vielen dank für deine hilfe Kermet
ich werde am wochenende einfach ein wiederspruch schreiben mal sehen was passiert .
vielen dank für deine hilfe Kermet
ich werde am wochenende einfach ein wiederspruch schreiben mal sehen was passiert .
Ist die Begründung der Arge so zutreffend? Bekommt dein Bruder auch H4?????
Wenn du bzw. deine Eltern H4 erhalten haben und du ohne Zustimmung der Arge umgezogen bist, dann wird es schwer, dass die Arge die Miete übernimmt. Weiterhin gibt es das Problem, dass du keinen Mietvertrag hast, sprich keinen Untermietvertrag.
Den RS für Alleinstehende (also 100 %) bekommt ein U 25-jähriger nur, wenn bestimmte Umstände dies zulassen.
erstmal danke vür deine antwort
naja ich habe vorher nicht bescheid gesagt als ich zu meinem bruder gezogen bin aber damals hatte ich noch kein antrag gestellt (also kein hartz 4 bekommen) warum sollte ich dann bescheid sagen
zu deiner 2. frage
nein mein bruder bekommt kein hatz 4 und meine eltern auch nicht ( noch nie).
hallo,
also ich bin 22 und wohne bei meinem Bruder (29) wir haben vereinbart das ich ihm 150 € miete bezahle inklusive strom, heizung.
mein problem ist das mir die 150 € unterkunfskosten nicht anerkannt wurden mit der begründung
"zum zeitpunkt der Anmietung der Wohnraumes war bereits absehbar, dss Sie hilfebedürftig im sinne des SGB II werden. Eine Anmietung hätte nicht ohne vorherige Abklärung und Zustimmung durch das JobCenter erfolgen dürfen"
als ich zu ihm gezogen bin hatte ich noch kein harz 4 beantragt.
was soll ich in den widerspruch schreiben kann bitte mir jemand helfen
das war das erste problem
2 problem
mir wurde ein regelsatz mit 80% berechnet also "Kind unter 25 Jahren" aber ich wohne doch nicht mehr bei den Eltern muss ich dan nicht als Aleinstehender gelten.
ich warte auf eure hilfe
danke im vorraus