Sag ich doch, ein Schwätzer, der von nichts Ahnung hat und sich aufplustert wie ein Pfau, hast wohl noch nie was von ehrenamtlicher Tätigkeit gehört? Das sind diejenigen, die andere unterstützen ohne Gegenleistung. Aber sowas würde dir bestimmt nicht im Traum einfallen, dann könntest du nicht mehr den lieben langen Tag solchen Mist schreiben, wie du schon seit Tagen von dir gibst.
Beiträge von katrinmo
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Du selbst hättest HartzIV beantragen können, da du mit deinem Geld keine Familie ernähren kannst (Aufstocker), da ist es völlig irrelevant, ob dein Kind einen Krippenplatz hat oder nicht, deine Frau müßte sowieso noch keiner Vollbeschäftigung, na nichtmal einer Beschäftigung nachgehen. Das Ding hat 2 Seiten, stellt sie den Antrag wird er abgelehnt, weil sie aufgrund der Kinderbetreuung nicht 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist, auß er ihr belegt, daß ihr euch in die Erziehung teilt. Anders ist es bei dir, du hast Arbeit, nur das Geld reicht nicht. Versucht doch mal den Antrag andersrum. Wenn das nicht geht, in Widerspruch gehen, dann stimmt bei euerer ARGE was nicht.
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Wenn du keinen Unterhalt oder -vorschuß erhalten hast, darf dieser auch nicht verrechnet werden, es dürfen nur bereite Mittel, also was dir zur Verfügung steht, aufgerechnet werden. Natürlich liegt der Fehler bei der ARGE, beantrage eine Aufhebung des Verwaltungsaktes nach §§ 44 und 45 SGBX, danach müssen dir die letzten 2 Jahre zurückgezahlt werden. Ich rate dir, jeden Bewilligungsbescheid von einer sozialen Einrichtung (Diakonie, Caritas, AWO o.ä.) prüfen zu lassen
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Du bist doch der absolute Schwätzer, auch ich beziehe Hartz IV, bin halt in einer Maßnahme, die ich selbst mit aufgebaut habe und deshalb weiß ich, wovon ich schreibe. Weiß nicht, woher du deine dummen Weisheiten beziehst.
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Chiefci, du irrst gewaltig, wenn du meinst, ich hätte keine Ahnung. Kann dir nur sagen, dass ich durch meine tägliche Arbeit mit diesen Themen meinen Klienten schon sehr oft geholfen habe. Aber sorry, wenn du dich von der ARGE weiter verarschen lassen willst, dann tu es, brauchst ja eigentliche keine Meinung anderer, vor allem keine von welchen, die sich wirklich damit auskennen.
Weißt du, was ich glaube, wenn ich deine Kommentare zu gut gemeinten Meinungen lese, du hast nur Langeweile, du hast zu jeder Meinung einen Gegenkommentar. Ich glaube, du solltest es lassen, überhaupt in einem Forum eine Frage zu stellen, meinst es ja doch nicht ernst. -
Hi, da du in Ausbildung bist, steht dir kein Hartz IV zu, sondern BAB. Geschickter ist es, wenn deine Freundin einen Hartz-IV-Antrag stellt, kann sie ja machen, da sie arbeitsfähigkeit, eben nur mit wenig oder gar keinem Einkommen. Die U-25-Regel gilt auch nicht, dass sie von Daheim nicht ausziehen darf, da sie ein Kind hat. Also Wohnung suchen, zur Arge gehen, sagen, dass man nicht mehr mit Kind zuhause leben möchte, um auch das Leben mit Kind allein meistern zu können, Antrag auf Hartz IV einschließlich Kosten der Unterkunft stellen, und ziehst du mit hin, da wird dein Lehrlingsgehalt anteilig mit eingerechnet, aber das funktioniert. Halt, hab ich fast vergessen, vor Unterschreiben des Mietvertrages ARGE um Zusicherung der Kostenübernahme bitten (ganz wichtig)
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Nee, da Stromkosten in der Grundsicherung enthalten sind, zahlt die ARGE gra nichts, außer es ist Strom zu Heizzwecken. Bestenfalls, falls du vom Abstellen des Stromes betroffen bist, wird es dir als Darlehn gewährt. Dann setz dich doch lieber mit dem Energieversorger in Verbindung und vereinbare Ratenzahlung, und wenn es 5 € im Monat sind, mehr geht meist auch gar nicht.
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bekommt ihr, wenn ihr zusammenzieht kein ALGII als Aufstockung, hab es grad mal nachgerechnet. Kann ja falsch liegen, was ich nicht glaube. Vielleicht rechnet mal noch jemand nach. Es klingt doof, zumal, wenn man eine Familie gründen will, nicht heiraten und getrennte Wohnungen behalten.
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Also im April liegst du noch in dem Bereich, wo dir nichts angerechnet werden darf. Im Mai darfst du 135,20€ behalten, 40,80€ rechnet die ARGE ab. Nun weiß ich nicht, was dir zusteht, aber das kannst du doch ganz einfach selbst überprüfen
Schönen Tag! -
Klar bekommt ihr aufstockend ALGII, da euer beider Einkommen nicht zum Leben reicht. Da ich eure Miete nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, wieviel. Google dir doch einfach mal einen Hartz-IV-Rechner, da kannst du es selbst rausfinden. Im Grunde ist es egal, ob ihr verheiratet seid oder nicht.
Schönen Tag noch -
So einen Quatsch habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Strom für stromabhängige Heizungen wird von der ARGE als Heizkosten übernommen, brauchst nur eine Bestätigung deiner Energieversorgung. Das ganze Larifari drumherum finde ich abartig.