Beiträge von advokat

    ich würde formlos widerpsruch erheben, so wie


    Gegen Ihren Bescheid vom .... lege ich Widerspruch ein.


    Sie haben die Nebenkostenhacnzahlugn abgelehnt.


    Sie meinen, es handele sich um Schulden (Anmerkung von mir: wenn dass so ist, was ich nun immer noch nicht weiß). Laut Rechtsprechung sind aber Nebenkosten auch nahc Fälligkeit zu übernehmen (dann nimmst du o. g. Rechtsprechung)


    ...

    welche wohnung?


    die 5000 Euro-Grenze ist hier unerheblich, vermögen wird anders berechnet


    alg 2 könnte es geben, aber es feheln noch einige angaben


    denn möglicherweise gibt es vo sozialamt geld zum ausgleich der weiteren pflegekosten

    interessante frage;


    könnte es streit drüber geben


    auf jeden fall kannst du meiner ansicht nach mit dem geldüberhang den üblichen standart eines "normalen" geldverdieners leben, eben so, wie du vor alg 2 gelebt hast

    wenn jetzt psychotherapeutische behandlung, was sagt der therapeut, der müsste doch entsprechende prognose abgeben
    ich denke, wenn erst einmal behandlung läuft dann wird es auch besser


    im übrigen nehmen viele die behandlung und aussagen von den arge-mitarbeitern viel zu persönlich


    ich sags in anlehnung an ein indianersprichwort, seit erst einmal 3 monate jobcenter-mitarbeiter und dann urteilt, auch davon sind viele mit den nerven am ende


    das ende vom lied ist, dass sich alle fronten verhärten


    andere wege sind gefragt

    ob die rückforderung berechtigt ist, kann danielo gar nicht wissen,


    insebsondere da dir bis mitte april alg II zusteht und meiner ansicht nach die berechnugn täglich erfolgt, vgl. § 41 Abs. 1 S. 1 SGB II


    abgesehen davon kann über die einkommensberechnung magels angaben ncihts gesagt werden, vielleicht ist daran auch etwas falsch


    es handelt sich aber erst um eine anhörung, widerspruch ist nicht möglich; erst gegen den erstattungsbescheid

    richtig schlau, warum die ablehnung erfolgte, wird man mangels angaben nicht


    meine vermututng:
    wahrscheinlich ist das immer noch die verfehlte rechtsansicht der arge, das als schulden anzusehen; das ist meistens so in den unterkunftsrichtlinien festgelegt
    die rechtsprechung
    (zum Beispiel: Sächsisches LSG, L 3 AS 164/07, 03.04.2008; LSG Baden-Württemberg vom 15.03.2007, L 12 AS 618/07 NZB; LSG Bayern vom 30.04.2007, L 7 B 59/07 AS PKH; SG Frankfurt v. 18.08.2008, S 26 AS 1333/07; SG Düsseldorf vom 02.04.2007, S 35 AS 41/0; SG Augsburg, Urteil vom 21.11.2006, S 6 AS 685/06; SG Aachen, Urteil vom 14.06.2007, S 9 AS146/06; SG Dortmund vom 11.07.2006, S 33 AS 375/05)
    ist aber andererer auffasssung;


    ich würde gegen die ablehnung widerspruch einlegen

    wecleh probleme,


    es werden nur die angemessenen wohnkosten übernommen, den rest musst selbst bestreiten


    normalerweise hättest du 6 monate schonfrist, aber da du ja bereits weißt, dass du alg II bantragst ist das was anderes

    das problem ist, dass vieles durcheinander gewürfelt wird.


    für das alg II arbeiten andere menschen. und nun stell dir vor, deine nachbar hat 70 euro kommt aber zu dir und möchte von dir 70 euro geschenkt. hättest du verständnis dafür.
    hartz iv soll für die sein, die trotz aller bemühen kein einkommen haben.
    wer aber zinsen erwirtschaftet, hat einkommen. und dann ist es gerecht, wenn er nicht der gesellschaft auf der tasche leigt, sein geld spart, aber aus den anderen taschen verlangt.


    ichweiß aber auch, dass diese Ansicht schwer zu verstehen ist, weil das alg II immer als unendliche ausgabequelle der politiker gesehen wird. die politiker sind aber nicht der staat und die steuereinahmen.


    davon unabhängig bleibt die frage, ob alg II ausreicht. hat aber nichts mit der hier aufgeworfenen frage zu tun.