Beiträge von advokat

    gehe zum jobcenter, schildere die situation udn beantrage vorschussweise übernahme unterkunft und regelbetrag


    zwei dinge werde passieren:
    1. wird hier jemand von 25er -regelung sprechen udn dann werde ich erhaben sein und was dagegenhalten;)
    2. deine sachbearbeiter wird wahrscheinlich ablehnen


    dann schreibst hier einfach nochmal

    mietvertrag unter angehörigen wird sehr genau begutachtet (missbrauchsgefahr)


    wenn aber kaltmiete dem unter durchschnittsmietpreis der umgebeung auf 45 qm ist, muss amt zahlen
    nebenkosten sind voll zu übernehmen, heizkosten abzgl. warmwasseranteil auch


    du könntest ja mal bei der wohngeldstelle für dich lastenausgleich (wohngeld für grundeigentümer) beantragen

    es ist meiner Vermututng nach wieder einmal der rechtswidrige versuch der behörden, geld zu sparen und die unwissenheit und verunsicherung der bürger auszunutzen


    jederzeit eine wohnung mit 45 qm suchen; aber aufpassen, die größe ist nur der maßstab, es kommt auf die gesamtkosten an


    ob ein baby den wohnflächenbedarf erhöht, ist umstritten


    hoffe aber auch wirklich, dass du aus der 25regelung raus bist
    wenn nicht, passt wieder alles zusammen


    spätestens bei geburt bildest aber eigenen bedarfsgemeinschaft und die 25er-Sache hat sich auf jeden fall erledigt


    du bekommst übrigens auch nich wegen der geburt mehrbedarf

    dir steht der bedarf bei bedarf zu, also täglich. darum müsste dir mindestens als vorschus für die zeit der überbrückung hilfe gezahlt werden


    da die sachbearbeiterin das zuflusprinzip kennt, wundert es mich, dass sie dann nicht entsprechend reagiert

    SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
    (1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
    (2) Vom Einkommen sind abzusetzen


    1.
    auf das Einkommen entrichtete Steuern,
    2.
    Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
    3.
    Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge


    a)
    zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
    b)
    zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,


    soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
    4.
    geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
    5.
    die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
    6.
    für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30,
    7.
    Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,
    8.
    bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder § 71 oder § 108 des Dritten Buches bei der Berechnung der Leistungen der Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag.


    Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.
    (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen


    1.
    Einnahmen, soweit sie als


    a)
    zweckbestimmte Einnahmen,
    b)
    Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege


    einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
    2.
    Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden.


    (3a) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Elterngeldes, der die nach § 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfreien Beträge übersteigt, in voller Höhe berücksichtigt.
    (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 wird der Teil des Pflegegeldes nach dem Achten Buch, der für den erzieherischen Einsatz gewährt wird,


    1.
    für das erste und zweite Pflegekind nicht,
    2.
    für das dritte Pflegekind zu 75 vom Hundert,
    3.
    für das vierte und jedes weitere Pflegekind in voller Höhe berücksichtigt.

    das wäre ja so, als ob du rückwirkend auf das essen, was längst verdaut ist, verzichten wollen


    alg ii und sozialhilfe sind existenzsichernde gelder, die einen momentanen bedarf decken


    aber wahrscheinlich hastdu danny1911 nicht richtig verstanden


    du fällst einfach in dem monat der steuerrückzahlung, wenn sie denn so immens ist, raus
    die steuerrückzahlung wird jetzt nicht über 5 jahre hinweg mit den 58 euro verrechnet


    was passieren kann, ist, dass das amt die steuerrückzahlung auf das steuerjahr verteilt


    aber bsg sagte vor kurzem erst wieder, es gitl uneingeschränkt das zuflussprinzip


    betriebskosten ist ne ganz andere sache

    da der vermieter das recht hat, sich seine mieter zu wählen, sind die chancen recht schwierig


    aber wenn ein mieter sich bestätigen lässt, dass das amt die kiete gleich überweis, dann gibt es, so denke ich, genug vermieter, die dann mit der schufa kein problem haben

    § 21 Abs 4 SGB II Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.


    deine tochter ist nicht erwerbsfähig und beruflich beansprucht


    evetuell mal beim sozialamt fragen und nach den vorschriften des sgb XII versuchen

    also für typ a ist es anerkannt worden


    SG Wiesbaden S 18 SO 14/08 ER vom 14.02.2008


    abgeshen davon wird dies selten von der behörde bestritten


    richtigen streit gibt es bei typ b

    ich glaub, da missvrstehen wir uns


    man muss hier viele dinge auseinanderhalten


    wenn e zwei normale lvs sind, sind es keine rentenversicherungen, es sei denn man hat eine versorgungslücke und diese gerade dafür angelegt (z. B. bei Selbständigen)


    aber auch wenn die lvs in ihrem wert (berechnung siehe oben) höher sind als der geschütze freibetrag nach § 12 sgb ii, dann muss man dann nicht verkaufen, wenn es eine unbillige härte ist oder unwirtschaftlich

    nachträglich wird schwierig


    aber vielleich gibt es andere Mittel


    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt nach der Rechtsprechung des Senats zu § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 6 SGB II dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteil vom 6. September 2007 - B 14/ 7b AS 66/ 06 R, RdNr 22 mit weiteren Hinweisen zur Rechtsprechung der Alhi)


    Zitat aus BSG, Urteil vom 15. 4. 2008 - B 14/ 7b AS 6/ 07 R:
    Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Verwertung ist auf das ökonomische Kalkül eines rational handelnden Marktteilnehmers abzustellen. Es ist mithin zu ermitteln, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Markt hat. Dieser gegenwärtige Verkaufspreis ist dem Substanzwert gegenüberzustellen (vgl auch Urteil des Senats vom 15. April 2008 - B 14/ 7b AS 68/ 06 R). Der Substanzwert ergibt sich bei einer Lebensversicherung grundsätzlich aus den auf den Lebensversicherungsvertrag eingezahlten Beiträgen. Diese sind dem Verkehrswert in Form des Rückkaufwerts gegenüberzustellen. Bei den beiden vorhandenen Lebensversicherungen lag der Verkehrswert (Rückkaufswert) erheblich unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Bei der einen Lebensversicherung hatte der Kläger 12. 449, 10 Euro eingezahlt und hätte ein Rückkaufswert von 9. 104 Euro realisieren können (Verlust von 26, 9 %). Bei der anderen Lebensversicherung waren 1. 661, 40 Euro eingezahlt und ein Rückkaufswert von lediglich 951, 30 Euro erzielbar gewesen (Verlust von 42, 7 %).

    also 30 min für 15 km finde ich auch zuviel, das machen ja nich ma elitetruppen


    der rechtsfall ist aber schwer zu beurteilen, wnen der arbeitgeber das aber shcon bei einstellung wusste, dann kann er es jetzt meiner ansicht nach nicht vorhalten

    das ist ja wie auf dem jahrmarkt
    die jobcenter gehören zur administrative, aber hier scheinen sie eigene königreiche aufzumachen


    ja, jetzt müsst ihr rechnen, was besser ist, ohne einzeldaten udn die bescheide kann man von hier aus wenig sagen


    es sind jedenfalls immer die tatsächliche heizkosten zu übernehmen, die im bewilligungszeitraum anfallen, ohne wenn und aber
    also wäre es vielleicht besser, hier den deal ncit einzugehen


    aber das mit der fingierung zustimmung bei nichtmeldung finde ich ja unglaublich

    wer zu spät kommt, ...
    eventuell muss er vorher abmahnen, aber wer regelmäßig die arbeitszeit nicht einhält kann gekündigt werden
    es gibt aber auch ausnahmen
    hier fragt sich, ob es zumutbar ist