Da du noch Leistungen bekommst müßtest du auch die Erstausstattung bekommen.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du ein höheres Einkommen hattest dann verringert sich in dem Monat deine Leistung.Ich denke das es vielleicht gerade der Betrag ist den du als Alleinerziehendenzuschlag bekommst.
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Und was willst du uns jetzt damit sagen? Wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt hat das Konsequenzen ob nun beim Sozialbezug oder am Arbeitsplatz.
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Na dann wirst du etwas anderes machen müssen um Geld zu verdienen.Weder deine Eltern noch der Staat werden dir deinen Lebensunterhalt zahlen.Du hast bei einer abgeschlossenen Ausbildung kein Recht darauf. Wenn du jetzt deinen Beruf kündigst würdest du zwar erstmal ALG1 bekommen aber auch eine dreimonatige Sperre. ALG2 bekommst du auf Grund deines Alters nicht. Das Leben ist kein Wunschkonzert und anscheinend haben deine Eltern auch keine Lust dich weiterhin zu unterstützen.
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Wer den Antrag stellt ist egal.Ihr seid eine BG und werdet gemeinsam berechnet.
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Wenn du einen Antrag stellst sehen sie ja das du bereits Bafög erhälst.Ich sehe da nirgendwo einen Betrugsversuch.
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Du kannst natürlich deinen weiteren Berufsweg gestalten wie auch immer du möchtest aber dann muß du dies auch finanzieren können. Da du eine abgeschlossenen Ausbildung hast müssen deine Eltern dich nicht weiter unterhalten und es ist ja nachvollziehbar das sie nun auch möchten das du auf eigenen Beinen stehst.Ich würde dir raten deine Pläne etwas zu ändern indem du deinen Beruf weiter ausübst und das Abi an einer anderen Schule zu machen wo dies Abends möglich ist.
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Na wieder einer der jeden zum Sozialgericht schickt. Es ist doch schon komisch das so mancher erst aufwacht wenn es kein Geld mehr gibt. Zunächst mal sollte man sein Verhalten überprüfen und wenn alles in Ordnung war und man auch ordentlich entschuldigt gewesen ist dann gibt es für die Sanktion keinen Grund und man kann dagegen vorgehen. Kein Wunder das die Gerichte die ALG2 Empfänger teilweise auch nicht mehr ernst nehmen.
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Kindergeld würde dir ja auch zustehen wenn deine Eltern keinen Unterhalt zahlen könnten.
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Es ist eben so das wenn ich Termine nicht wahrnehmen dann nicht unbedingt ein Telefonanruf ausreicht. Dafür braucht es einen kleinen gelben Zettel der sich Krankenschein nennt. Es wird immer wieder vergessen das es nicht nur das Recht auf Leistung gibt sondern auch die Pflicht Einladungen nachzukommen. Ich kann auch nicht einfach auf Arbeit fehlen und der Meinung sein mit einem Anruf ist es getan.Unentschuldigt gefehlt heißt weniger oder gar keinen Lohn. Warum sollte das im Leistungsbezug anders sein. Die meisten bis auf kuddel mit seinem begrenzten Horizont wissen das auch und handeln dementsprechend.
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Das sie sich nicht irren können stimmt so nicht.Du müßtest die Berechnung was du zuviel erhalten haben sollst genau anschauen und nachrechnen.
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Wenn du dich nachweisbar immer entschuldigt hast für dein Nichterscheinen solltest du Widerspruch einlegen.
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Das sich an bestimmte Maßnahmen Praktika anschließen ist normal. Diese Praktika werden manchmal auch von der Firma bezahlt aber eben nicht immer.
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Wohngeld sollte möglich sein aber da sie ja mit dir in der Wohnung lebt wird natürlich auch dein Einkommen mitgerechnet. Wenn du jetzt viel verdienst gibt es auch kein Wohngeld.
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Der Bericht steht dir sicherlich zu. Allerdings sollte man sich vielleicht so benehmen wie man auch von der anderen Seite aus behandelt werden will.
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Wohngeld könntest du auf alle Fälle beantragen wenn dein Verdienst nicht so hoch ist.
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Verstehe ich nicht so richtig.Wenn dein Vater den Antrag ausgefüllt hat und zugestimmt hat das das Kindergeld auf dein Konto gezahlt wird wieso kann dann ein Kindergeldberechtigter nicht ausfindig gemacht werden?