gemischte bedarfsgemeinschaft heißt, dass einer oder mehrere mitglieder leistungsberechtigt nach dem sgb II ist/sind, aber ein anderes mitglied nicht. so ist das hier auch.
der gesetzgeber hatte das übersehen, so dass es oft schwierigkeiten gab
Beiträge von advokat
-
-
stimmt nicht, da nach § 45 sgb x entschieden werden muss
da es nicht dein verschulden war, ist es durchaus möglich, dass du es nicht zurückzahlen musst -
kitty121, wäre nett, wenn du deine ausdrücke mäßigen würdest
die frage war, ob es auf die qm-zahl ankommt bzw. ob der dachboden einfluss auf die KdU hat; die antwort lautet ganz klar: nein
es kommt allein darauf an wie teuer die wohnung ist, also nicht ob der dachboden zur wohnung gehört oder nicht
dass es kaum wohnungen in der genannten Größe für 200 euro gibt, ist mir bewusst; es war auch nur ein beispielrechnung, es könnte durchaus sein, dass im wohnort 8 euro pro qm angemessen sind -
"...Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen das sog soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Maßgebend sind somit die Verhältnisse in den unteren Einkommensgruppen (vgl § 28 Abs 3 Satz 3 SGB Zwölftes Buch - Sozialhilfe -). Die berücksichtigungsfähige Wohnfläche kann deshalb - wie schon nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum früheren Sozialhilferecht (BVerwGE 97, 110/112; 92, 1/3) - nach den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau bestimmt werden. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist somit nicht entscheidend, ob für (nichtschulpflichtige) Kinder ein eigenes Zimmer erforderlich ist. Entscheidend ist - wie ausgeführt - vielmehr, dass dieses in der Bundesrepublik zum sog soziokulturellen Existenzminimum zählt. Denn die og Verwaltungsvorschriften differenzieren für die zuzubilligende Wohnfläche und anzuerkennende Raumzahl nach der Zahl der zum Familienhaushalt rechnenden Personen. Danach haben Hilfebedürftige regelmäßig einen Anspruch auf ein Zimmer für Kinder (s nur Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn 42 ff). Im Übrigen hat die Antragsgegnerin nicht - auch nicht ansatzweise - ihre Behauptung der fehlenden Erforderlichkeit eines eigenen Zimmers für (nichtschulpflichtige) Kinder begründet. Schließlich ist auch künftiger Wohnflächenbedarf zu berücksichtigen, wenn er - wie hier bei der Schwangerschaft der Antragstellerin - in einem überschaubaren Zeitraum entstehen wird (vgl OVG Lüneburg vom 21. April 1995 - 12 L 6590/93 - zum früheren Sozialhilferecht, zit nach Berlit in: LPK - SGB II § 22 Rn 27). Schon deshalb ist ein Umzug erforderlich..."
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 AS 556/06 ERsoll heißen, nach der Rechtsprechung stehen dir mit kind mindestens 55 qm zu und ein eigenes Zimmer fürs Kind. Arge ist also zur Übernahme aller Umzugskosten verpflichtet
-
man nennt das eine so genannte gemischte bedarfsgemeinschaft, welche vom gesetzgeber nicht geregelt wurde, so dass die rechtsprechung des bsg heranzuziehen ist
-
also eine vorschuss wie beim sgb gibt es beim BaFöG nicht
das jobcenter in md ist absolut grausam, erwarte weder gnade noch sachverstand
vor weihnachten schwierig, aber wahrscheinlich kommst um leistungsklage und eilverfahren vor dem sg magdeburg nicht drumherum
noch Fragen? am besten per mail
-
wenn 4 euro pro qm angemssen sind und eine person 50 qm besitzten darf, dann darf die wohnung 200,00 euro kosten
wenn also 95 qm 200 euro kosten, ist die wohnfläche egal
Produkttheorie halt -
alles, was nicht mehr vom 1. Kind vorhanden oder nicht mehr brauchbar ist als Erstausstaung beantragen, es steht euch zu
-
die rückforderung wird nicht korrekt sein, da bestimmt mit § 48 SGB X begründet
also widerspruch einlegen
widerspruch hat aufschiebende wirkung, musst dann also erst mal nichts zurückzahlen und hast "Ansparzeit" -
es gibt keine heizkostenobergrenzen
nur unangemessene heizkosten (sehr selten)widerspruchsfrist beachten (1 Monat)
-
widerspruch einlegen
-
eine aufrechung ist nur unter bestimmten umständen möglich, hier wohl nicht
daher auch keinen abtretungserklärung unterschreiben§ 43 SGB II
Aufrechnung
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadensersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt. -
der sachverhalt ist unverständlich
sozialhilfe und alg II werden nicht gleichzeitig gewährt
zum job bedarf es auch genauerer angaben -
es ist völlig egal, wie groß die wohnung ist, und ob der dachboden dazu zählt; es kommt allein darauf an, wie teuer sie ist
denn die angemessenen kosten berechnen sich nach der Produkttheorie -
titel gibts beim jugendamt
selbst berechnen am besten per düsseldorfer tabelle 2008 einfach mal per suchmaschine -
2008 nicht
ab 2009 kann sie wohngeld beantragen, da neues wohngeldgesetz -
konnte fall nur überfliegen
hier könnte § 28 passen oder der sozialrechtliche herstellungsanspruch einschlägig sien, weil gegen die vorschriften der §§ 13 bis 17 SGB I verstoßen wurde
-
man hat 3 wochen klagefrist, könnte also für eine kündigungsschutzklage schon zu spät sein
prozesskostenhilfe bekommt man vom arbeitsgericht selbst
man kann aber auch allein klagen und die klage bei der rechtsantragstelle vortragen
sollte nun ein änderungsbescheid kommen und dein mann eine sperre erhalten, hilft nur widerspruch udn eilverfahren vor dem sozialgericht
das ist kostenlos -
dein vorschlag ist unlogisch und deshalb ist meine ansicht auch nicht populistisch
herauszufinden, warum die reihenfolge unlgisch ist, überlasse ich dir, da ich meine arbeitszeit auch wirklich mit arbeit füllen muss und keine zeit habe, zu jeder frage ausführlich etwas zu schreiben
aber kleiner Hinweis, der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund das Wohngeldgesetz geändert
-
wie kommst du jedes mal drauf, dass er erst wohngeld beantragen muss?
alg II geht vor
dass würde sonst bedeuten, dass alle mio alg II beziehr erst mal die wohngeldstelle maltretieren