Beiträge von advokat

    kitty121, wäre nett, wenn du deine ausdrücke mäßigen würdest


    die frage war, ob es auf die qm-zahl ankommt bzw. ob der dachboden einfluss auf die KdU hat; die antwort lautet ganz klar: nein
    es kommt allein darauf an wie teuer die wohnung ist, also nicht ob der dachboden zur wohnung gehört oder nicht
    dass es kaum wohnungen in der genannten Größe für 200 euro gibt, ist mir bewusst; es war auch nur ein beispielrechnung, es könnte durchaus sein, dass im wohnort 8 euro pro qm angemessen sind

    "...Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen das sog soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Maßgebend sind somit die Verhältnisse in den unteren Einkommensgruppen (vgl § 28 Abs 3 Satz 3 SGB Zwölftes Buch - Sozialhilfe -). Die berücksichtigungsfähige Wohnfläche kann deshalb - wie schon nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum früheren Sozialhilferecht (BVerwGE 97, 110/112; 92, 1/3) - nach den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau bestimmt werden. Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist somit nicht entscheidend, ob für (nichtschulpflichtige) Kinder ein eigenes Zimmer erforderlich ist. Entscheidend ist - wie ausgeführt - vielmehr, dass dieses in der Bundesrepublik zum sog soziokulturellen Existenzminimum zählt. Denn die og Verwaltungsvorschriften differenzieren für die zuzubilligende Wohnfläche und anzuerkennende Raumzahl nach der Zahl der zum Familienhaushalt rechnenden Personen. Danach haben Hilfebedürftige regelmäßig einen Anspruch auf ein Zimmer für Kinder (s nur Lang in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn 42 ff). Im Übrigen hat die Antragsgegnerin nicht - auch nicht ansatzweise - ihre Behauptung der fehlenden Erforderlichkeit eines eigenen Zimmers für (nichtschulpflichtige) Kinder begründet. Schließlich ist auch künftiger Wohnflächenbedarf zu berücksichtigen, wenn er - wie hier bei der Schwangerschaft der Antragstellerin - in einem überschaubaren Zeitraum entstehen wird (vgl OVG Lüneburg vom 21. April 1995 - 12 L 6590/93 - zum früheren Sozialhilferecht, zit nach Berlit in: LPK - SGB II § 22 Rn 27). Schon deshalb ist ein Umzug erforderlich..."
    LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 AS 556/06 ER


    soll heißen, nach der Rechtsprechung stehen dir mit kind mindestens 55 qm zu und ein eigenes Zimmer fürs Kind. Arge ist also zur Übernahme aller Umzugskosten verpflichtet

    also eine vorschuss wie beim sgb gibt es beim BaFöG nicht


    das jobcenter in md ist absolut grausam, erwarte weder gnade noch sachverstand


    vor weihnachten schwierig, aber wahrscheinlich kommst um leistungsklage und eilverfahren vor dem sg magdeburg nicht drumherum


    noch Fragen? am besten per mail

    eine aufrechung ist nur unter bestimmten umständen möglich, hier wohl nicht
    daher auch keinen abtretungserklärung unterschreiben



    § 43 SGB II


    Aufrechnung

    Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadensersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.

    man hat 3 wochen klagefrist, könnte also für eine kündigungsschutzklage schon zu spät sein
    prozesskostenhilfe bekommt man vom arbeitsgericht selbst
    man kann aber auch allein klagen und die klage bei der rechtsantragstelle vortragen
    sollte nun ein änderungsbescheid kommen und dein mann eine sperre erhalten, hilft nur widerspruch udn eilverfahren vor dem sozialgericht
    das ist kostenlos

    dein vorschlag ist unlogisch und deshalb ist meine ansicht auch nicht populistisch


    herauszufinden, warum die reihenfolge unlgisch ist, überlasse ich dir, da ich meine arbeitszeit auch wirklich mit arbeit füllen muss und keine zeit habe, zu jeder frage ausführlich etwas zu schreiben


    aber kleiner Hinweis, der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund das Wohngeldgesetz geändert