Auf alle Fälle wäre es ratsam sich mal gegen die Zusammenlegung zu wehren.
Beiträge von Kitty121
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Wenn er eine Berufsvorbereitung macht dann ist das auch eine Art Schule die ja dazu dienen soll das er im Anschluß eine Ausbildung beginnen könnte.Er müßte dir das doch auch schriftlich nachweisen können um was für eine Art Schule es sich handelt.Bei der Berufsvorbereitung geht man auch täglich.Und wenn schon nicht in die Schule dann zumindestens in ein Praktikum.
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Ja gut bei einem Jahr sehe ich das ja noch irgendwie ein. Aber wenn du mal bedenkst bei ALG2 werden sie zusammen gerechnet und bei der Krankenkasse darf aber dann jeder selbst zahlen.Nix mit Familienversicherung.Meiner Meinung nach klafft da ein großes Gesetzesloch.
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Ich habe immer meine Probleme damit wenn bei der BG derartige Unterschiede gemacht werden nur weil einer schon Kinder hat.Eigentlich wird die eheähnliche Gemeinschaft nur vermutet.Ich denke wenn der Partner dem widerspricht und nicht bereit ist vorerst für den anderen und die Kinder einzustehen könnte auch die Jahresregelung greifen.
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Da müßtest du auf deinen ALG2 Bescheid schauen ob es dir angerechnet wurde.Ich denke aber nicht weil wenn du Bafög bekommst gibt es vom ALG2 höchstens einen Mietzuschuß.
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@ Elch
Wenn die beiden mal verheiratet waren möchte ich nicht der Nachbar gewesen sein.Sie haben bestimmt die Hälfte ihrer Einkünfte für neues Geschirr ausgegeben.
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Hättest du eventuell einen ALG1 Anspruch? Sonst müßtest du Widerspruch einlegen bzw. dir die Berechnung direkt im JC erklären lassen.
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Du könntest die Kosten dafür beim Jugendamt beantragen.
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Wohngeld und Kinderzuschlag, wäre möglich aber sonst wirste nichts kriegen.Du hättest ja ein Einkommen und dazu käme, noch das KIndergeld und durch das Studium, würdest du dich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen können.Probiere mal einen Wohngeld und einen Kinderzuschlagrechner.
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Wenn du bei einem 400 Euro Job noch jeden Tag diese Kilometer fahren mußt kommt unter Strich nix bei raus.Das lohnt sich eigentlich nur wenn du die Arbeitsstelle zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichst.
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Wenn dein Antrag vollständig war dann sollte innerhalb von 4 Wochen ein Bescheid bei dir eintreffen.
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Also für so wenig Wohnraum ist es eine ganze Menge Geld was da gefordert wird und es wundert mich etwas das das JC dies so bezahlt. Ich gehe mal davon aus das du den Antrag für das ALG2 gestellt hast.Ich würde an deiner Stelle zum JC gehen und dort verlangen das dir deine Regelleistung ausgezahlt wird und die Miete eben an die Diakonie ausbezahlt wird. Ansonste rate ich dir dir etwas eigenes zu suchen.
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Ihr wärt wohl beide Bafög berechtigt.Solltet ihr schnellstens einen Antrag stellen.Zum Bafög dazu könntet ihr dann einen ZUschuß zur Miete bekommen.
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Da haste ja eine gute SB.Trotzdem solltest du dir vielleicht die Genehmigung zur Kündigung schriftlich geben lassen.
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Es gibt sicher die Möglichkeit auch unter 25 eine Wohnung zu bekommen und Leistungen.Dazu brauchst du aber gute Gründe.Nur ein bisschen Streit den es überall mal gibt reicht da nicht.Wenn es z.B. häusliche Gewalt gäbe oder dir ein Arzt ein Attest erstellt das ein Auszug aus gesundheitlichen Gründen notwendig wäre.Trotzdem verstehe ich die handlungsweise deiner Mutter nicht.Du bist auch ihr Kind und sie sollte ihren neuen Lebensgefährten da ganz konkret in seine Schranken weisen.Was ist mit deinem leiblichen Vater?
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Kannst du ruhig jetzt schon machen.
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Dein Freund hätte auch das Recht umzuziehen.Er hat ja eine freie Ortswahl.Allerdings bekäme er keine Gelder zum Umzug dazu und die Wohnung müßte angemessen sein.Wenn du jetzt dort mit einziehst müßtet ihr beim JC angeben das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet.Dann bekäme dein Freund weiterhin seine Leistungen und du dein Geld.Die Miete müßtet ihr euch teilen.Nach einem Jahr würdet ihr dann zusammengerechnet.
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Da du unter 25 bist kannst du zwar zu deinem Freund ziehen aber du bekommst noch keine eigenen Leistungen.Du gehörst zur BG deiner Mutter und wärst dann dort auch versichert.
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Wieviele Katzen du dir anschaffst interssiert das Jc nicht und das wäre auch kein Umzugsgrund.Du hast ja aber das Recht mit deinem Freund zusammen zu ziehen.Das kann die auch das JC nicht verbieten.Allerdings wirst du keine Unterstützung zum Umzug bekommen.Das müßtest du selbst bezahlen.Wenn du aber weiterhin Leistungen haben möchtest dann mußt du angeben das ihr zwar zusammen wohnen werdet aber nicht gemeinsam wirtschaftet.Dann würdest du weiterhin dein Geld bekommen und die Hälfte der Miete und erst nach einem Jahr würde das Einkommen deines Freundes bei dir angerechnet werden.