Beiträge von Kitty121

    Müßtest du dir den Bescheid mal genau ansehen.Für deinen Sohn betrüge die Regelleistung 287 Euro wovon dann das Kindergeld abzuziehen wäre.Er müßte ja auf deinen Bescheid mit aufgeführt sein. Ansonsten müßtest du dir die Berechnung erklären lassen bzw. Widerspruch einlegen.

    Kommt darauf an wie lange deine Bewilligung geht.Meist endet diese ja am Jahresende und ihr müßtet für den Januar sowieso neu beantragen. Ansonsten gibst du nur deinen Verdienst im Dezember an und gibst Bescheid das es eben nur dieser eine Monat ist.

    An dem Auto möchte ich mich mal nicht hochziehen weil das heutzutage überall gebraucht wird und gerade wenn man Kinder hat direkt notwendig ist. Allerdings frag ich mich was du für eine Einstellung hast und was du deinen Kindern vorlebst. Gut du hast vier KInder, die habe ich auch,du kannst am Tag nicht mal drei Stunden arbeiten,ich arbeite seit einiger Zeit wieder volltags weil wir das Geld brauchen.Ich meine deine Kinder sind tagsüber in der Kita oder Schule und was machst du da? Auf dem Sofa sitzen? Du möchtest dich durch die EGV zu nichts verpflichten aber Geld darf dann schon gezahlt werden. Wenn du im Altenpflegebereich nicht arbeiten möchtest kann ich das noch verstehen weil das nicht jeder kann aber es gibt ja auch noch andere arbeiten.Irgendeinen Beruf wirst du doch gelernt haben?

    Wohngeld und den Kinderzuschlag müßtest du beanragen. Würde ich dir auf alle Fälle empfehlen. Warum willst du auf Geld verzichten. Wenn du z.B. Wohngeld bekommen würdest könntest du auch für deine Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Mit einer Wohnung für ihn dauert es nicht lange. Er müßte sich halt was suchen und die Wohnung vom JC genehmigen lassen mit der Begründung das ihr euch getrennt habt.

    MIt dem Einkommen von 8600 Euro liegst du über der Grenze von 8004 Euro also gibt es kein Kindergeld mehr.Die Werbungskosten werden von den 11150 Euro abgezogen. Solltest du durch deine Arbeit höhere Werbungskosten haben als der Pauschalbetrag müßtest du dies nachweisen.

    Das stimmt schon, das wenn du längere Zeit schon ausgezogen bist, man dich nicht wieder zu deinen Eltern zurückschicken kann, aber du bist ja bei deinem Vater wieder eingezogen. Insofern wird das JC davon ausgehen das du keine eigene Wohnung brauchst und bei deinem Vater erstmal wohnen kannst.

    Da ihr ja sicher länger wie ein Jahr zusammenlebt werdet ihr als BG gerechnet.Ob du Anspruch auf Leistungen hättest könntest du mit einem ALG2 Rechner herausfinden. Da der Antrag aber wohl bereits abgelehnt wurde könntest du höchstens Wohngeld beantragen und den Kinderzuschlag. Dein Freund könnte doch zunächst versuchen einen Minijob zu bekommen damit er wenigstens etwas verdient. Ansonsten sag ihm er soll sich eine eigene Wohnung suchen. Er würde diese ja bezahlt bekommen und auch Erstausstattung und seine Regelleistung. Damit bist du ihn erstmal los und dann kannste immer noch schauen ob es gemeinsam nochmal was wird. Deine Kinder sollten dir wichtiger sein.

    Das dein Mann auch hin muß ist normal da ihr praktisch als BG gerechnet werdet und somit falls dein Mann mehr verdienen würde dann aus dem Leistungsbezug fallt. Mit den Lehrern kann ich das nicht nachvollziehen. Bei meiner Tochter an der Grundschule fehlt es hinten und vorne. Für dieses Schuljahr wurden sogar Lehrer aus der Rente zurückgeholt.

    Das JC versucht immer sobald Kinder mit im Haushalt versorgt werden eine BG zu unterstellen. Allerdings ist das nur eine Vermutung die du widerlegen kannst. Dein Freund sollte erklären das er nicht gewillt ist für dich und deine Kinder aufzukommen und ihr noch nicht gemeinsam wirtschaftet. Das JC müßte euch das Gegenteil erst beweisen. Nach einem Jahr werdet ihr aber wohl dann als BG gewertet.

    Du könntest Brutto also ohne Abzüge 11150 Euro verdienen im Jahr ohne deinen Kindergeldanspruch zu gefährden.Solltest du mehr verdienen müßtest du schauen ob es möglich wäre höhere Werbungskosten geltend zu machen. Ansonsten darfst du Netto also das was du am Ende auf deinem Konto hast nicht mehr wie diese 8004 Euro sein. Du brauchst ja nur mal deine monatlichen Einkünfte aufrechnen. Ist es mehr wie diese 8004 Euro gibt es kein Kindergeld mehr.

    Was ist an einem Antrag stellen schwer. Die Formulare kann man sogar im Internet ausdrucken, dazu kommen dann alle Unterlagen die man dazu legt und anschließend gibt man das ganze im JC ab oder schickt es per Post am besten per Einschreiben. In einer BG werden alle Einnahmen zusammengerechnet. Wo soll da das JC sparen wollen. Man kann es auch kompliziert machen.