wenn die eltern zweckgebunden einzahlen, ist es kein einkommen
da der bausparvertrag erst später ausgezahlt wird, und nach den angaben der vertrag vor antragstellung vorhanden war, dürfte nichts passieren
es besteht natürlich die gefahr eines straf- oder ordnungswidrigkeitenverfahrens
ber bei der erklärung dürften keine probleme entstehen