Wenn man so hirnlos ist wie Karlos dann hat man es nicht anders verdient.
Beiträge von Kitty121
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Um mal auf die Eingangsfrage einzugehen.Mit 25 bildest du eine eigene BG und kannst Leistungen beantragen und auch ausziehen.Was deine Eltern verdienen mußt du nirgendwo angeben.Die Wohnung solltest du dir genehmigen lassen und kannst dann auch Erstausstattungsgeld bekommen.Wenn du allerdings Leistungen beziehen möchtest müßtest du dich dann bewerben und auch an Maßnahmen teilnehmen die du vom JC bekommst.Nur die Tatsache das du etwas suchst und dich in Wahrheit auf deinem Allerwertesten ausruhst reicht dann nicht mehr aus sonst bist du das Geld ganz schnell wieder los.
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Ich verstehe immer noch nicht die Notwendigkeit das man sich sofort wenn doch beide arbeitslos sind darauf stürzt das einer dann auf keinen Fall arbeiten geht. Zunächst sollte man doch versuchen das wenigstens einer arbeitet um dann die Kinderbetreuung zu regeln. Kann es sein das du gar nicht möchtest das deine Frau arbeitet sondern sich eher im Haushalt beschäftigt? Ich finde es auch etwas seltsam das deine Frau anscheinend kaum Deutsch versteht.Bei zwei Jahren in Deutschland sollte es doch schon recht gut sein.
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Wie wäre es den Kühlschrank einfach reparieren zu lassen?
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Es wird so sein das ihr beide versuchen müßt eine Arbeit zu bekommen.Einer von euch beiden kann dann wenn einer wieder arbeitet durchaus die Kinderbetreuung übernehmen.Da ihr im Moment beide arbeitslos seid und deine Frau wohl auch nicht in Elternzeit wird das JC von euch beiden verlangen euch zu bewerben.Ich denke du gehst davon aus das deine Frau keine Arbeit finden kann die euch alle zusammen ernährt du aber schon.Dann mach das doch und dein Problem erledigt sich von alleine.Ansonsten wird dir nur ein Besuch im JC Klarheit verschaffen.Dort kannst du ja darauf verweisen das deine Frau zur Zeit noch das Kind betreut und demnach nicht in der Lage ist zu arbeiten.Ob sie dann allerdings einen Deutschkurs bekommt weiß ich auch nicht denn ein solcher findet auch meistens tagsüber statt.Was machst du dann mit dem Kind?Über kurz oder lang werdet ihr sowieso schauen müssen das Kind in eine Betreuung zu geben.Kindertagesstätten sind nicht so schlimm im Gegenteil.Meine Tochter ist damals bereits mit einem halben Jahr dorthin gegangen weil ich auch wieder arbeiten mußte bzw. wir das Geld gebraucht haben.Nur Hausfrau und Mutter zu sein ist leider ein Luxus den sich nicht jeder erlauben kann.
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Wenn du jetzt nur Sachen verkaufst die du ja aus deiner Regelleistung bereits bezahlt hattest dürfte dir nichts angerechnet werden.Nur wenn du praktisch Dinge verkaufst die dir nicht gehören und du dadurch für dich einen Gewinn erwirtschaftest dann würde dir das angerechnet werden.
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Also die Spende würde ich nicht raten denn überlege doch mal wieviele Kinder dann vielleicht geboren werden mit einem geringen IQ.Bei diesem Erbsenhirn kann auch die beste Frau nichts mehr entgegensetzen.
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Sicher hast du die Freiheit zu entscheiden wer bei dem Kind bleibt und sich somit auf diesen Gesetzestext beruft.Wie du aber sicher auch bereits festgestellt hast gibt es nun mal kein Gesetz welches dir direkt die Gelegenheit bietet zu sagen ich gehe nicht arbeiten weil ich eben ein kleines Kind betreue aber Leistungen möchte ich schon haben.Ihr seid beide ohne Arbeit und habt ein Kind welches unter drei Jahre alt ist und somit noch betreut werden muß.Diese Betreuung kannst du übernehmen genauso wie deine Frau.Wer von euch beiden nun als erstes eine Arbeit findet ist egal.Wenn deine Frau jetzt das Recht auf Unzumutbarkeit in Anspruch nimmt und du aber nun keine Arbeit findest dann würdet ihr Leistungen beziehen obwohl deine Frau vielleicht eher etwas finden würde als du.Somit kämet ihr zwar nicht aus dem Leistungsbezug aber ihr würdet diesen verringern.Es kann doch durchaus sein das deine Frau eine Arbeit finden würde die sie auch mit begrenzten Sprachmöglichkeiten ausführen kann.Ich würde dir eh raten das ganze mal mit deinem SB zu besprechen und zu schauen was dieser dazu sagt.Wenn deine Frau sowieso erstmal einen Sprachkurs braucht ist sie ja damit erstmal beschäftigt und dann könntet ihr schauen ob ihr nicht für euer Kind eine Betreuungsmöglichkeit findet.
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Ich denke jedes Kind kann froh sein Karlos nicht als Vater zu bekommen.
Das die Pille ein sicheres Verhütungsmittel ist mag sein aber es ist eben nicht hundertprozentig.
Was Karlos für ein Mensch ist kann man darin sehen das er ohne jedes Verantwortungsgefühl mit allen was sich bietet ins Bett springt ohne über die Folgen nachzudenken und dabei die Gesundheit der Frauen aufs Spiel setzt.Ich möchte nicht wissen was für Krankheiten er schon übertragen hat.
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Im Grunde verstehe ich das so das deine Frau angeben könnte derzeit nicht arbeiten zu können da sie ein Kind unter drei Jahren betreut wenn du jetzt arbeiten würdest und ihr aber noch Leistungen bräuchtet.Insofern bräuchte sie sich nicht bewerben und würde auch keine Arbeitsangebote bekommen.Solange ihr allerdings beide von Leistungen lebt also nicht nur aufstockt müßtet ihr auch beide versuchen eine Arbeit zu bekommen um eure Bedürftigkeit zu verringern.
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Du kannst die Einnahmen von dir und deinem Freund nicht trennen.Seine 400 Euro gehören zum Haushaltseinkommen dazu bzw. müßte er sich auch an der Miete beteiligen die kannst du nicht alleine zahlen.Wenn man alles einmal zusammen rechnet dann verbleiben euch zum leben 955 Euro.Für drei Personen sollte das doch reichen.Ob du Anspruch auf BAB hättest müßtest du prüfen lassen.
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Ob die Frau jetzt dir sagt das sie die Pille nimmt spielt gar keine Rolle.Du solltest doch wissen das auch die Pille nicht hundertprozentig verhütet.Also bist du auch in der Verantwortung eine nicht gewollte Schwangerschaft zu verhindern.Ob die Dame nun nur deine Handynummer hat durch die du auch zu identifizieren wärst sei mal dahingestellt.Woher willst du denn wissen das die Frau nicht auch Bekannte hat die wiederum dich kennen.Außerdem ist doch auch gar nicht gesagt das die Frau sofern sie überhaupt schwanger von dir sein sollte das Kind auch behalten möchte.In Zukunft solltest du vielleicht mal dein Verhalten überdenken bevor du die Hosen fallen läßt.
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Dürften sie nicht da du ja dort alleine wohnen wirst.
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Bist du denn bei deinen Eltern wieder richtig gemeldet?
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Wenn dir von deinem Lohn Gelder einbehalten werden die nicht gerechtfertigt sind dann kannst du dagegen durchaus klagen.
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Sie hätte vielleicht den Unterhalt nicht verdient in deinen Augen aber das Kind sehr wohl.Außerdem hätte es auch einen Anspruch darauf.Für die Zukunft solltest du mal darüber nachdenken das auch zum Verhüten immer zwei gehören.
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Sicher kannst du umziehen.Du müßtest dir halt vom dortigen JC eine Wohnung genehmigen lassen.Den Umzug müßtest du allerdings selbst bezahlen.
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Wenn die Wohnung angemessen ist wirst du sicher keine Schwierigkeiten bekommen.Du hast doch freie Ortswahl.
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Ach du meine Güte.Dann erstellst du eben eine neue Mappe.Normalerweise speichert man doch seine Dinge im PC und greift darauf zu wenn man etwas braucht.Was wilst du wegen so einer Kleinigkeit einen Anwalt bemühen.
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Sie hat doch eine abgeschlossene Ausbildung wieso dann noch Unterhalt.