Du hast generell 100 Euro frei und vom Rest noch diese 20%.Wo du dieses Geld verdienst ist doch dir überlassen.Wenn dir jetzt der Praktikumsbetrieb dieses Geld zahlt hat das ja mit der Umschulung direkt nichts zu tun, sondern ist eine Zuwendung der Firma.
Beiträge von Kitty121
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Du müßtest dort deinen Antrag stellen wo du auch deinen Wohnsitz haben wirst.
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Die Schulbescheinigungen durften zumindestens bei uns erst am 22.06 von den Schulen ausgestellt werden.Eigentlich hätte man dich entweder in der Schule oder direkt in der Bafögstelle darauf hinweisen müssen.Dadurch das du nun eine Schulbescheinigung abgegeben hast hast du ja praktisch den Nachweis das du wieder an der Schule teilnimmst nach deiner Krankheit.Allerdings dauert die Bearbeitung in den Bafögstellen teilweise mehrere Monate.Du könntest einen Antrag auf Vorschußzahlung stellen.Die Formulare dafür erhälst du in den Bafögstellen.
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Es ist ja schön, das du nunmehr mit 25 Jahren, endlich eine Ausbildung anstrebst,aber trotz allem ist es schon etwas dreist von dir, Gelder einfordern zu wollen um deinen Luxeriösen Lebensstil zu finanzieren.Ich weiß nicht ob das, was du hier schreibst überhaupt der Wahrheit entspricht, oder du schlicht und einfach Langeweile hattest und dir etwas ausgedacht hast.Wenn du bisher monatlich um die 1000 Euro verdient hast und davon dann bereits 640 Euro an Mietanteil zu leisten hattest, dann frag ich mich wie du von dem kläglichen Rest gelebt hast.Von 360 Euro Auto,Handy,Kleidung eventuell noch die eine oder andere Versicherung und natürlich muß man auch etwas essen.Das klingt daher alles etwas komisch.Auf alle Fälle hätte das JC,niemals für eine Person eine solche Miethöhe übernommen.Im Bezug auf deine Ausbildung, ist es so das, sollte dies deine erste Ausbildung sein, deine Eltern wieder Unterhalt zahlen müßten.Ob du dann noch, extra einen BAB Anspruch hättest müßtest du errechnen lassen.Eventuell wäre Wohngeld noch eine Möglichkeit.Auf alle Fälle, wirst du deine Ansprüche in den nächsten Jahren extrem senken müssen oder du nimmst noch zusätzlich einen Job an, um deine Kosten zu decken.Du solltest bedenken, das der Steuerzahler nicht für deinen gehobenen Lebensstil aufkommt.
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Du hättest schon etwas mehr Geld aber es würde auf deine Leistung auch mehr angerechnet werden.
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Deine Eltern bekommen ja für dich einen Zuschuß zur Miete und die Regelleistung für dich von der sie dich mit unterhalten.Du kannst dir ja von deinen Eltern deinen Regelanteil auszahlen lassen aber dann müßtest du dich auch selbst unterhalten.Am Ende kommt das aufs gleiche raus.Versuche doch einen Nebenjob zu bekommen solange du noch nichts festes hast.
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Das du keine Sozialleistungen beziehen möchtest, kann ich zwar nachvollziehen, aber trotzdem geht es hier nicht nur um dich, sondern auch um deine Kinder.Deine derzeitige Wohnsituation, ist auch für die gesunde Entwicklung der Kinder nicht gerade förderlich.Also wirst du, schon über deinen Schatten springen müssen und dir eine geeignete Wohnung suchen und die erforderlichen Anträge bei den Ämtern stellen müssen.Das Bildungspaket, bekommst du eben nur wenn du besagte Leistungen beziehst, die du ablehnst.Im Bezug auf deine Ausgaben, solltest du einfach mal ein bisschen im Internet suchen,da findest du immer preiswerte Möglichkeiten.Gerade zum Schulbeginn, haben die einzelnen Geschäfte immer wieder Sonderangebote.
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Du müßtest doch bei einer Krankschreibung weiterhin das Bafög erhalten.
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Laut ihren Angaben wird sie ja von den 700 Euro auch mitverpflegt.
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Man sollte sich doch ein bisschen vorher überlegen ob man das Geld hat für diesen Zahnarztluxus.
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So richtig verstehe ich deine Situation nicht.Du bist bei deinen Eltern, die ein Haus haben eingezogen weil.....????
Anscheinend ist das Haus, wohl groß genug, das ihr da alle Platz habt.Das du deinen Eltern, für Miete und Essen monatlich 700 Euro gibst, ist viel zuviel.Das du den beiden etwas geben möchtest, kann ich ja verstehen, aber ich würde z.B. von meinen Kindern, wären die in einer Notlage, was wohl bei dir derzeit der Fall ist, für die Unterkunft niemals Geld nehmen.Trotzdem wäre ja praktisch mit den 700 Euro Essen und Unterkunft abgedeckt.Da hättest du noch nach Abzug der KV 500 Euro.Damit kann man aber schon auskommen.Wenn du für drei Kinder, eines Schulanfang, 900 Euro ausgegeben hast, dann wäre es Zeit deine Einkaufsmärkte mal genauer anzuschauen.Also ich hatte auch vergangenes Jahr Schulanfang und habe auch noch zwei größere Kinder die zur Schule gehen.Ich habe für alles inklusive Feier nicht mal 500 Euro ausgegeben und da hat dann die Zuckertüte schon 150 Euro gekostet.
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Ich würde mal sagen, das sie die Versicherung, sicher nicht mutwillig verschwiegen hat. Wie sie schreibt, wußte sie von der Versicherung gar nichts mehr und so hoch ist der Betrag ja nun auch nicht.
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Ich habe das gefunden :
Bei der Berechnung des ALG II werden nur Einkommen und Vermögen des Lebenspartners, nicht aber der Eltern und erwachsenen Kinder berücksichtigt, wie dies zur Zeit noch bei der Sozialhilfe der Fall ist.
Für volljährige Kinder, die ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten, erhalten die Eltern kein Sozialgeld; kann das Kind seinen Lebensunterhalt nur zum Teil selbst decken, erhalten die Eltern Sozialgeld, doch werden hierauf Einkommen und Vermögen des Kindes angerechnetDu kannst das schon glauben weder deine Mutter noch deine Geschwister müssen dich unterhalten.Umgedreht wäre es genauso.
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Sicher wird er als Mieter eingetragen werden müssen denn sonst ist es deine Wohnung oder du machst einen Untermietvertrag mit ihm.
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Du hast vergessen das es gut bezahlte Arbeit sein sollte dennn Arbeit gibt es schon.
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Wenn du den Vermieter deine Situation erklärst, sollte es doch möglich sein die Wohnung, ein paar Tage für dich zu reservieren.
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Nein das stimmt schon so.
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Ach lacki du bist lustig da kannste doch auch gleich sagen das man es ihr anrechnen wird. Könnte man diese Versicherung nicht als Vermögen ansehen? Sie war doch schon da bevor sie ALG2 beantragt hat.
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Wenn du dir einen Anwalt nimmst, dann kostet das meist einiges Geld. Ich weiß, das man bei einer Scheidung wohl auch für die Gerichtskosten Hilfe beantragen kann, sofern man nicht in der Lage ist die Kosten selbst zu tragen.Ansonsten hättest du gleich zu Anfang, eine Ratenzahlung vereinbaren können.Jetzt bist du da etwas spät dran.Ich gehe mal davon aus, das die Zusatzrechnung korrekt war oder hast du für die Kostenvereinbarung etwas schriftliches in der Hand.Im Bezug auf den Gerichtsvollzieher, wirst du den erstmal in deine Wohnung lassen müssen.Keine Angst der wird dir nichts pfänden, wenn du nichts wertvolles hast.Du kannst dann entweder dem GV eine Ratenzahlung anbieten, oder du zahlst nicht, dann wirst du wohl die eidesstattliche Versicherung ablegen müssen.Damit mußt du zwar erstmal nichts bezahlen, bekommst deine Schulden aber auch nicht los.