Beiträge von Kitty121

    Es gibt doch heute viele Männer die auch eine Zeitlang bei den Kindern zu Hause bleiben.Das ist ja nicht das Vorrecht der Frau.Allerdings ist das in jeder Familie anders und bedarf auch der Absprache beider Partner.Natürlich kann auch die Frau arbeiten und der Mann bleibt zu Hause aber das war hier ja nicht das Thema.Im Idealfall und wenn die KInder groß genug sind sollten schon beide arbeiten schon im Bezug darauf das KInder nunmal Geld kosten und je größer sie werden auch Wünsche haben die man eben mit dem Regelbedarf nicht erfüllen kann.Ich finde es aber nicht in Ordnung das einer arbeitet und der andere meint dies nicht tun zu müssen weil er nichts passendes findet gleichzeitig aber noch nicht mal etwas sucht.Außerdem kann man auch unter seiner Qualifikation arbeiten und trotzdem gutes Geld verdienen.Vielen Frauen bleibt nämlich genau dies nicht erspart weil sie oftmlas nach einer Geburt in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können.Wo also ist das Problem etwas zu arbeiten was man vielleicht nicht gelernt hat aber eben den Lebensunterhalt sichert.

    Die Sperre ist ja nicht nachzuvollziehen wenn du einerseits Bewerbungen vorweisen kannst und andererseits er ja beréits eine Arbeit hat.Es müßte doch ein Bescheid bezüglich der Sperre mit Begründung ergangen sein. Ich würde dir zu einem Anwalt raten bzw. wie Kuddel immer so schön schreibt ist das ganz sicher beim Sozialgericht am besten aufgehoben.

    Im Grunde gebe ich dir Recht.Wenn man arbeitet sollte soviel dabei rauskommen das man nicht noch zusätzlich staatliche Leistungen braucht wo es dann am Ende so ist das man nicht mehr hat als wenn man komplett Leistungen bezieht.Aber es ist doch auch nicht in Ordnung wenn ich Kinder in die Welt setze und dann die Frau arbeiten geht und der Mann der Meinung ist dies nicht tun zu müssen.In diesem Fall hier schreibt ja GyseID das der Mann gar nicht arbeiten will.Insofern kann man ja nicht sagen er bekommt nichts.Wenn ich mich nicht bewerbe bzw. mich um eine Anstellung bemühe werde ich auch nichts bekommen und weiterhin zu Hause sitzen.In einer Beziehung kommt es dann vor allem wenn dann auch noch das Geld knapp wird recht schnell zu einer Unzufriedenheit.Wenn einer arbeitet und der andere nur zu Hause sitzt und das Geld ausgibt so etwas geht selten auf Dauer gut.

    Wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst müßtest du bevor du ALG bekommen kannst natürlich dieses beenden.Du müßtest bevor du eine Kündigung abgibst mit dem Arbeitsamt abklären das du keine Sperre erhälst.Kann dich nicht dein Arbeitsgeber kündigen bzw. käme eventuell eine Rente in Betracht?

    Du brauchst ja nicht die Erlaubnis zum Umzug da du keine Leistungen bekommst.Solange die Wohnung der angemessenen Größe entspricht kann deine Mutter hinziehen wo immer sie will.Insofern könnte deine Mutter einfach später zu dir ziehen oder auch gleich Anfangs mit und dann müßte sie ihre neuen Wohnverhältnisse dem JC mitteilen bzw. kann sie dem Jc gegenüber bereits vor dem Umzug erklären das sie mit ihrem Sohn zusammen in eine Wohnung ziehen möchte er aber nicht für sie Unterhaltsmäßig aufkommt.Das ist ganz wichtig das auch du dies so dem JC sagst denn ansonsten könnten sie versuchen dir den Unterhalt deiner Mutter aufs Auge zu drücken.Dazu bist du aber nicht verpflichtet.Meist wird aber versucht den Kindern ein schlechtes Gewissen zu machen aber dies ist Gesetzmäßig nicht zulässig.

    Ich glaube Manuela würde einen Odachlosen Sozialschmarotzer mit jeder Menge Kinder an der Backe erst recht nicht ansehen.Du solltest dir mal angewöhnen die Themen hier durchzulesen dann würdest du vielleicht auch erkennen das es Manuela generell um Hilfe in finanziellen Dingen ging und nicht darum ihren Mann loszuwerden.Das Problem bei ihr ist das ihr erster Mann wohl außer KInder in die Welt setzen um die er sich dann nicht kümmert wohl nichts anderes gelernt hat.Insofern fehlt natürlich der Unterhalt den er eigentlich zu leisten hätte.Ansonsten denke ich mal waren ja die KInder von ihm und ihr bereits vorhanden als sie geheiratet haben.

    Natürlich könntet ihr zusammenziehen.Ich sehe da keine Schwierigkeiten.Du müßtest dir ausrechnen ob du mit Lehrgeld,Kindergeld und BAB eine Wohnung bezahlen könntest.Deine Freundin würde die Hälfte der Miete bekommen und ihre Leistungen.Bei der Beantragung im JC müßtet ihr darauf verweisen das ihr zunächst auf Probe zusammen wohnen wollt und nicht füreinander einsteht.Dies geht ein Jahr lang danach wäret ihr eine BG und dein Einkommen würde angerechnet werden.

    Also zunächst müßte dein Arbeitgeber dich wieder einstellen wenn auch nur für acht Wochen denn du hast ja einen verbindlichen Arbeitsvertrag.Wie er das in der Zeit mit deiner Aushilfe regelt ist die Sache deines Chefs.Ich würde mir an deiner Stelle reichlich überlegen ob du dich kündigen läßt denn dein zweites Kind wird in einer absehbaren Zeit auch so groß sein das du wieder arbeiten könntest und dann eine neue Stelle zu finden mit zwei Kindern wird nicht gerade leicht sein.Ich denke die Möglichkeit dein Kind kurzfristig bei einer Tagesmutter unterzubringen sollte nicht so schwierig sein.

    Wenn du bereits eine eigene Wohnung hast dann solltest du auch weiterhin Bafög erhalten können.Ist denn die Schulform überhaupt Bafög gefördert? Ansonsten könntest du über das ALG2 nur einen Zuschuß für die Miete beantragen.

    Ich glaub nicht das er rückwirkend einen Leistungsanspruch hat.Es wird wohl zum Ende des Jahres der Bescheid ausgelaufen sein und einen neuen Antrag hat er nicht gestellt.

    Natürlich wirst du wieder Hilfe bekommen.Wenn möglich dann druck dir die Formulare gleich im Internet aus und nimm alles bereits ausgefüllt mit hin dann geht das ganze etwas schneller und sie können dich nicht wieder wegschicken.Vergiß nicht alle Unterlagen mitzunehmen.Sicher werden sie dich fragen wovon du in den letzten Monaten gelebt hast wenn du keiner Arbeit nachgegangen bist deshalb überleg dir vorher schon mal was du sagen wirst.Am besten du erklärst deine Situation wie du es hier getan hast.Es ist zwar schon etwas ungewöhnlich aber was solls.