Beiträge von Kitty121

    ALG2 bekommst du dann,wenn du es beantragt hast. Bevor du in eine eigene Wohnung einziehst,solltest du dir die Wohnung vom JC genehmigen lassen. Bekommst du keine Leistungen,dann wären natürlich auch die Kosten von dir zu tragen.

    Ich weiß nicht ob dein Sohn eine Wohnung und seinen Lebensunterhalt finanzieren könnte.Er würde zwar eine Wohnung beziehen können aber er würde dann außer Bafög und Kindergeld und eventuell einen Zuschuß zu den Mietkosten über das ALG2 nichts weiter bekommen.Davon müßte er dann alle Kosten bestreiten und das Schulgeld zahlen.Wenn du aber wie du ja schreibst die Wohnung gerne als Nebenwohnung behalten möchtest würde die Wohnung deinem Sohn nicht gehören.

    schau mal hier :


    Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt
    Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.

    Du hast doch geschrieben, das du einen Nebenverdienst hast.Wie bekommst du denn dieses Geld.Doch sicher auf ein Konto oder besitzt du keins.Wenn du ein Konto hast und mit 25 Jahren, setze ich das mal vorraus ist es doch kein Problem, anhand der Kontoauszüge dann dein Einkommen nachzuweisen.Wenn du eben,, noch kein eigens Konto hast dann müßtest du dies beim JC so angeben.Durch die Datenabgleiche die regelmäßig durchgeführt werden, ist dies ja dann auch nachvollziehbar.Wie kommst du darauf das du 550 Euro noch zum leben hast.Du bekommst deine Regelleistung und das Geld aus deinem Nebenverdienst und die Kosten für die Wohnung.Das Geld für die Wohnung,müßtest du ja an deinen Vermieter überweisen und dann hättest du noch die Regelleistung und deinen Nebenverdienst.Zusammen kommst du dann auf ca. 480 Euro.Davon müßtest du deine Ausgaben bestreiten u.a. auch deine Stromkosten.

    Sie müßte sich arbeitssuchend melden einen Antrag auf ALG2 stellen und sich eine geeignete Wohnung suchen die sich sich vom JC genehmigen läßt.Als Grund gibt sie einfach die Trennung vom Freund an.Zuzüglich zu den Leistungen kann sie dann eine Erstausstattung beantragen.

    Was erzählst du denn für einen Quatsch Allo.Zunächst einmal bildet sie mit Ihrem Kind eine eigene BG und könnte dementsprechend auch ausziehen.Da dein Freund auch über 25 ist kannst du sicher mit ihm zusammenziehen und da er wohl auch der Vater des Kindes ist wäre dies auch möglich wenn er noch keine 25 wäre.Ihr müßtet euch also eine geeignete Wohnung suchen und dann die Anträge stellen.Ihr würdet als BG gewertet werden und somit würde euer Einkommen bei den Leistungen angerechnet werden.Wenn du dann eine Ausbildung anfangen würdest könntest du BAB beantragen und für dein Kind Leistungen im Rahmen des Bildungspaketes wenn es in die KIta geht.

    Du wirst sicher auch die letzten Kontoauszüge mit einreichen müssen bei dem Antrag.Ob du eine eigene Wohnung nehmen willst oder weiterhin bei deinen Eltern wohnen möchtest mußt du selbst wissen.Mit 25 würde ich eine eigene Wohnung vorziehen.

    Wenn du einen Antrag stellst und bei deinen Eltern wohnen bleibst dann müßtest du den Mietvertrag mit vorlegen denn wie soll das JC denn sonst deinen Anteil errechnen.

    Da du 25 bist könntest du ALG2 beantragen.Zum einen könntest du ausziehen oder du bleibst bei deinen Eltern wohnen und schließt eventuell einen Untermietvertrag ab damit deine Eltern etwas bekommen für deine Nebenkosten die du ja verursachst.Von deiner Regelleistung die du dann bekommst kannst du ja deinen Unterhalt bestreiten.


    Im übrigen sollte es eigentlich für dich Selbstverständlich sein das du für die Verpflegung deinen Eltern etwas gibst denn deine Eltern können auch nicht umsonst einkaufen gehen.Man kann nicht nur immer nehmen.

    Du müßtest dir halt mal überlegen ob du im kommenden Abrechnungszeitraum deine Nebenkosten soweit wirst senken können das du von der derzeitigen Erhöhung wieder runterkommst.Hast du denn schon beim JC die Erhöhung eingereicht.Vielleicht wird sie ja gezahlt.

    Du wirst bei beiden Sachen von der ARGE nichts bekommen.Ich finde eine Perücke für 3500 Euro schon sehr übertrieben.Ich kann verstehen das du dich mit dem Haarausfall nicht gut fühlst aber es gibt schon Echthaarperücken ab 500 Euro.Ich weiß nicht welche Anforderungen du stellst aber da solltest du vielleicht deinen Anspruch etwas zurückschrauben.Wenn du von der Krankenkasse 800 Euro bekommst müßte das ausreichen.Eventuell müßtest du einen geringen Betrag zuzahlen.


    Im Bezug auf die Medikamente ist es nun mal so das teilweise Zuzahlungen geleistet werden müssen die mit der Zuzahlungsbefreiung nichts zu tun haben.Es kommt auch immer darauf an mit welchen Firmen deine Krankenkasse Rabattverträge hat.Ich kaufe auch inzwischen in meiner Apotheke einige Medikamente zum vollen Preis weil ich sie durch die Krankenkasse eben nicht mehr bekomme.Wenn du unter MIgräne leidest hast du denn schon mal Alternativen zu Tabletten ausprobiert?