mietspiegel darf kdu nicht bestimmen
der sachverhalt ist sehr kompliziert
auch die annahme, dass, wenn ma jemanden gezielt unterstützt das gleich wieder abgezogen wird, ist so gesehen falsch
meien ausführungne wären aber zulang
bei richtiger Herangehensweise dprfte deine mutter eine gute wohnung mit voller übernahme des amtes bekommen
Beiträge von advokat
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also der beamte hat recht
aber es gibt eine entscheidung vom LSG Thüringen, die haben mal über das SGB XII einen SOnderbedarf festgestellt
aber eigentlich gibt es keien gesetzliche Grundlage
die Sachbearbeiter ärgern sich, weil eben jeder das DIng ausdruck, abgeben will und so auch wiederum viel steuergelder vergeudet, weil die sachbearbeiter das bearbeiten müssen (Papier, energie usw.
die können aber nur abschlägig entscheiden, weil der gesetzgeber eben wirklich (s. tacheles) vergessen haben
aber vielleicht findet sich ja bei euch ein sozialrichter, der den mut hat über das SGB XII eienn sonderbedarf zu gewähren
außer du möchtest das als Darlehen -
4 wochen ab antrag
ob du was bekommst, ist abhängig, wie hoch netto das einkommen deines vaters ist
ich gehe aber davon aus, dass nach überschlägiger betrachtung du etwas bekommen musst -
also, wenn keine reale Möglichkeit 5,50 Euro-Wohnugn anzumieten, dann muss 7 euro gezahlt werden
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bei studium und abstarkte Förderanspruch auf BaFöG nix ALG II
aber eventuell Darlehen wegen Härtefallregelung, da du kurz vor dem Abschluss stehst -
Nö......................
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Wer Leistungen möchte, muss Antrag stellen
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die vollen 400 wirst du immer kassieren, wenn der arbeitgeber es bezahlt; aber es wird eben auf das auch von mir finazierte Sozialgeld teilweise angerechnet
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es kommt drauf an, also wenn nebenkosten nicht offensichtlich jedem vernüftigen Wirtschaftlichkeitsgebot wirdersprechen, muss das jobcenter diese übernehmen
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Bei miederjährigen wird Kindergeld den Kindern zugerechnet, bei Erwachsenen "Kindern" denjenigem, dem es zufließt. Behaltne die Eltern das Kindergeld, so ist es nicht als EInkommen bei dir anzurechnen.
Ansonsten Widerpsruch einlegen, ggf. EIlverfahren vor dem Sozailgericht einleiten -
also da kämoft ihr ja gegen windmühlen.
also da braucht man keine §§ um zu sehen, dass das rechtswidrig ist
aber leider ist euer problem sehr exklusivfalls ihr mehr wissen wollt, schreibt an mein postfach
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also mit Profi und schlauem Kopf hat arimee garantiert versucht mich in die Runde zu holen
also vati rentner und daher nicht im bereich des sgb II,, trotzdem sagt BSG hat sich hier der Gesetzgeber vertan (weil nicht explizit geregelt) udn man bildet mit den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Bedarfsgemeinschaft. Also ist Rente wird als EInkkommen wird angerechnet. Aber ggf. hat er ja Abzüge (Versicheurngen). Problematisch Auto.
Eventuell besteht Möglichkeit der Familienversicherung. Jobcenter kann verlangen, das man günstigste Versicherungsform wählt. Wegen Kündigugnsfrist sind 170 Euro Krankenbeiträge bis Beedigung der Versicherung zu zahlen.
EInkommen insgesamt zu hoch (Kindergeld nicht vergessen), dann Wohngeld beantragen.Übrigens sollte die Behörde (ja, ja sollte, ich weiß arimee) die Behörde den ALG II ANtrag nach dem Meistbegünstigungsprinzip als Antrag auf Zahlung eines Vorschusses auslegen. Dann darf die Bearbeitung nicht länger als 4 Wochen dauern. Ansonsten kann eine Behörde über ANträge innerhalb von 6 Monaten entscheiden.
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ach ja, zwei bewerbungen pro woche und eine kleines seminar musst durchstehen. dafür gibt es ja dann alg II
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in den 1 1/2 monaten, wo du nicht student bist, hast grds. anspruch auf ALG II,wenn du bedürftig bist.
wenn student, dann job suchen -
udn an dieser STelle am eine kleines sorry für die tippfehler. Irgendwann werde ich mal von meinem Verhältniss zwischen mir udn meienr Tastatur schreiben;)
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Und das mit dem Krankenhausesse ist auch vor kurzem vom BSG entschieden worden. MAn darf das Essen ncith als EInkommen anrechen. AB 2008 gilt aber die neue ALG II-VO. Da hat man das zum Gesetz gemacht. Aber auch hier kann man dies nur kippen, wenn Menschen sich wehren udn den mühseligen Gang durhc die Gerichte wählen.
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Frage eines Hilfesuchenden: Was muss ich tun, wenn ich dies oder das möchte (ALG II, Schuldgeld, neue Einrichtung, Umzug bezahlt usw.)?
Anwort: EInen Antrag beim Jobcenter stellen?
Frage: Bekomme ich dann dies oder das?
Antwort: Nein!
(Erstaunte Gesichter)
Frage: Warum soll ich dann einen ANtrag stellen?
Antwort: Weil nur so die Grundlage dafür geschaffen wird, dass man diese Rechte vor den Sozialgerichten durchsetzen kann (oft schneller als man denkt)Ja, das ist Realität. Aber es gibt auch keinen anderen Weg. Es sei denn, man möchte nur lamentieren udn schimpfen. Dann sind alle hier kosnbtruktiven (und dazu zähle ich meinen auch) unsinnig. Dann ist alles verschwendete Zeit.
Es kommt niemand vom Jobcenter, klingelt udn sagt, dass er Geschenke mitbringe.
Doch was soll man schreiben. Lasst es, ihr seit die Letzten und euch werden die Hunde fressen. Meckkert ncoh ein bisschen, aber findet euch mit dem Elend ab?!
Da das BSG längst entscheiden hat über die Bezahlung des angemessen Teil der Unterkunftskosten, würde eine Behörde, die sich daran nicht hält, von jedem Gericht eins auf den Deckel bekommen.
Richtig, die Behörden versuchen es trotzdem mti "Falschberatung". WIe die GEZ.Beauftragten, Versicherungsvertreter, Monteure, Autoverkäufer, Politiker, Ärzte, Juristen usw. Jeder versucht auf Kosten eines anderen Vortiele zu erreichen.
Doch warum sich nicht jeden Tag um Aufrichtigkeit bemühen, warum nicht kämpfen? -
vielleicht ist ja, tut mir leid, aber ich muss den namen arimee erwähnen, also vielleicht ist ja arimee von der Widerspruchsstelle des Jobcenters und macht sich hier mit mir einen Schabernack:D
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selbstreden kann er solche zahlugn nicht verlangen, aber wäre schön, wenn ihr mal die Miete zahlt, Vermieter müssen auch leben und ihre Unkosten begleichen:-)
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Hartz IV ist der Sammelbegriff für die Reformen im Sozialleistungsbereich
Sozialhilfe erhölt nach dem SGB XII der nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält Lietsungen nach dem SGB II. Also Du. Nach aktueller Rechtsprechung wird Dein Partner keinen ANspruch haben. ABer dafür wird sein EInkommen, soweit ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet angerechnet. Auch die Zuwendungen Deiner Eltern sind Einkommen.
Sollte sie diese Zahlung einstellen, solltest du beim Jobcenter vorsprechen udn ALG II Leistungen beantragen