Du könntest höchstens schauen das du die Differenz selbst zahlst.
Beiträge von Kitty121
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Du könntest mit deinem Freund zusammen ziehen und zunächst das Probejahr nehmen. Dann bekommst du normal deine Leistungen plus halbe Miete und dein Freund hat sein Einkommen. Die Wohnung ist allerdings zu groß.
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Ich denke sie rechnen den Oktober und den November am letzten des Monates Oktober.
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Wenn deine Tochter das erste Gehalt erst im November bekommt dann müßtest du im Oktober noch Leistungen für sie bekommen. Ansonsten könntest du für sie Wohngeld beantragen.
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Das das JC die Miete direkt an den Vermieter überweist geht sicher aber was die Strom und Gasrechnung angeht das zahlst du ja aus deiner Regelleistung und müßtest du dann auch selbst einzahlen. Wenn du einen Dauerauftrag bei deiner Bank einrichtest geht das automatisch.
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Die Rente würde auf deine Leistungen angerechnet werden.
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Das kommt auf deine Arbeitszeiten an. Wenn du nur fünf Tage die Woche arbeitest dann wird so auch der Urlaub verteilt. Gehört das Wochenende zur Arbeitszeit dazu dann verteilt sich auch der Urlaub auf diese Tage. Ansonsten sollte das alles im Arbeitsvertrag geregelt sein.
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Du kannst einerseits dem JC mitteilen das du auf Grund deines Einkommens mit deiner Mutter nicht mehr in einer BG lebst sondern mit dieser eine HG bildest. Normalerweise hätte das JC dies auch so berechnen können nachdem dein Einkommen bekannt war. Andererseits würde ich dir raten einen Überprüfungsantrag zu stellen im Bezug auf die HG. Dies müßte deiner Mutter machen da sie ja der Antragsteller ist. Es müßte dann dein Einkommen und die HG berücksichtigt werden und zwar rückwirkend.
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Unter 25 kannst du nur mit einem guten Grund ausziehen. Nur Streit mit deiner Mutter ist keiner.
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Wenn du das Geld erstmal selbst bezahlt hast und dieses dann zurückbekommst wäre es auch kein Einkommen.
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Deine Mutter muß weder für dich aufkommen und auch keinen Unterhalt zahlen. Du mußt auch nicht zu ihr ziehen wenn du das nicht willst.
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Für den Oktober müßtet ihr ja noch Geld bekommen wenn nur bis zum 14. gezahlt wurde. Im November müßte dann auch berechnet werden ob ihr vom ALG2 etwas bekommt das würde dann Anfang November gezahlt werden. Ansonsten erhaltet ihr im November ja Geld wenn auch erst am Ende des Monates.
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Da es eine private LV ist wirst du alles was über deinem Vermögensfreibetrag liegt verbrauchen müssen.
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Die Krankenkasse bezahlt nur wenn auch eine Leistung erbracht wurde. Für nicht wahrgenommene Termine gilt dies nicht. Wenn man krank wird kann man einen Termin ja auch noch rechtzeitig absagen und die Krankheit auch nachweisen. Dies ist etwas anderes als wenn man Termine nicht wahrnimmt weil man sie vergißt oder keine Lust hat.
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Es wird wenn ein Kind im Haushalt betreut wird eine BG vermutet aber dies kann man auch widerlegen indem der Partner eindeutig erklärt das er für den anderen noch nicht einsteht. Das JC wäre dann in der Pflicht eine BG zu beweisen. Es gibt durchaus Fälle wo das Probejahr auch genehmigt wurde. Einen Versuch ist es wert.
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Für die Zeit wo sie diese Ausbildung gemacht hat müßte sie das Bafög bekommen.
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Natürlich könntet ihr eine HG bilden denn mit deinem Gehalt bekommst du ja mehr als der Regelsatz wäre. Eigentlich macht das JC dies automatisch. Du müßtest dann deiner Mutter die Hälfte zur Miete geben und deinen Unterhalt selbst bestreiten.
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Bei ALG2 Bezug ist nunmal alles anzugeben. Dazu hätte auch der Bausparvertrag gehört. Das was er nun zuviel hat müßte er erstmal aufbrauchen und wird wahrscheinlich erstmal keine Leistungen mehr bekommen. Das JC kann durchaus Strafantrag stellen denn er hat ja mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben versichert. Da dies nicht so war hat er praktisch falsche Angaben gemacht.
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Soweit ich weiß kann ein Arzt für Termine die nicht wahrgenommen werden durchaus den Ausfall in Rechnung stellen denn in dieser Zeit hat er ja nichts verdient und hätte den Termin anderweitig vergeben können. Ihr müßtet vielleicht schauen das ihr rechtzeitig absagt.
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Kommt darauf an. Wenn dein Freund der Vater des KIndes ist würdet ihr als Bg gerechnet werden und dein Geld bei ihm angerechnet. Ansonsten könntet ihr erstmal auf Probe zusammen leben und er würde seine Leistungen weiterhin bekommen und die Miete dann zur Hälfte. Das JC wird sicher versuchen euch durch das Kind gleich als BG rechnen zu wollen. Diesem müßtet ihr widersprechen und du müßtest angeben das du nicht bereit bist schon für deinen Freund einzustehen und ihr getrennt wirtschaftet.