Beiträge von advokat

    wenn die eltern zweckgebunden einzahlen, ist es kein einkommen


    da der bausparvertrag erst später ausgezahlt wird, und nach den angaben der vertrag vor antragstellung vorhanden war, dürfte nichts passieren


    es besteht natürlich die gefahr eines straf- oder ordnungswidrigkeitenverfahrens
    ber bei der erklärung dürften keine probleme entstehen

    das ist doch quatsch danielo, du machst angst, wo sie nicht angebracht ist


    das kann man hier gar nicht pauschal beantworten.


    die frage ist, wie groß is die immobilie usw.

    das mit den 30 qm ist quatsch


    und auch säuglinge zählen bei der flächenanzahl als person
    (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER; LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.10.2008, L 8 B 299/08; LSG Berlin-Brandenburg 24.8.2007, L 28 B 1389/07 AS ER)


    ich würd auf größere wohnung klagen

    sehr viel kuddelmuddel hier


    anträge sind bei existenzsicherung sofort zu bearbeiten, ggf. vorschüsse zu zahlen


    alg II anträge sibd, wenn nicht vermögen vorhanden ist, dass bei der überbrückung der not helfen kann, immer als vorschussantrag zu behandeln (meistbegünstigungsprinzip), daher muss zumindest vorläufig in 4 wochen entschieden sein, notfalls am selben tag (nichts zu essen und zu trinken)


    6 Monate darf ein Antrag bearbeite werden, danach ist untätigkeitsklage zulässig
    3 Monate darf sich die behörde für widerspruch zeit lassen, danach untätigkeitsklage zulässig
    (s. § 88 Sozialgerichtsgesetz)

    das ist recht kompliziert, weil hier auch arbeitsrechtliche aspekte enthalten sind. denn wenn du arbeitsvertrag unterschrieben hast, wo schulungen erlaubt sind, wird es schwierig
    aber letztendlich würde ich nicht job kündigen, sondern mit arbeitgeber reden und mitteilen, dass eine dreitägige abwesenheit nicht vereinbart war und möglich ist
    inhalt des arbeitsvertrages ist also hier elementar, da wenn du rausfliegst, du nicht an kündigung schuld sein darfst


    ist kompliziert und ohne genaue kenntnis aller umstände schwer einzuschätzen
    eventuell wäre anwaltsberatung anzuraten (nach Beratungshilfe fragen)

    heizkosten sind in tatsächlicher höhe zu übernehmen, es sei denn sie sind unangemessen
    auf pauschale werte darf nicht abgestellt werden


    die heizkosten sind also abhängig von anzahl und art der personen (Kinder, alte Leute usw.), wetter, hausisolation usw.

    da heute leicht manipuliert werden kann, ist es das recht der behörde, originale zu verlangen. diese dürfen die jobcenter aber nicht behalten.
    möglich wären auch beglaubigte Kopien, aber das wäre sicherlich zu teuer.

    ob alg II wegfällt, ist noch fraglich


    aber es fällt nach meinung der arge wohl weg , weil die darlehensrate nicht wie die miete übernommen wird. lediglich die nebenkosten müssen übernommen werden.


    also 2 mal 90 % regelleitsung plus nebenkosten sind 1400 netto anzüglich freibeträge oder tatsächliche kosten des jobs gegenübergestellt


    und 1.400 euro für zwei personen sind nicht viel


    trotzdem finde ich euren schritt zur eigentumswohnugn zur entlastung des staates gut

    aus der rechtsprechung:


    Nachdem Kleinkind Säuglingsalter entwachsen ist, steht ihm idR eigenes Zimmer zu. Insbes. wenn erheblicher Altersunterschied zwischen den Geschwistern besteht.
    SG Dresden vom 02.08.2007, S 10 AS 1957/07 ER


    eventuell ist aber eure wohnung generell zu klein und ihr habt recht auf umzug

    sehe ich genauso
    wird als einkommen gewertet


    jedoch gibt es rechtsprechung, die, wenn das einkommen ausgegeb ist, besagt, dass dann das einkommen nicht angerechnet werden darf


    aber mal unter uns, jetzt erst fragt ihr, ob das schwierigkeiten gibt?!
    warum nicht vorher beim amt oder anwalt auskunft geholt?

    da kann ich aurel nur vollends zustimmen


    solche detaillierten familienrechtlichen fragen gehören hier nicht her und kann auch niemand guten gewissens beantworten

    also wenn das bundessozialgericht klare vorgaben gibt, warum wird darüber noch diskutiert. man würde bei jedem sozialgericht gewinnen, sollte das amt falsch rechnen


    verstehe nicht, dass man nicht ein erfreuliches urteil des höchsten sozialgerichts deutschlands hinnehmen und nutzen kann


    und warum soll ich eien frage aus sicht des amtes beantworten? der fragesteller will sein tatsächliches recht wissen. und das prägt das bundessozialgericht, soweit es juristsiche streitfragen zwischen ämtern und bürgern gibt.
    eine davon war die frage nach dem zulässigem wert des pkw und inwieweit eine gesamtvermögensbetrachtung vorzunehmen ist
    diese frage ist eindeutig entschieden
    was das amt denkt, ist völlig egal

    die infos sind zu dürftig, um konkret werden zu können


    wenn eure jetzige wohnung nicht angemessen ist, habt ihr ansppruch auf umzug, auch wenn die jetzige unangemessen teuer ist (oder amt muss voll zahlen)


    ihr könnt aber auch auf eigene kosten umziehen, da die neue wohnung günstiger ist, muss amt weiter zahlen