Da ihr miteinander verheiratet seid könnte deine Frau die Kinderbetreuung nicht als Grund vorschieben da ja auch du durchaus die Betreuung übernehmen könntest.Das Kind ist ja auch bereits fast zwei Jahre und könnte doch auch in eine Kindertagesstätte gehen.Es gibt viele die sich den Luxus Jahre zu Hause zu bleiben nicht leisten können und wieder zu arbeiten beginnen.Natürlich wirst wahrscheinlich du eher wieder arbeiten können als deine Frau wenn ihre Sprachkenntnisse nicht die besten sind.Was den Deutschkurs angeht so müßtest du da bei deinem SB nachfragen.Diese Kurse gibt es durchaus und damit wäre deine Frau auch beschäftigt.
Beiträge von Kitty121
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Wieso mußt du einen Minijob anfangen.Du könntest ganz normal eine Arbeit beginnen um aus dem ALG2 herauszukommen.Ohne das dir etwas abgezogen wird könntest du 100 Euro verdienen.Das ist der Freibetrag den jeder hat.Darüber hinaus würde dir ein gewisser Prozentsatz bleiben und der Rest wird auf deine Leistung angerechnet.
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Wie wäre es denn wenn deine Mutter mal etwas zahlt.
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Nimms mir nicht übel aber den letzten Schuß hast du auch nicht mehr gehört.Das JC rechnet bereits das deine Mutter die halbe Miete bezahlt.Du mußt mal anfangen deine Bescheide richtig zu lesen und dann wirst du merken das du auch genug Geld zum leben hast.
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Wie die Meldebescheinigungen aufgebaut sind kann ich dir nicht sagen.Allerdings könntest du dies ja mit einem Anruf in der Meldestelle erfahren.Im Mietvertrag mußt du nicht mit stehen da reicht auch eine Person.Ansonsten hast du ja deine Wohnung aufgegeben wenn ich das richtig verstanden habe und würdest dir jetzt mit deinem Freund die Wohnung und die Kosten teilen.
@ DanielR Du bist neu hier und solltest dich auch so benehmen.Dich hat keiner als Idiot bezeichnet also solltest du es auch nicht tun. Es sei denn du bist Mitarbeiter der Meldestelle in Wunstorf aber dann hättest du doch die Sache ordentlich erklären können.
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Das JC zahlt dir deine zustehende Regelleistung und die anteilige Miete.Die andere Hälfte müßte deine Mutter aus der Rente bestreiten.Wenn jetzt von deinem Konto die Miete komplett überwiesen wird und das JC nach Durchsicht deiner Kontobelege die falschen Schlüsse zieht, so bräuchtest du das JC nur darauf hinzuweisen, das deine Mutter ja bei dir lebt und somit die Miete von deinem Konto gezahlt wird und deine Mutter dir ihren Betrag aushändigt.Insofern hättest du also durchaus nicht nur 29 Euro zum leben.Nach deinem Schreiben hier ist es doch aber so das deine Mutter wohl gar nichts dazugibt und du alles bezahlst.Das dir dann im Grunde nichts bleibt wovon du deine Lebensmittel bezahlst liegt ja auf der Hand.Wenn du nun auch noch angibst das du von deinen Verwandten unterstützt wirst dann geht natürlich das JC davon aus das du die Regelleistung eigentlich nicht komplett bräuchtest.Ich verstehe nicht warum deine Mutter sich quasi von dir aushalten läßt obwohl sie ja durchaus eine gute Rente hat.
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Du solltest im Bezug auf deinen ALG2 Bescheid einen Überprüfungsantrag stellen und gleichzeitig dem JC mitteilen das du zwar mit deinem Freund zusammen wohnst ihr aber nicht gemeinsam wirtschaftet.Ihr wohnt sozusagen auf Probe zusammen.Dies geht bis zu einem Jahr danach werdet ihr als BG gerechnet.Dein Freund sollte erklären das er dich nicht unterstützt.Natürlich sollte jeder von euch ein eigenes Konto haben.Die Miete müßtest du dann zur Hälfte bekommen.Dabei wäre es hilfreich wenn du bei deinem Freund auch gemeldet bist.
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Na ist doch schön auch wenn der Wehrmutstropfen bleibt jahrelang Geld verschenkt zu haben.
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Du hast schlicht und einfach nicht verstanden das das JC dir nur einen Teil der Miete zahlt und den Rest deine Mutter dazulegen muß von ihrer Rente.Ansonsten hat sie sich auch an den Nebenkosten zu beteiligen.Wenn du im Grunde genommen deine Mutter aushälst dann kannst du jeden Monat von ihr Geld leihen für Dinge die sie eigentlich selbst bezahlen müßte und wirst mit der Rückzahlung nie fertig werden.Wieso zahlt denn deine Mutter nichts dazu das verstehe ich nicht.Machen kannst du wie immer du es denkst aber dann jammere nicht rum das dir am Ende kein Geld für dich bleibt denn eigentlich hast du für dich genug zum leben.
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Trotzdem stehen auf dem Bescheid einzeln aufgelistet die Mitglieder der BG auch im Bezug auf die Wohnungskosten.
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Sicher kannst du in der Probezeit gekündigt werden und normalerweise bekommt man dann auch keine Sanktion.Es sei denn du hättest den Arbeitsplatz durch dein Verhalten verloren.In deinem Fall kannst du nur gegen den Arbeitgeber vorgehen und versuchen das er seine Behauptungen zurück nimmt.Allerdings steht dann Aussage gegen Aussage und ob du das Chancen hast wage ich zu bezweifeln.
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So richtig verstehe ich dein Problem nicht.Du lebst mit deiner Mutter zusammen in einer Wohnung.Für dich bekommst du Leistungen und deine Mutter erhält Rente.Also würdet ihr euch die Mietkosten teilen und auch die Nebenkosten wie z.B.Strom. Was die Lebensmittel usw. betrifft müßtet ihr euch entweder zusammenraufen und die Einkäufe gemeinsam bestreiten, also halbe halbe, oder ihr kauft getrennt ein.Dazu erhälst du deine monatliche Regelleistung.Weshalb bei euren Geldern noch deine Verwandschaft etwas zusteuert verstehe ich nicht und ich verstehe auch nicht weshalb du bei deiner Mutter Schulden machen möchtest.Wenn deine Mutter alleine leben würde bezahlt ihr auch keiner die normalen Wohnkosten und Strom verbraucht deine Mutter doch auch oder sitzt sie abends im dunkeln?
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Wenn man seine Bescheide mal aufmerksam liest dann wäre einem das sicher aufgefallen da die Personen der BG auf der ersten Seite aufgelistet sind.
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Na praktisch wenn sie nicht mehr bei dir wohnt.Sie sollte richtig bei dir abgemeldet sein denn dies kann das JC nachvollziehen.Es kommt dann darauf an wie hoch der Unterhalt wäre den du zu erwarten hast während des Trennungsjahres und ob die Wohnung für dich alleine angemessen ist.Ansonsten würdest du dann Leistungen bekommen und müßtest dich aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.Nur Hausmann kannst du dann nicht mehr sein.
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Sehe ich nicht so.Lohn und Nachzahlung sind zwei paar Schuhe.Wenn du für die Monate Juni,Juli Leistungen nachgezahlt bekommen hast dann hat das nichts mit deinen derzeitigen Leistungen zu tun.Solltest du Widerspruch einlegen.
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Na ja ist schon etwas komisch wenn du schreibst gestern war sie mal da. Wo hält sie sich denn dann an den anderen Tagen auf.Du bildest sicher mit deiner Frau eine BG und bekommst dementsprechend Leistungen.Also solltest du mit deiner Frau zusammen beim JC erklären das ihr nach wie vor zusammen lebt wenn es denn so ist.Irgendwoher muß das JC ja wissen das deine Frau nicht mehr so richtig bei dir lebt.
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Sicher wird das Sozialgericht deinen Antrag annehmen und prüfen aber wenn du eine schulische Ausbildung machst dann hast du trotzdem keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung wie du sie ja hast.Es könnte sein das du sogar bis zum Bafögbescheid Leistungen bekommst allerdings werden diese dann mit deinem Baföganspruch verrechnet.Solltest du keinen Anspruch haben wirst du die gezahlten Leistungen zurückzahlen müssen. denn das JC zahlt dir nicht eine zweite von dir gewollte Ausbildung wenn diese nicht nötig ist.
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Da du ja bereits nicht mehr zu Hause wohnst müßtest du bei deinem JC einen Antrag für eine eigene Wohnung stellen plus Erstausstattung.Man kann dich nicht zwingen wieder zu deinen Eltern zu ziehen und diese auch nicht dich wieder aufzunehmen.Allerdings solltest du schon einige Zeit bei deiner Freundin gewohnt haben also nicht erst ein oder zwei Wochen.
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@ Goldmen Du hast dir in einem deiner Beiträge selbst geantwortet nämlich genau um 2:18 Uhr. Wehe dem der sich von dir beraten lässt der ist hoffnungslos verlassen.Ich gebe dir einen guten Rat such dir eine Arbeit da kommst du wenigstens nicht auf dumme Gedanken.
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Goldmen Du solltest nicht solche Auskünfte geben die von vornherein nach hinten losgehen.Nur weil ein Bafög Anspruch nicht besteht heißt das nicht das dann automatisch ALG2 Leistungen gezahlt werden.Um Leistungen zu bekommen müssen schon einige Vorraussetzungen erfüllt sein.Unter anderem die das man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und dies ist hier durch eine weitere Ausbildung nicht der Fall.Zunächst einmal sollte man bevor man eine neue Ausbildung beginnen möchte die Finanzierung klären.