so einfach ist das nicht
zunächst gibt es dafür keinen beratungshilfeschein
zum anderen muss man trennungsunterhalt zahlen
es reicht aber vorerst, das man dem amt mitteilt, dass man getrennt lebt
das amt muss beweisen, dass es nicht so ist, da eine trennung jederzeit erklärt werden kann
dann sind zumindest die regelsätze höher
der trennungsunterhalt wird aber u. U. angerechnet