Du müßtest nur angeben das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und dementsprechend auch nicht füreinander einsteht. Warum es nun gerade ein Jahr ist kann ich dir auch nicht sagen. Nach dem Jahr müßtest du nachweisen das ihr weiterhin nicht gemeinsam wirtschaftet. Allerdings könntest du da Schwierigkeiten bekommen denn ob dir das JC das dann weiterhin glaubt weiß ich nicht. Probiere es halt.
Beiträge von Kitty121
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Na das sagt ja der richtige.
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Dein zusammenhangloses Gewäsch verstehst mal wieder nur du.Ich rate dir mal richtig zu lesen was geschrieben wird. Mr.Neunmalklug
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Wer hat denn bei dir bis jetzt das Kindergeld bezogen? Ist doch eigentlich so das die Eltern den Kindergeldantrag stellen.
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Das JC wird das als Einkommen anrechnen.Kannst du nicht mit dem Arbeitgeber vereinbaren das er dir die Fahrtkosten in bar gibt.
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Na das ist ja mal interessant das es das eben doch gibt. Ich finde es ja eh ungerecht das man wenn Kinder versorgt werden die nicht die leiblichen sind gleich eine BG angenommen wird.
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Wenn du 25 bist könntest du ausziehen und würdest auch die Komplette Leistung plus Miete und Erstausstattung für die Wohnung bekommen.Vorher leider nicht.Nur Streitereien die es nun mal überall gibt ist kein Grund.Warum hast du denn mit fast 25 noch keine Ausbildung?
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Um deine Bewerbungskosten zu beantragen müßtest du dir bei deinem SB einen Antrag geben lassen wo dann auch draufsteht wieviel du im Jahr bekommst. Auf diesem Antrag listest du alle deine Bewerbungen auf und schickst dann den Antrag mit einer Kopie deiner Bewerbungen an das JC und bekommst dann dein Geld. Pro Bewerbung gibt es entweder pauschal 3 Euro oder du müßtest sollten deine Kosten höher sein diese dann durch Rechnungen belegen. Wenn du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst müßtest du die für dich entstehenden Kosten vorher bei deinem SB beantragen.
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Bei deinem Einkommen hast du ja einen Freibetrag der bereits berücksichtigt wurde. Wenn durch die Überstunden jetzt dein Einkommen höher ist wird deine Leistung weniger.
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Ja du mußt auf den Zahlungrücklauf warten.Ich hatte das auch mal. Allerdings hat die Zahlung nicht lange gedauert. Die Bank sieht ja das es das Konto gar nicht mehr gibt und müßte das Geld dann noch am gleichen Tag zurück überweisen.
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Wenn die beiden eine BG bilden dann würde sofern der Mann arbeitet sein Einkommen bei der Frau angerechnet werden.Es könnte dann sein das ein Teil der Miete noch aus ihrem Einkommen gezahlt werden müßte.Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit das die beiden noch im Probejahr sind dann bekommt die Frau nur die Hälfte der Miete vom JC und der Mann müßte den Rest zahlen. Um da Licht ins Dunkel zu bringen könnten die Vermieter beim JC nachfragen.
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Dadurch ihr ja Leistungen bekommt könnt ihr auch den Antrag stellen. Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit einen Antrag bei der Caritas oder Diakonie zu stellen.
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Sozialleistungen bekommst du keine da du noch unter 25 Jahre alt bist. Natürlich kannst du umziehen aber dann mußt du auch alles selbst finanzieren. Bevor du in eine andere Stadt ziehen möchtest solltest du dort eine Arbeit oder Ausbildung haben.
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Deine Frau gehört ja zur BG und somit ist das Bafög und der Unterhalt Einkommen.Vom Bafög bleibt ihr wie gesagt der Freibetrag alles andere wird auf die derzeitige Leistung angerechnet.
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Wenn das Kind da ist bekommt ihr ja auch für das Kind Sozialleistungen und natürlich Kindergeld.Natürlich wird es weniger sein wenn deine Freundin nicht arbeitet.Als Alternative bliebe euch nur das du die Elternzeit nimmst und deine Freundin nach dem Mutterschutz wieder arbeitet. Ihr könnt auch die Babyausstattung beantragen.
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Euch bleibt der normale Freibetrag von 100 Euro und 20% vom Rest. Alles andere wird angerechnet.
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Es gibt ALG 2 Rechner die du probieren kannst aber wenn du mit deiner Freundin gleich eine BG bilden willst dann würde ihr Einkommen bis auf einen Freibetrag aus der Nebentätigkeit auf deine Leistungen angerechnet.Somit hättest du weniger als jetzt.Es gibt ja die Möglichkeit das du mit ihr zusammnen eine Wohnung beziehst und eben beim JC angibst noch nicht mit ihr gemeinsam zu wirtschaften.Das hat nichts mit unehrlich zu tun.Du wirst hier keine Infos bekommen die auf einen Betrug hinaus laufen.Dazu ist dieses Forum nicht gemacht.Du hast entweder die Möglichkeit gleich eine BG anzugeben dann wird das Geld auch gemeinsam berechnet oder du gibst die Probezeit an.Im übrigen weiß das JC ja genau wann das Jahr rum ist und dann wird davon ausgegangen und ist auch Gesetztmäßig verankert das ihr danach zusammen auch füreinander einsteht genau wie in einer Ehe.
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Wenn du mit deiner Freundin zusammen ziehen willst könntet ihr ein Jahr auf Probe leben und müßtet nicht als BG gerechnet werden.Die Miete ginge je zur Hälfte und ihr hättet jeweils euer Geld.Nach einem Jahr würde dann das Einkommen zusammen gerechnet.
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Unter 25 bekommt sie nichts es sei denn sie hätte einen guten Grund zu Hause ausziehen zu müssen.
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Wie kommst du auf 12 Euro.Wenn sie 160 Euro verdient würden 48 Euro angerechnet oder nicht? Wohngeld gibt es für dich nicht höchstens für deinen Sohn das Kinderwohngeld.