was für ein unsinn hier an tipps gegeben wird ist unglaublich
dabei gibt es hier bei sozailleistungen.info einen sehr guten Artikel zur Frage der Erstausstattung
was für ein unsinn hier an tipps gegeben wird ist unglaublich
dabei gibt es hier bei sozailleistungen.info einen sehr guten Artikel zur Frage der Erstausstattung
so einfach geht das nicht mit untermietvertrag, du musst den vermieter um erlaubnis bitten
du kannst nicht einfach die wohnugn untervermieten
jetzt aber kommt die krux
weiß denn der vermieter, dass dein sohn und nicht du dort wohnst?
ansonsten machst du untermietvertrag gleich wie der mietvertrag, den du für diese wohnugn abgeschlossen hast; dein sohn reicht das dem amt ein udn beantragt übernahme
fertig
siehst du, hier läuft was schief
bist du nun mieter oder dein sohn
wenn du mieter bist, musst du deinen vermieter fragen, ob du untervermieten darfst
eventuell kann aber der sohn auch in das mietverhältnis eintreten und du ausscheiden
dein unterhalt in form von wohnungsstellung kann doch jederzeit beendet werden und dann muss arge wohnkosten übernehmen
entweder machst du dir mehr gedanken als notwendig oder da ist mehr im argen, als wir wissen
wie unterschrieben
weiß der vermieter, dass dein sohn darin wohnt.
dannmach untermietvertrag
du kannst auch mietvertrag jederzeit kündigen und damit die unterstützung des sohnes
sehr verwirrend hier
du kannst auch untermietvertrag mit sohn schließen, wenn vermieter einverstanden ist
sie muss erst umziehen, wenn sie zur kostensenkung von der behörde aufgefordert worden ist, ansonsten gilt die produkttheorie
keiner kann hier sagen, was los ist und ob hier überhaupt nach kopfanteilen aufgeteilt wurde und ob angemessenheit vorliegt, dazu müsste man sehr viel aktenkenntnis haben
sie muss dem vermieter frist setzen zur schimmelbeseitigung usw.
außerdem ist frage sehr kompliziert
also beantrage, widerspruch einlegen und eventuell eilverfahren vor dem sozialgericht, da ja wohnung sangebot befristet
beratungshilfeschein holen und dann anwalt fragen
hier das völlig falsche portal
so ist es, lacki
lilly:
du belästigst hier die leute mit unsinn
du willst pkh, die du wohl für diesen quatsch nicht bekommst und machst wieder arbeit, die nicht sein müsste
im internet adresse suchen oder bei gemeinde erfragen und persönlich zu den beratungszeiten hingehen!?
ich würde widerspruch einlegen
da aber weder der kreis noch eure persönlichen umstände bekannt sind, kann wenig gesagt werden.
zumindest müsste für bis zu 6 monaten die jetzige miete voll übernommen werden oder länger, wenn ihr keine aufforderung bekommt, die kosten zu senken.
wenn ihr in der bedarfslosen zeit nicht wusstet, dass alg 2 wieder kommt, kann euch der umzug auch nicht angelastet werden, sagt das bundessozialgericht
das hängt doch alles von dir persönlich und deinen speziellen umständen ab, wer hier antwortet, spekuliert nur
wieso denn nur,
grundlage einer bg ist eine haushalts- und wirtschaftsgemeinschaft. ausgaben, konten usw. könnt ihr doch trennen, wie in einer wg
eine eheähnliche gemeinschaft setzt einen einstandswillen voraus, wie ihn eheleute haben, ist dies der fall bei euch???
das problem ist, das über das system der bg völlig falsche vorstellungen herrschen und diese hier in solchen foren noch mit rechtlich unsinnigen angaben genährt werden
die bg ist ein rechtsbegriff
frag doch mal das bafög-amt
es ist wohl ein nicht auszutreibender irrglaube, es gäbe ein probejahr
völliger unsinn!!!!!!!!!!!!!!!!!
nach einem jahr zusammenleben wird vermutet, dass die haushalts- und wirtschaftsgeeinschaft, so sie denn besetht, auch eine bedarfsgemeinschaft ist
es findet eine beweislastumkehr statt
gleiches gilt, wenn dein freund das kind mit erzieht bzw. betreut, dann wird bg vermutet. aber diese vermutung kann man widerlegen
muss doch auf dem bescheid stehen, wenn nicht im amt nachfragen
wer soll das hier rechnen können ohne angaben?!
zahlt keiner, warum auch, habt zusammen haus, warum soll der staat hier unsinnig geld ausgeben
.....jugendamt
die rechnung für die warmwasserkosten ist zu hoch. kann man diese bei dir separat berechnen?
dann verwechseln die ämter oft die kosten für das warmwasser mit den kosten für die warmwasseraufbereitung.
falls man die warmwasseraufbereitungskosten nicht einzeln messen kann, ist der bescheid auf jeden fall rechtswidrig.
alos ich würde widerspruch einlegen
satz reicht: hiermit lege ich widerspruch gegen den bescheid vom ... ein
kann man ohne die bescheide zu sehen, nicht beantworten, sondern allenfalls spekulieren, aber was soll das nützen
das was edgar sagt, ist umstritten, die rechtsprechung sagt, dass das mit der miethöhebegrenzung nur in der gemeinde zählt. wenn du also in eine andere gemeinde umziehst, heißt dass nict unbedingt, dass deine miete von dem dann zuständigen jobcenter nur bis zur höhe der jetzigen miete zahlt