Zusammen ziehen können sie aber trotzdem und müßten beim JC angeben das sie noch nicht gemeinsam wirtschaften sonst wird wieder angenommen sie seien bereits eine BG.
Beiträge von Kitty121
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Wenn dein Anwalt nicht in die Gänge kommt wirst du notfalls zum Sozialgericht gehen müssen.Trotzdem kannst du erstmal Widerspruch einlegen was sowieso der erste Weg wäre.Beim JC können sie dir nur das anrechnen was du auch tatsächlich bekommst.Sollte das KIndergeld noch nachgezahlt werden könnte das JC dies gleich mit der Familienkasse verrechnen.
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Die Miete wird ja an deinen Vermieter überwiesen ansonsten hättest du dies doch auch tun müssen.Das Kindergeld gehört ja zu den Leistungen dazu und müßte von dir dann auch zum Unterhalt mit genommen werden.
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Wenn man alt genug ist Kinder zu machen dann sollte man auch alt genug sein um die Verantwortung zu übernehmen.In dem Fall ist es aber schon komisch.Ein kleines Kind was ja auch genug kostet, keine Ausbildung und meiner Meinung nach auch nicht gerade Lust darauf und woher hat man dann das Geld um seine kompletten Kosten zu bestreiten. Entweder ist dann bereits woher auch immer Vermögen da oder die Eltern werden zur Kasse gebeten.
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Na ganz so ist es nicht.Sie kann sehr wohl ihr KIndergeld verlangen wenn sie ausziehen würde dazu bräuchte sie nur der Familienkasse mitteilen das sie nicht mehr zu Hause wohnt. Das Kindegeld wird für die Kinder gezahlt und nicht für die Eltern.
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Zunächst mal bist du krank. Was diskutierst du deine Krankengeschichte dann mit deinem Chef. Ansonsten hast du ja sicher eine bestimmte Stundenzahl im Monat/Tag zu arbeiten. Genau die arbeitest du und gehst dann nach Hause.
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@ jobi Wir brauchen hier niemanden der die Leute beleidigt und noch dazu auf Beiträge antwortet die bereits Jahre zurückliegen. Wenn du Schlafstörungen hast dann kauf dir ein paar Tabletten das soll helfen.
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Dir sollte klar sein das du nicht nur Leistungen beziehen kannst sondern dafür auch ein paar Pflichten hast. So eben nachzuweisen das du dich um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle bewirbst. Wenn du genug Geld hast so das du keine Leistungen brauchst stellt sich die Frage warum du überhaupt einen Antrag gestellt hast. Vom deinem Kindergeld und dem Geld deines KIndes wirst du kaum leben können, es sei denn du hast Vermögen welches du gar nicht angegeben hast. Einfach so kannst du dein Kind nicht bei deinen Eltern versichern das wäre höchstens beim Vater möglich. Was ist dann mit deiner KV. Außerdem gibt es auch durchaus jetzt noch die Möglichkeit einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Das Jahr ist gerade mal losgegangen und es gibt durchaus noch Firmen die Auszubildende suchen.
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Tja manchen haben trotz geregelten Einkommen kein Geld für eine Brille.
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Ihr seid ja eine BG und so weit ich es weiß gibt es die Versicherungspauschale für deinen Freund durch sein Einkommen und du würdest sie bekommen wenn du eine Versicherung nachweisen kannst.
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Die SB heißen ja auch Arbeitsvermittler oder noch besser Fallmanager. Ich muß da ganz ehrlich immer lachen genau wie bei dem Begriff Jobcenter. Wenn du eine private Arbeitsvermittlung hast dann mußt du was tun für dein Geld denn auch die Vermittlungsgutscheine werden erst eingelöst wenn du einen auch in eine Arbeit vermittelt hast. Wie sieht das gleiche denn im JC aus. Die SB werden doch nicht an Ihren Vermittlungen gemessen sondern bekommen ihr Geld egal was sie am Tag getan haben. Schau doch mal zurück als sie das Hartz4 Geld eingeführt haben was wurde da nicht alles hochtrabendes versprochen. Was ist denn davon wirklich umgesetzt worden bzw. was ist davon am Ende geblieben. Nichts als heiße Luft.
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Du kannst ja eine Veränderungsmeldung abgeben und die Bestätigung durch den Arbeitgeber das du eben monatlich diese 100 Euro bekommst. Von deinen Leistungen wird dir ja dann nichts abgezogen. Die Lohnsteuerkarte und die Krankenkasse braucht der AG ja damit er sieht das du jetzt nicht noch anderswo Geld verdienst.
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Das ist mir schon klar, allerdings mußt du meistens dein Einkommen nachweisen.
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Na denk doch mal, wenn wir nicht soviele Behörden hätten, dann gäbe es noch mehr Arbeitslose.Wenn du mal bedenkst ,das die Hälfte derer die derzeit ALG2 Leistungen, teilweise auch nur aufgestockt, bekommen plötzlich durch einen gerechtfertigten Lohn, keine Leistungen mehr bräuchten und dementsprechend wegfallen würden, was willste da mit den ganzen SB machen.
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Erzählen kannst du was auch immer du willst. Allerdings wollen die Vermieter manchmal die Lohnbescheinigung sehen die du ja dann icht hättest. Was machste dann. Insofern kommt vielleicht die Wahrheit besser.
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Es gibt durchaus Arbeitgeber die ihren Arbeitern das eine oder andere bezahlen.Schließlich kommt denen das ja dann auch wieder zugute.
@ Elch Er hat zwar nur 10 Monate gearbeitet aber was war davor? Wenn er eine Ausbildung gemacht hat könnte durchaus auch ALG1 in Betracht kommen. Die Mutter kann aber nun mal nicht von einem Amt Leistungen fordern wo sie noch nicht mal gemeldet ist.
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Ach so.Na kannst du dir den Rest nicht von deinen Eltern leihen?
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So einfach wie du dir das vorstellst geht es nun mal nicht.Um vom JC etwas bezahlt zu bekommen mußt du Leistungen beziehen.Da dein Sohn zum einen unter 25 ist und zum anderen noch bei dir wohnt seid ihr eine BG.Du müßtest also einen Antrag ganz normal stellen und auch alle deine Einkommen offen legen.Sollte dann ein Anspruch bestehen würdest du zu deinem Einkommen Leistungen bekommen und in Absprache mit dem SB einen Gabelstaplerschein für deinen Sohn genehmigt bekommen.Du mußt mal davon ausgehen das das JC ja die Kosten für Lehrgänge auch abrechnen muß.Wenn du mal davon ausgehst das eine Antragsbearbeitung einige Tage in Anspruch nimmt wäre es doch auch denkbar das der Arbeitgeber deines Sohnes den Schein erstmal finanziert und die Kosten wenn er sie nicht übernehmen kann monatlich vom Gehalt deines Sohnes einbehält.
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Wieso mußt du dann zu dem Genossenschaftsanteil noch drei Kaltmieten bezahlen?
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Du könntest doch mit der Genossenschaft reden und eine Ratenzahlung vereinbaren.Es ist aber schon ungewöhnlich das zusätzlich zu dem Genossenschaftsbeitrag auch noch Kaution gefordert wird.