eine Bedarfsgemeinschaft und dem entsprechend wird das Einkommen der Personen, die zur Bedarfsgemeinschaft gehören, angerechnet.
    Die Ausbildungsvergütung deines Sohnes wird jedoch ebenfalls in bereinigter Form (und gg.falls erneut mit Abzug der Fahrtkosten) angerechnet - so wie es auch bei deinem 1. Sohn war. Eine 1:1 - Umlage erfolgt nicht, keine Sorge. Die genaue Neuberechnung wird dann erfolgen, wenn dein Sohn seine Gehaltsnachweise einreicht und daraus das genaue Netto ersichtlich wird..

    Hallo,


    mit 16 Jahren wird es sicher schwierig, deinen Anspruch vor der Behörde durchzusetzen.
    ... dass es da ohne Anwesenheit der Eltern auch nicht ganz so leicht mit dem eigenen Konto klappt, ist mir nun klar.


    Mit 16 Jahren ist das Jugendamt für dich zuständig.
    Nicht, dass es von dort Geld gibt, aber zumindest beratende Hilfe, wie es weiter gehen kann und was für Möglichkeiten du hast. Ich empfehle dir, zum Jugendamt des Bezirkes zu gehen, wo du dich aufhältst.
    Ansonsten und ohne Hilfe wird es sicher schwierig, in deinem Alter irgendetwas für dich durchzusetzen.

    ... die Kontoeröffnung ist da wohl das geringste Problem ;o)
    (wobei du doch auch ein Konto eröffnen kannst, mit einem Personalausweis, der nicht auf Berlin ausgestellt ist!?? .. wenn's dann letztlich noch immer am Konto mangelt: man kann sich die ALG II Leistung auch in Form von Bar-Schecks an eine Postadresse [die auch nicht zwangsläufig die Meldeadresse sein muß] zukommen lassen...)


    ..


    Das Jobcenter Berlin geht davon aus, dass ein Umzug nur mit Zustimmung und Einstellungsbescheid des JobCenters des alten Wohnortes problemlos möglich ist - so zumindest ist das offizielle Verfahren, wenn jemand seinen Wohnort wechseln möchte. Demzufolge schickt dich die Behörde in Berlin erstmal wieder weg. Bis zu einem Monat nach Umzug ist i.d.R. noch das alte Jobcenter für alle Leistungen am neuen Wohnort zuständig..


    Wie alt bist du denn und wo und wovon lebst du derzeit?
    Kannst du dich nicht bei jemandem in Berlin polizeilich anmelden? Dann hast du schon mal eine Meldeadresse, die als Ausgangspunkt und Ausgangsargumentation für deinen tatsächlichen Aufenthalt dienen kann. Die Zuständigkeit liegt dann bei dem Jobcenter, in welchem Bezirk du angemeldet bist oder eben dich tatsächlich aufhältst.
    Vermutlich wird es etwas haarig werden, in den ALG II Bezug zu kommen - ich hoffe für dich, dass du über 25 bist, sonst wird's wirklich kniffelig...
    (da einem Auszug aus dem elterlichen Haushalt für unter 25-jährige nur unter Aufwartung "scharfer Geschütze" zugestimmt wird.. )


    Wenn du dich bei gar niemandem anmelden kannst, gibt es in der Berliner Friedrichstraße eine Meldestelle, wo du dich OFW (= ohne festen Wohnsitz) melden kannst. Auf deinem Perso wird dann hinten die Ummeldung nach Berlin drauf geklebt, aber ohne Angabe des Bezirkes. Damit bist du denn offiziell in Berlin gemeldet.. Auch in dem Fall ist das Jobcenter deines tatsächlichen Aufenthaltes zuständig.


    Alles in Allem wird es sicher nicht ganz so einfach werden, in Berlin problemlos "anzudoggen" und den Leistungsbezug ins Laufen zu bringen.
    "Advokat" hat zwar bestimmt wieder die passenden Verordnungen, Urteile und Rechtssprechungen griffbereit ;)
    ("was arimee bloß wieder will" wird er sich denken... ;) )
    .. Ich wünsche dir, dass du diese nicht benötigst und es auch so klappt.. :)

    Warum geht ihr nicht direkt zu der Person (vermutlich ArbeitsvermittlerIn), wo ihr die Termine zuvor wahrgenommen habt!? Einfach mal an der Bürotür klopfen und freundlich nachfragen...
    U.U. ist es ja wirklich eine Verwechslung...


    Abgesehen davon, wenn ihr fortlaufend Krankschreibungen einreicht, muß dein Mann während des Krankenstandes keine Termine im Jobcenter wahrnehmen.