Beiträge von Kitty121

    Ich finde es etwas merkwürdig das man dem Kind gegenüber nicht offen sagt das man eben zur Zeit stattliche Leistungen bekommt.Mit 17 Jahren wird sie auch mitbekommen das ihr nicht arbeitet und diese Einladung ist völlig normal.Außerdem bekommst du ja auch Leistungen für sie.Wenn sich deine Tochter z.B. einen Nebenjob suchen würde wollen um sich etwas dazuzuverdienen dann müßtest du ihr auch sagen das sollte sie über 100 Euro verdienen dies bei dir angerechnet wird.Innerhalb der Familie sollte eigentlich Ehrlichkeit herrschen.

    Da du unter 25 bist bekommst du für die Wohnung nichts und auch keine Erstausstattung.Kindergeld würdest du bekommen und auch eventuell die Regelleistung beim ALG2.Allerdings würde geprüft werden ob deine Eltern Unterhalt zahlen müßten denn dies hätte Vorrang.Notfalls wirst du deine Eltern verklagen müssen um an dein Geld zu kommen.

    Den Antrag könntest du schon jetzt stellen. Allerdings wird das JC sehen wollen wie hoch die Unterhaltszahlungen wären die du und die Kinder bekommen würden.Von daher könnte es sein das du ALG2 nur als Darlehen bekommst.Was das Haus angeht so ist es mit 120 qm eindeutige viel zu groß und du wirst aufgefordert werden umzuziehen oder du zahlst etwas aus deiner Leistung dazu.

    Mit dem Job wirst du keine Probleme bekommen wenn du diesen aufgibst da es sich ja nicht mehr rechnet bei den Fahrtkosten.Durch den Umzug ist dein altes JC nicht mehr zuständig.Du solltest alle Anträge neu stellen.Die JC geben das nicht weiter wenn sie nicht mehr zuständig sind.

    Wenn du in der Zeitarbeitsfirma einen Vertrag unterschrieben hast müßte doch dort zumindestens geschrieben stehen was du dort für Arbeit verrichten sollst.Ansonsten bleibt dir nur erstmal der Krankenschein. Wenn du Glück hast dann kündigt dich die Firma wieder ohne das du eine Sperre bekommst. Wenn du selbst kündigst bekommst du eine drei monatige Sperre

    Normalerweise müßte euch da das JA weiterhelfen wenn dort bekannt ist das das Kind bei euch lebt. Gerade der Unterhaltsvorschuß wir doch von dort gezahlt. Auch wenn die Mutter nicht zu dem Termin bei Gericht erscheint kann dort veranlasst werden das ihre Unterschrift ersetzt wird.

    Schau mal hier:


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    Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?


    Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden unter 25-jährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/-in: Der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.
    Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.



    Natürlich kannst du auch nur mit einer Person in einer HG leben. Du bist nicht dazu verpflichtet deine Mutter zu versorgen mit deinem Einkommen. Schau mal auf die Seite der Arbeitsagentur dort findest du unter Formularen auch eins zur HG. Druck es dir aus und nehme es ausgefüllt gleich mit. Sollte er weiter auf stur schalten dann sag ihm gleich das du das ganze einem Anwalt übergibst. Ich wette dann geht alles wenn dein SB nicht ganz dumm ist.