Hallo vollmilch,
die Anrechnung von Kindergeld auf deine ALG II Leistungen impliziert nicht automatisch, dass du auch Anspruch auf dieses hast. Die Annahme, dass man auf jeden Fall kindergeldberechtig ist, nur weil es der Sachbearbeiter der Arge im Bescheid als Einkommen ansetzt, ist also falsch!!
Die Leistungsabteilung der Arge setzt das Kindergeld häufig da pauschal an, wo anzunehmen ist, das Kindergeld fließen sollte. Einen wirklichen Kindergeldanspruch prüft das Jobcenter im Vorfeld der Wertung als Einkommen nicht, dazu ist ja auch die Familienkasse da.
In der Regel ist man als vermutlich kindergeldberechtigter Leistungsempfänger durch die Arge aufgefordert, den Anspruch bei der Familienkasse zu klären und gg.falls geltend zu machen.
Du solltest daher auf jeden Fall schnellstmöglich zur Familienkasse gehen und klären, ob du Anspruch auf Kindergeld hast.
Wenn sich herausstellt, dass du Anspruch auf Kindergeld hast, erhältst du das Kindergeld u.U. nachgezahlt. Wenn keine Nachzahlung erfolgen kann, lass dir eine Bescheinigung der Familienkasse geben, seit wann du kein Kindergeld erhalten hast und weshalb eine Nachzahlung abgelehnt wurde. Dieses Schreiben dem Jobcenter einreichen - es erfolgt eine rückwirkende Neuberechnung und Nachzahlung deiner ALG II Leistungen.
Wenn du die Anspruchsvorraussetzungen fürs Kindergeld nicht erfüllst, mußt du dir auch das von der Familienkase schriftlich bestätigen lassen. Zusammen mit der Info, seit wann es kein Kindergeld mehr gibt lässt du dir ein Schreiben aushändigen, was du dem Jobcenter einreichst. Auch in dem Fall gibts eine Neuberechnung und Nachzahlung der ALG II Leistungen.
Zu deinem 2. Problem:
Such unbedingt eine Schuldnerberatung deiner Stadt auf, wenn es sich bei den Schulden nicht ausschließlich um Privatschulden (Oma, Opa, Tante, Freunde..) handelt. Die ist kostenlos und dort kann man dir fachlich gut helfen, mit deiner Schuldensituation umzugehen.
Was die "fehlende Wohnungsausstattung" angeht:
Hast du schon mal einen Antrag auf Erstausstattung gestellt? Wenn nicht, hole das schleunigst nach. Einfach schriftlich alles aufschreiben, was du benötigst und beim Jobcenter als Antrag einreichen.
Ansonsten empfehle ich dir, mit deiner Bündelung an Problemen zu einer Sozialberatung in deiner Stadt zu gehen oder im Zweifelsfall zum Sozialamt, wo ebenfalls eine Beratungspflicht liegt. Es gibt Einrichtungen, die dir im Rahmen einer sozialen Betreuung über einen Zeitraum hinweg helfen können, wieder ein bißchen Klarheit in deinen Alltag und deine Anliegen zu kriegen.
PS: Zu diesem 1-Euro Job solltest du auf jeden Fall gehen, bis es nicht durch das Jobcenter wieder rückgängig gemacht wurde bzw. du durch das Jobcenter das OK zur Beendigung der Maßnahme hast. Ansonsten drohen dir empfindliche Sanktionen, d.H. Kürzung deines Geldes. Wenn du den Job aus bestimmten Gründen nicht machen kannst, geh nochmal zum Jobcenter und versuch dies zu erläutern.