Bei der Erstausstattung kannst du nicht auf Bargeld bestehen sondern mußt dich leider auch mit Gutscheinen zufrieden geben. Wenn die Gutscheine direkt auf ein Geschäft ausgestellt sind kannst du höchstens versuchen dir von dort eine Bescheinigung geben zu lassen das es die Dinge die du brauchst nicht gibt. Eventuell könntest du dann Bargeld erhalten. Wenn du im August nur 100 Euro verdient hast würde das ja dein Freibetrag sein der dir zusteht. Insofern müßtest du von dem erhaltenen Geld gar nichts zurückzahlen. Im Bezug auf das Darlehen für die Kaution dürfte das JC nur 10% deiner Regelleistung einbehalten. Da stimmt was nicht und du solltest dir mal einen Termin in der Leistungsabteilung geben lassen und um eine Überprüfung bitten.
Beiträge von Kitty121
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Egal wo du wohnst ist es eigentlich so das du bei Leistungsbezug immer zu einem Gespräch eingeladen wirst. Vielleicht haben sie dich einfach vergessen. Am besten gehst du mal persönlich vorbei oder vereinbarst telefonisch einen Termin.
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Oh Mann 2000 Euro im Monat bei zwei Personen und dann nach Sozialhilfe schreien. Haben deine Eltern dir kein wirtschaften gelernt? Andere gehen neben der Schule arbeiten. Wie wäre es damit? Wenn es mehr als 2000 Euro monatlich an Geld vom Staat gäbe bei zwei Personen würde wohl kaum noch einer arbeiten.
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Derartige ellenlange nichtssagende Beiträge überfliege ich nur. Meistens redet er doch mit sich selbst aber irgendwie muß man ja seinen Tag über die Runden bringen.
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Das Haus darf man auch nicht vergessen. Davon stände ihr auch die Hälfte zu.Ich denke ein Anwalt wäre mehr als angebracht.
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Wenn du gearbeitet hast dann müßte dir doch ALG1 zustehen? Solltest du keinen ALG2 Anspruch haben dann gibt es auch nichts zur Wohnung dazu.
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Ab 1.1. kann dein Geld gepfändet werden bei einem normalen Konto und ich denke dies wird auch geschehen. Solltest du schnellstens in ein P Konto umwandeln.
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Wenn man in einem Forum etwas einstellt sollte man zumindestens ein Mindestmaß an benehmen haben.
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Müßtest du einen Überprüfungsantrag stellen wenn der Bescheid schon älter ist.
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Normalerweise bewirbt man sich für eine Ausbildung auch schulisch relativ zeitig und bekommt dementsprechend auch bereits im Sommer vor den Ferien eine Zusage. Da weiß man dann auch das man kein Ausbildungsgehalt erhält also andere Gelder beantragen muß. Wir haben jetzt Dezember und da hat wohl deine Freundin etwas geschlafen. Das JC ist nun mal nicht zuständig.
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Dann müßtest du gegen deinen Bescheid in Widerspruch gehen und darauf hinweisen das du ja monatlich einen Freibetrag hast.
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Ja du hast ja einen Freibetrag von 100 Euro. Wenn du jetzt eben nicht nur 100 Euro verdienst sondern 200 dann bekommst du 80 Euro von den verdienten 200 Euro angerechnet und den Rest kannste behalten.
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Wenn du zu den 100 Euro Freibetrag noch 100 mehr hättest dann würden dir von diesen zusätzlichen 100 Euro 80 angerechnet und 20 nicht.
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Wenn du eine Arbeit hättest und du ohne Auto diese verlieren würdest dann wäre das Darlehen sicher kein Problem.
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Von der ARGE wird sie nichts bekommen aber beim Bafög solltet ihr mal anfragen wie weit die Bearbeitung ist ebenso bei der Rentenkasse. Bafög kann auch als Vorschuß gezahlt werden.
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Die sogenannten Vergünstigungen gibt es leider nicht überall.
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Im Grunde ist es ja so das du mit diesem Geld Vermögen hast bzw. auch schon hattest und somit eventuell auf das Wohngeld nicht angewiesen wärst.
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Für derartige Maßnahmen bekommt man eigentlich einen Fahrkostenzuschuß und somit hättest du doch fahren können.Eventuell kann man sich auch mal etwas Geld leihen wozu hast du eine Freundin?
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Ob du nebenbei arbeiten kannst müßte in deinem Arbeitsvertrag stehen.
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Wenn ihr Leistungen bekommt könntest du versuchen ob das JC die Kosten übernimmt da sie ja durch den Kurs auch gute Chancen hätte arbeiten zu können.Ich verstehe nicht so richtig weshalb ihr diesen Kurs mitbezahlen müßt wenn du ein relativ niedriges Einkommen hast.