Beiträge von Kitty121

    Das JC wird dir für September sicher die Leistung streichen oder kürzen denn du hattest in diesem Monat Einkommen. Es ist etwas Pech für dich das du noch auf den Monatsletzten den Geldeingang hattest für den laufenden Monat.

    Na nun male mal nicht alles so schwarz. Sicher ist eine Trennung für den der verlassen wird nicht ganz einfach.Dein Mann hat sich das da etwas einfacher gemacht denn für ihn war der Auszug jetzt nur der letzte Schritt. Trotzdem bist du erstmal 47 und keine 90 also kein Grund für dich den Kopf hängen zu lassen.Du müßtest dich erstmal mit dem zuständigen JC in Verbindung setzen und dort einen ALG2 Antrag stellen.Ich weiß nicht ob du arbeitsunfähig bist oder durchaus noch einige Stunden arbeiten könntest. Sollte das erste zutreffen dann würde das JC dich ans Sozialamt verweisen.In der Wohnung könntest du erstmal bleiben auch wenn sie zu groß und zu teuer wäre.Das JC zahlt die Miete für sechs Monate.In dieser Zeit müßtest du eine angemessene Wohnung gefunden haben.Vielleicht suchst du dir dann etwas zentrales wo du alles gut erreichen kannst und nicht in deiner Wohnung vor Langeweile eingehst.Ansonsten wäre es ganz gut wenn du dir einen Anwalt nimmst der für dich das finanzielle regelt im Bezug auf deinen Mann.Er müßte dir Trennungsunterhalt zahlen.Dabei interessieren seine Schulden nicht.

    Ich habe noch gar nicht gewußt das Wrestling ein Beruf ist. Im Bezug auf den Arzt habe ich bisher auch in den Zeiten wo ich noch ins JC mußte immer nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen.Dies bedeutet das man eben krank ist.Von einer Einladungsunfähigkeit habe ich noch nie gehört. Aber gut zu wissen.Wenn mir mal wieder eine Einladung von Verwandten ins Haus flattert zu der ich gar keine Lust habe lasse ich mir eine solche EU ausstellen und schicke sie per Post mit ein paar Blümchen. Da fühlt man sich doch gleich viel besser.

    Zunächst mal hättest du dich gleich arbeitlos melden müssen als die Arbeitslosigkeit bei dir eingetreten ist. Schließlich hast du in den Jahren deiner Berufstätigkeit ja Beiträge gezahlt und das Arbeitslosengeld steht dir zu.Ob du auf Grund deiner Erkrankung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst entscheidet nicht der Sachbearbeiter sondern ein Arzt.Anscheinend bist du ja nicht krank und könntest also durchaus arbeiten. Was das zuschicken von Unterlagen angeht so muß man sagen das dies keine gute Idee ist. In den JC kommt so manches gar nicht an bzw. bekommt von der einen in die andere Abteilung nicht selten Beine und verschwindet spurlos.Also immer wenn möglich persönlich abgeben oder zumindestens per Einschreiben schicken. Im Bezug auf deinen Bekannten wäre es eine eheähnliche Gemeinschaft erst nach einem Jahr.Bis zu einem Jahr gibt es das Zusammenleben auf Probe.Du kannst also gegen den Bescheid in Widerspruch gehen und darauf hinweisen das du zum einen das JC darauf hingewiesen hast das du einen Mitbewohner hast und zum anderen das ihr eben zunächst mal auf Probe zusammen lebt.Wenn dein Bekannter zunächst nur eine Postadresse gebraucht hat und nun hier wieder arbeitet müßte er ja inzwischen eine eigene Wohnung haben oder?

    Du müßtest bei der Beantragung angeben das ihr eine WG seid und natürlich die Kosten der Wohnung.Dafür das du ein kleineres Zimmer hast nutzt du ja das Wohnzimmer quasi mit.Ich denke nicht das da die qm ins Gewicht fallen. Es könnte aber sein das die Miete trotzdem zu viel sein könnte was aber darauf ankäme wo du wohnst und was es dort für Übernahmemöglichkeiten gibt.

    Na wenn du gearbeitet hast dann müßtest du dir doch, wo auch immer eine Wohnung leisten können. Ansonsten kannst du tun und lassen was du willst. Ob du Leistungen bekommen würdest und eine Wohnung, kann ich dir nicht sagen. Du bist unter 25 und dafür müßtest du eine gute Begründung haben. Wenn du Anträge stellst dann solltest du bedenken das die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann. Es dürften also mehr als nur ein paar Tage sein die du im freien verbringst.

    LuckAffe Ich denke die Diskussion mit dir kann man sich schenken. Natürlich kenne ich deine persönliche Situation nicht und auch nicht die deiner Mutter aber dann brauchst du doch nicht jammern denn genau das tust du. Du bekommst monatlich Ausbildungsgeld und dein Vater zahlt auch noch die Miete wovon das JC nichts weiß und ihr somit den Staat Geld nicht angegeben habt. So etwas nennt sich Betrug.Deine Mutter kann offensichtlich nicht mit Geld umgehen oder hat Hobbys die das ganze Geld verschlingen und sie lebt praktisch auf Staats und deinen Kosten. Ganz ehrlich ich bin auch Mutter aber ich würde mich in Grund und Boden schämen auf Kosten meiner Kinder zu leben. Mit dem Kindergeld bist du auch wieder auf dem Holzweg, denn wenn du es jetzt bekommen würdest,dann fehlt es ja auch wieder deiner Mutter.Also könntest du ihr auch einfach weniger Geld zustecken und dann hast du praktisch dein Kindergeld auch.

    @ Maike Ich verstehe nicht so ganz, was du nun eigentlich hier willst.Was sollte der medizinische Dienst vom JC denn feststellen? Das dein Mann nicht arbeitsfähig ist und auch in Zukunft bleiben wird, damit er nichts machen muß und eventuell gleich Rente beantragen kann oder was? Also zunächst einmal, ist es grundsätzlich so,das ein Arzt einen gelben Schein ausstellt, wenn man wirklich krank ist. Das hat mit Beschäftigung gar nichts zu tun, denn auch beim JC müßte dein Mann eine Krankmeldung abgeben, um so sicherzustellen das er bei einer Einladung,der er nicht Folge leisten kann keine Sanktionen bekommt. Wenn du schreibst, das ihr den Arzt bereits gewechselt habt und auch beim ersten Doc keinen Schein bekommen habt, dann ist es vielleicht so das dein Mann eben nicht Arbeitsunfähig ist sondern durchaus arbeiten kann. Es gibt ja gerade bei Rückenleiden durchaus gute Therapien und wenn er etwas ernsthaftes hätte, dann müßte dies zumindestens der zweite Arzt festgestellt haben. Ich denke mal dein Mann hat keine richtige Lust zu arbeiten und dies liest man auch bei dir zwischen den Zeilen.

    Sicher hat er auch einen Eigenbedarf denn schließlich muß er ja auch von etwas leben.Dir steht auch sicher eine Wohnung zu denn du kannst ja wohl schlecht unter der Brücke schlafen.Ob dir Leistungen zustehen würden käme auf den Unterhalt an den dein Mann bezahlen würde.Hast du das denn schon mal durchrechnen lassen?

    Sicher kannst du eine Erstausstattung beantragen und die wirst du für die fehlenden Möbel auch bekommen.Wohnungsmäßig müßtest du auf die Suche gehen.Wenn du sowieso wieder in die Nähe deiner Eltern ziehen möchtest gäbe es ja vielleicht die Möglichkeit das diese dir dabei helfen und eine Bürgschaft für dich bei dem Vermieter übernehmen könnten.Ob du allerdings den Umzug bezahlt bekommst kann ich dir nicht sagen das müßtest du bei dem zuständigen JC erfragen.

    Wieso gibst du deiner Mutter noch zum Kindergeld zusätzlich etwas von deinem Lohn.Nimms mir nicht übel aber da bist du selbst schuld.Dein Vater gibt ihr für dich den Mietanteil und für deine Verpflegung hat sie das Kindergeld.Ich nehme mal an das du dir ja auch mal etwas zu essen kaufst.Wenn deine Mutter nicht mit Geld umgehen kann dann ist das nicht deine Schuld und du bist nicht dafür zuständig dafür zu sorgen das sie monatlich über die Runden kommt.Wenn das Geld ihr nicht reicht dann könnte sie ja etwas arbeiten oder nicht?

    Sicher wirst du Sanktionen bekommen wenn du den Vetrag nicht unterschreibst.Wenn man sich wo bewirbt sollte man damit rechnen das man eventuell eingestellt wird.Ehrenamtliche Tätigkeiten werden ja nun nicht unbedingt hoch bezahlt und diese verrichtet man eigentlich in seiner Freizeit und nicht hauptberuflich.