Du müßtest halt mal schauen ob du erstmal bei deiner Verwandtschaft unterkommst oder deine Verwandten in Absprache mit dir eine Wohnung suchen.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du dir von deinem Geld noch neue Geräte anschaffst ist das ja kein verschleudern oder verschleiern.
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Bei dem Einkommen und vier Personen werden sie weder ALG2 Leistungen bekommen und auch nichts aus dem Bildungspaket,denn ich denke nicht das hier ein Lastenzuschuß möglich wäre. Ich finde es eigentlich eine Frechheit, dann überhaupt noch nach staatlichen Leistungen zu rufen. Andere arbeiten auch den ganzen Tag und haben bei weitem weniger Geld und kommen auch über die Runden. Bevor man sich ein Haus kauft sollte man vielleicht auch mal die Finanzierung ordentlich prüfen und nicht das große Erwachen bekommen wenn die Kinder dann irgendwann ausziehen und nicht mehr soviel Geld vorhanden ist.
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Für das ausfüllen der Bögen brauchst du doch nicht ewig.Das JC hat dir doch genügend Zeit eingeräumt. Wo ist dein Problem?
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Na dann müßtest du ja bald wissen ob du etwas bekommst.
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Bevor du nicht einen Antrag gestellt hast und dieser abgelehnt wurde kannst du hier weiter herumrätseln und kommst doch nicht weiter.
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Wenn ihr durch deine Arbeit aus dem Leistungsbezug rausfallt wird das JC die Kosten nicht mehr übernehmen.Eventuell könnte deine Frau die Maßnahme zu Ende machen und diese aber selbst bezahlen.Eine Bekannte von mir war in der gleichen Situation und bei ihr wurde auch nichts mehr bezahlt und sie mußte aufhören.
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@ Gawain Nein ich bin kein Stadtkind, aber ich muß auch zu allen möglichen Sachen in die Stadt fahren. Meistens wird ja, die Schuldnerberatung von Caritas und Co angeboten und bei Anwälten, weiß man nie was die da noch für Kosten anschlagen.
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Ganz deutlich gesagt hast du einen Anspruch auf Erstausstattung aber nur wenn es deine erste eigene Wohnung ist oder du deine Möbel durch ein Ereignis wie z.B. Brand oder Trennung verloren hast und neue bräuchtest.Wenn du schon eine Wohnung hattest wird normalerweise natürlich davon ausgegangen das da auch Möbel drin waren.Diesbezüglich müßtest du nachweisen das du zwar eine Wohnung hattest aber eben noch keine Möbel.Wie lange hast du denn in deiner Wohnung gelebt? Du kannst doch einen Antrag stellen und wirst sehen ob du diesen genehmigt bekommst.
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Du solltest aufpassen und dem JC alles korrekt mitteilen. Es dauert manchmal bis das JC auf den neuseten Stand ist und dann kann es dir passieren das der Zuschuß zurückgefordert wird.
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Bei dem was du als Einkommen angegeben hast müßtet ihr eigentlich monatlich gut über die Runden kommen. Zum Einkommen deines Mannes kommen ja auch noch dein Verdienst und das Kindergeld. Sozialleistungen würdet ihr nicht bekommen.Ich weiß nicht ob Wohngeld eine Möglichkeit wäre aber dafür dürfte euer Verdienst wohl auch zu hoch sein.
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Wird dir nichts anderes übrig bleiben.Das JC kann mit der Meldestelle die Daten abgleichen und sieht da schon wo du schon überall gewohnt hast.Wenn du aber schon eine Wohnung hattest könnte es mit der Erstausstattung Probleme geben.
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Wenn die Firma, nicht mehr genug Arbeit hat und der Chef seine Mitarbeiter vor die Wahl stellt, entweder weniger Geld oder die Kündigung,welche Forderungen soll er dann stellen. Ich glaube nicht das er die Kündigung vorzieht.
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Die Ausbildung ist für ihn wichtig und diese sollte er auch machen. Es bringt ja nichts wenn er dauerhaft Sozialleistungen bräuchte. Versucht doch erstmal einen BAB Rechner. Vielleicht steht ihm doch etwas zu. Wenn ihr ihn während der Ausbildung noch unterstützen könnt dann klappt das eventuell auch mit dem Auszug. Wie wäre es mit einer WG.
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Für das Insolvenzverfahren brauchst du nicht mal einen Beratungsschein und einen Anwalt. Die Caritas oder Diakonie bieten Schuldnerberatungen an wo auch alles gleich gemacht wird.
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Es hat dir hier keiner eine Schuld gegeben, aber du mußt dich mal mit deiner derzeitigen Situation befassen. Wenn du jetzt, nach langer Zeit,erstmal wieder eine Wohnung hast und monatlich für deinen Lebensunterhalt Leistungen bekommst, dann bist du ja schon mal auf dem richtigen Weg. Ich denke,für dich wird die Privatinsolvenz der einzige Weg sein, denn von dem Geld was du monatlich erhälst, kannst du eben nur deinen Lebensunterhalt decken und vielleicht noch eine kleine Summe abbezahlen. Mehr aber auch nicht. Es ist utopisch von dir, anzunehmen das du in der nächsten absehbaren Zeit, deine Schulden tilgen kannst. Natürlich könntest du dein Geld, für die Abbezahlung einsetzen, aber dann müßtest du wie du ja bereits bemerkt hast hungern. Du bekommst vom JC keine Vorschüße. Was heißt bei dir "Ich klann schlecht mit Menschen umgehen"? Wenn du schon Hausverbote bekommen hast, liegt das sicher daran das du dich schlecht benimmst. Du solltest lernen, das du mit anderen so umgehst, wie du erwartest das man mit dir umgeht. So wirst du auch keinen Job finden bzw. diesen nicht lange behalten. Ich weiß nicht, wie alt du bist aber du solltest langsam erwachsen werden.
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Dann müßtest du es über das SG versuchen wenn die Wohnung dran hängt. So weit ich weiß ist die Übernahme als Darlehen aber wohl eine sogenannte "Kann Bestimmung".
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Bevor du anfängst deine Schulden abzuzahlen mußt du erstmal deinen Lebensunterhalt decken. Entweder versuchst du kleine Summen zu bezahlen oder du läßt dich bei der Schuldnerberatung zwecks Insolvenz beraten.Schlechter als jetzt würde es dir dann auch nicht gehen aber du bräuchtest erstmal nichts bezahlen und wärest in ein paar Jahren Schuldenfrei.
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Hast du denn schon ein Darlehen schriftlich beantragt?
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Unabhängig mal davon das das JC durchaus die Möglichkeit hätte dir ein Darlehen zu gewähren hast du mit dieser Sache schon sehr lange gewartet.Von der Rechnung bis zum Gerichtsbeschluß vergeht schon eine Zeit.In dieser hättest du doch das Geld zusammen sparen können bzw. bereits einen Teilbetrag einzahlen können.