Bei der Höhe der Behandlungskosten könnte man eventuell auch mal noch eine zweite Meinung einholen.
Beiträge von Kitty121
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Du könntest einen Rechner für Wohngeld und dem Kindergeldzuschlag ausprobieren um zu sehen ob du da etwas bekommen würdest.Ansonsten kannst du sicher auch diese beiden Sachen beantragen und auf das Geld des JC verzichten.Du würdest sowieso an das JC verwiesen werden wenn dort dein Anspruch höher wäre.
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Ich habe noch nichts davon gehört das das JC solche Kosten übernimmt.Bei deinem Kind ist ja wohl bereits klar das es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt sonst würde die Krankenkasse nicht die Hälfte der Kosten zahlen.Alles andere wirst du in Raten abzahlen müssen.Beim Zahnarzt kommen ja auch teilweise Kosten zusammen die die Krankenkasse nicht komplett trägt und dann von jedem selbst zu zahlen sind.
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Ich würde dies jetzt nicht als BG sehen denn dein Freund verbringt mit dir das Wochenende was in Beziehungen ja völlig normal ist und nun nicht gleich eine gegenseitige Einstehgemeinschaft vermuten läßt. Wenn dein Freund allerdings bei dir gemeldet ist sieht die Sache anders aus.Ansonsten abwarten was das JC macht und dann Widerspruch einlegen.
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Es ist ein Unterschied ob du eine Umschulung machst welche ja auch vom JC oder Arbeitsamt gewollt ist und auch bezahlt wird.Du hast ja aber eine Ausbildung und würdest mit dieser ja auch durchaus eine Arbeit finden können.Natürlich kannst du eine weitere Ausbildung machen aber dafür ist dann das JC im Bezug auf Leistungen nicht zuständig.Ob du einen Bafög Anspruch hättest müßtest du beim zuständigen Amt prüfen lassen.
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Die Mietzahlungen wirst du wohl kaum bekommen denn einen Umzug muß man planen egal ob du nun Leistungen dafür bekommst oder arbeiten gehst.Die Umzugskosten müßten aber bezahlt werden da ja der Umzug vom JC gewollt war.
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ALG2 wirst du nicht bekommen denn du stehst ja dem Arbeitsmarkt durch deine Schule nicht zur Verfügung.Du hast ja eine Ausbildung und eine zweite Ausbildung ist eigentlich Luxus den man sich leisten können muß.
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Du solltest dich als ausbildungssuchend melden aber auch bereit sein dir eine Ausbildungsstelle zu suchen und nicht nur um weiterhin Kindergeld zu bekommen.
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Im Grunde ist es doch ganz einfach. Solange du Leistungen bekommst egal wieviel du da dazuverdienst wirst du auch weiterhin Bewerbungen vorweisen müssen und eben auch Stellenangebote zugesandt bekommen.Wenn du mit dem JC nichts mehr zu tun haben willst kannst du doch einfach angeben das du keine Leistungen mehr brauchst und schon hast du mit den Ämtern nichts mehr zu tun.
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BAB wird das kaum sein.Sie wohnt doch noch zu Hause und macht keine Ausbildung sondern etwas anderes.
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Normalerweise dauert es schon bis zu vier Wochen. Es geht sicher auch schneller aber da kannst du nur nochmal nachfragen.
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Normalerweise müßte deine Tochter in der BG verbleiben und sie hätte den Freibetrag von ihrem Einkommen für sich und der Restbetrag würde dir zugerechnet werden.Hast du mal auf deinen Bescheid geschaut ob auch das KIndergeld rausgenommen worden ist?Wenn deine Tochter laut JC mit dir dann eine HG bildet müßtest du bzw. deine Tochter Wohngeld beantragen.
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Ich würde dir schon raten eine Familienberatungsstelle aufzusuchen denn da du unter 25 bist wird es nicht so leicht eine Wohnung genehmigt zu bekommen. Wohngeld käme für dich nicht in Frage denn du hast ja gar kein Einkommen.Schüler Bafög gibt es für dich meines Erachtens nach auch nicht für das Abi.Solltest du dann studieren bekämst du natürlich welches.Insofern hättest du erstmal nur deinen Nebenjob und das Kindergeld.Vielleicht könntest du in eine WG ziehen und nicht gleich eine eigene Wohnung.
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Wenn einer von euch beiden Leistungen bezieht dann muß das Einkommen des anderen natürlich angegeben werden.Es nützt dir auch nichts wenn ihr die Kreuzchen bei keine Änderung macht denn von Seiten des JC wird regelmäßig ein Datenabgleich gemacht und dann fällt schon auf wenn du auf einmal mehr Einkommen hast.Am Ende bekommt ihr noch ein Bußgeld wegen falscher Angaben denn mit deiner Unterschrift unter dem Antrag erklärst du auch alle Angaben ordnungsgemäß und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
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Rein in die Kartoffeln und wieder raus. Tja so einfach ist es nicht.Du bildest mit deinem Freund eine BG.Wenn du nun wieder arbeitest dann bist du doch raus aus dem ALG2 und wenn du keine Leistungen bekommst mußt du auch nichts angeben.
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Ob du nun monatlich oder jährlich zahlst nimmt sich doch nichts.Das JC wird dir auch am Jahresende nicht alles begleichen wenn deine Miete zu hoch ist.Die rechnen doch auch nach.Wenn du einen Mieterhöhung bekommen hast dann gilt die natürlich monatlich denn dies hat doch nichts mit der Endabrechnung deiner Nebenkosten zu tun.
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Dann frage einfach bei deinem Verwalter nach.
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Eine EV gilt glaube ich drei Jahre dann müßtest du wieder eine neue abgeben.Wenn du in Privatinsolvenz bist mußt du deine Einkommen ja alle angeben und durch die Insolvenz ist ja klar das du deine Schulden nicht zahlen kannst.Der Schufa eintrag bleibt dir erhalten bis zum Ende der Insolvenz und darüber hinaus noch drei Jahre.
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Neu beantragen wirst du nichts müssen das macht das JC automatisch.
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Soweit ich weiß helfen bei solchen Dingen auch die Caritas oder Diakonie. Mußt du mal im Internet suchen oder gelbe Seiten bzw herumtelefonieren.