Beiträge von katrinmo

    Nicht beantworten und mit dem Datenschutzbeauftragten drohen. Dann sollen die Dir bitte mal den Paragrafen zeigen, dass so eine Beantwortung in die Mitwirkungspflicht fällt, den gibt es nicht.
    Darin sind viele nicht antragsrelevanten Fragen. Ausserdem muß man beim Antrag unterschreiben, dass die darin gemachten Angaben richtig und vollständig sind und man jede Änderung mitzuteilen hat.
    Euer Kreis macht wohl seine eigenen Gesetze?

    Ich finde es erschreckend, dass erstmal alle vorherigen Postings durchsucht werden, um es dem Fragesteller vorzuhalten. Leider ist dies in dem Forum kein Einzelfall. Doch komischerweise haben dann diejenigen nicht konstruktives vorzubringen.
    Euch steht Unterhalt ggf. Unterhaltsvorschuss und auch der Alleinerziehendenmehrbedarf zu.

    Da das Zuflußprinzip gilt, weiß heute noch keiner, ob Dein Lohn wirklich am 28.5 oder erst am 1.6. auf dem Konto ist, kann doch eventuell durch einen Zahlendreher ein Irrläufer werden. Also ist Hartz, zumindest darlehensweise für Mai weiterzuzahlen.

    Oh ich denk, hier ist was schief gelaufen und das Urlaubsgeld ist futsch. Denn ein Antrag gilt ab dem Tag der Antragstellung, also entweder als Du ihn dort geholt bzw. abgegeben hast (weiß nicht ob bei Abholung schon Datum vermerkt). Ausserdem steht im Antrag, ob Ihr noch irgendwoher irgendwas bekommt. So ab Antragsteller seit Ihr Hartz-Bezieher, somit wird das Urlaubsgeld schön aufgeteilt wieder zurückgefordert. Konntet Ihr nicht noch paar Tage warten und erst den Antrag stellen, wenn Ihr das Geld auf dem Konto habt?

    [Ja natürlich. Alles andere würde ich als Betrug und zwar als Betrug am Kind ansehen.


    Ich kann es nicht glauben, überhaupt auf solch eine Idee zu kommen. Die Kindesmutter kann doch auch nicht sagen - Kind du kriegst nur noch die Hälfte zu essen und nur 1 Socke, obwohl du 2 Füße hast.

    Liebe Cora,


    na klar müssen die Dir das geben. Hab es auch mal mit Deinen Angaben durchgerechnet. Wohngeld wäre Blödsinn.


    Also ganz schnell Antrag stellen. Ist auch nicht schlecht z.B. wegen Nebenkostennachzahlung, die die dann auch übernehmen müssen.
    Und wenn es Dir zusteht, dann mach es auch.

    Hallo, das stimmt aber nicht unbedingt. Es kommt darauf an, wie hoch Deine Miete ist, denn bei Deinem Einkommen hast Du auch noch den Freibetrag. Goole Dir doch mal den Hartz-Rechner, da kannst Du es selbst checken. Andere Variante ist Wohngeld, auch das kannst Du selbst ausrechnen lassen.

    Da Du sicher eine Ablehnung mit Rechtshilfebelehrung erhalten hast, würde ich dies auch wahrnehmen, um keine Fristen zu versäumen, da Du nicht weißt, was bei der ARGE im persönlichen Gespräch rauskommt, welches ich natürlich auch suchen würde, um die Fehler, die die gemacht haben im Gespräch zu erklären. Habe damit eigentlichn gute Erfahrungen gemacht.

    Wenn man wüßte, welches Einkommen die Familie jeden Monat genau hat, könnte man es ganz leicht mit dem HartzIV-Rechner im Internet ausrechnen. Es ist möglich, dass sie sogenannte "Aufstocker" sind, aber dazu brauchte man alle Angaben zur Höhe der KdU, Höhe des Unterhaltes und genauen Netto-/Bruttoverdienst. Wenn es bei Dir abgelehnt wurde, kannst Du doch auch selbst ausrechnen lassen, ob das überhaupt stimmt.

    Gerade die Betreuung Demenz-Kranker ist sehr sensibel. Ich finde dies unverantwortlich, wenn Langzeitarbeitslose dazu verpflichtet werden. Es gibt viele, die sich dafür, vielleicht sogar emotional gar nicht in der Lage fühlen. Das soll doch nur wieder die Statistik beschönigen. Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Altenpfleger und Altenpflegehelfer, die überhaupt keinen Job finden, kenn einige in unserem Gebiet, doch diese würden sicher paar mehr Euro kosten. Die Gedankengänge der Politker empfinde ich als unglaubliche Frechheit, vor allem gegenüber den Alten und Kranken, die sich aufgrund ihrer Demenz sowieso nicht dagegen wehren können.

    Gehe sofort zum Sozialgericht und mache einen Eilantrag. Kann mir vorstellen,dass der Vermieter nicht begeistert ist, wenn es schon so anfängt. Aber, falls Du weißt, wer der Chef Eurer ARGE ist, ruf ihn einfach mal an udn drohe mit einer Untätigkeitsklage, das hilft immer, weiß ich aus eigener Erfahrung.

    Da sie den Strom, wie alle anderen auch, von ihrer Grundsicherung zahlen muß, wird eine Gutschrift nicht als Einkommen berechnet, aber eben leider nur bei Strom.

    Advokat hat recht, außerdem ist, HartzIV zu beantragen, keine Schande. Es ist eine Schande, es aus falschem Stolz nicht zu tun. Da du ja arbeitsfähig bist, fällt für dich Sozialhilfe sowieso flach, also bleibt nur HartzIV. Tu das, und zwar schnell.

    Bei einem 400€-Job handelt es sich nicht um einen sozialversicherungspflichtigen Job, so dass du sehr wohl andere Maßnahmen machen mußt, weil du auch weiterhin Ein gliederungsvereinbarungen abschließen mußt. Die wollen, dass du dadurch einen "richtigen" Job kriegst, was völlig an der Realität vorbeigeht. Ich kenne kaum einen, der durch den ihre Maßnahmen einen Job gekriegt hat. Versuch doch einfach, den Minijob trotzdem noch zu machen. Ich weiß nicht wie alt deine Kinder sind, es wird dir sicherlich keine Vollzeitmaßnahme zugemutet werden.

    Das spielt keine Rolle, ob du die Beiträge schon vorher selbst gezahlt hast. Es handelt sich hierbei um Einmaleinkommen. Das sollte aber auf einen angemessenen Zeitraum von der ARGE rechnerisch verteilt werden. Also z.B. bei einer Umlage auf 12 Monate, wärst du unter dem Schonbetrag von 100 € und dir würde nichts passieren, falls du nicht noch andere Einkünfte hast. Analog ist das auch bei Stromrückzahlungen, die sind, eigenartigerweise auch Einkommen, obwohl das von uns selbst gezahlt werden muß. Es ist wichtig, wann das Geld zufließt, also in dem Zeitraum, wo du ALGII beziehst. Warum läßt du die Versicherung nicht "ruhen", also beitragsfrei. Es werden doch in deinem Alter mal bessere Zeiten kommen.

    Das würde ich nicht tun, da der Rückkaufswert niedriger ist, als was du in die Versicherung gezahlt hast, außerdem wird es als Einkommen behandelt. Vermögen ist es nur, wenn du das Geld schon vor HartzIV gehabt hättest. Also Auflösen ist völliger Schwachsinn, darüber freut sich nur die ARGE.