Verstehe ich ganz ehrlich nicht so ganz.Wenn du bei deinem Freund mit eingezogen bist bildet ihr ja eine BG und du bekommst einen ganz normalen Regelsatz plus Mietanteil.Wieso bekommst du da nur 71 Euro?????????Solltest du dir mal in der ARGE erklären lassen denn die Sanktion deines Freundes hat ja mit deinem Leistugsanspruch nichts zu tun.
Beiträge von Kitty121
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enn du ein Einkommen von 500 Euro monatlich hast dann bekommst du von ALG2 gar nichts weil du über dem Regelsatz liegst.
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Die Nachzahlung kannst du bei der ARGE einreichen mit einem kurzem Antrag das sie die Kosten bitte übernehme sollen.In der Regel machen die das auch.Kann allerdings sein das dir angeraten wird dir eine günstigere Wohnung zu suchen.Die Müllgebühren mußt du aber alleine tragen da gibt es nichts.
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Was ich bei dir nicht so ganz verstehe ist warum braucht der Mitarbeiter der ARGE wo du einen Leistungsantrag stellst einen Lebenslauf von Dir.Die bearbeiten doch nur die Leistungen???Du darfst wenn du etwas beantragst nicht so schnell aufgeben.Es gibt bestimmte Bearbeitungszeiten die einzuhalten sind und da sind 4Wochen ausreichend danach am besten persönlich nachfragen.Nun gut das hast du jetzt etwas versäumt.Dein BAB Antrag ist ja jetzt auch schon ein paar Tage her.Also mahne die Bearbeitung an am bestens persönlich.Ansonsten würde ich dir auf alle Fälle einen Anwalt für Sozialrecht empfehlen der sich dann um alles kümmert denn die wissen ganz genau welche Paragraphen da gelten.
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Mußt dir halt überlegen ob du nicht mehr Geld hast wenn du weiterhin in dieser Firma arbeitest denn so hast du weiterhin eine Arbeitsstelle.Du kommst ja doch relativ günstig zu Deinem Arbeitsort und besser als ALG ist es allemal.
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Eventuell Wohngeld
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Mit dem Anwalt würde ich erst mal warten denn er wird auch nichts machen ehe du nicht einen Bescheid hast egal ob positiv oder negativ und dann mußt du sowieso erst in Widerspruch gehen bevor du da vor Gericht gehst.Aber mach dich nicht verrückt es ist ja nicht gesagt das diese Dame vom Amt Deinen Antrag bearbeiten wird und wenn dann hat sie sich auch an die Gesetze zu halten und kann die sich nicht zurechtbiegen wie sies gerade gerne hätte.
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Du kannst mit deiner Tochter deren Einkommen durch das Bafög und Kindergeld über dem Regelsatz liegt eine Haushaltsgemeinschaft bilden.Dann müßte deine Tochter dir praktisch nur einen Anteil für die Miete zahlen und den Rest kann sie behalten und versorgt sich einfach selbst.Wie ihr das dann mit essen usw. regelt bleibt ja euch überlassen.Das Kindergeld gibst du ihr entweder oder du teilst der Familienkasse mit das diese das Geld auf das Koto deiner Tochter zahle soll.Bei der Bafög Stelle müßtest du nochmal anfragen wo der eine Monat verblieben ist denn normalerweise wird das Bafög fortlaufend gezahlt.
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Stell einen Antrag auf ein Darlehen das bekommt man eigentlich immer und dann kannst du dir einen neuen Herd kaufen und zahlst monatlich einen Betrag zurück.Hat bei mir auch geklappt.
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Kontrollen gibt es sicherlich vor allem wenn du ganz liebe Nachbarn hast.Du solltest bei deinem Freund darauf achten das du sein Einkomme mit angeben mußt wenn er ganz bei dir einzieht aber ich denke es sollte kein Problem sein wenn er ab und zu bei dir übernachtet.
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Würde ich mal zum Sozialamt gehen denn ich kann mir nicht vorstellen das so ein Hinweis rechtlich in Ordnung ist.Ich weiß ja nicht wielange der Mann deiner Mutter bereits in Deutschland lebt aber wenn ihm schon keine Leistungen zustehen so doch zumindestens deiner Mutter.
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Wenn ihr keine Sperre riskieren wollt solltet ihr schnellstens beim Arbeitsgericht gegen die Firma klagen.Bei diesem Kundigungsgrund werden sie sonst garantiert sperren bis zu drei Monate da ja dein Mann die Kündigung selbst verschuldet hätte.Ich würde in der Leistungsabteilung persönlich vorsprechen und die Situation erklären auch das ihr gerichtlich vorgeht ud darum bitten die Leistung neu zu berechnen für den Monat Dezember.Meist geht das schnell und sie zahlen notfalls auch bar aus.
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Vielleicht solltest du einfach mal mit deinem Vermittler sprechen eventuell kannst du ja was anderes machen.Allerdings können Sie wirklich einen Arzt zuweisen wenn das bei dir laufend so ist.Ich kenne jemanden der hat das auch so gemacht wie du und da hat das Amt dann gesagt er muß die Maßnahme beenden wenn er wieder gesund ist und die Zeit der Krankschreibung wird hinten dran gehängt.Traurig aber wahr.
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Da hat man dir schlicht und einfach totalen Mist erzählt im Amt.Na ja manchmal denke ich sowieso das die Mitarbeiter dort die Leistungen vom eigenen Konto überweisen sollen.Also das ist so du stellst ab Februar einen ganz normalen Antrag und den müssen sie auch bearbeiten.Das hat überhaupt nix damit zu tun ob du bis ende Januar arbeitest denn das Geld bekommst du ja für den Monat Januar und es wird dir ja auch in diesem Monat ausgezahlt.Etwas anderes wäre es wenn du das Gehalt für den Monat Januar im Februar bekämst was ja bei manchen Betrieben gemacht wird dann würde dies auch als dein Einkommen im Februar berechnet.Ich verstehe auch nicht wie du solche Auskünfte bekommen kannst im Bezug auf die Krankenversicherung.Sollte dein Antrag abgelehnt werde was ich nicht glaube dann müßtest du Widerspruch einlegen.Es kann sein das du nur einen befristeten Bescheid erhälst und ob du nun zum Studium angenommen wirst oder nicht da kannst du trotzdem erst mal einen neuen Antrag stellen kurz bevor dein Bewilligungszeitraum abläuft.Nur nicht immer alles vorher so sagen denn eine Veränderungsmitteilung geht immer noch aber du hast erst mal Geld zum Leben.Bei der Bafög Stelle sind sie ja auch nicht die schnellsten und zurückzahlen kannst du immer noch.
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Ich schlage mich zur Zeit mit zwei Problemen herum und hoffe das mir hier vielleicht einer weiterhelfen kann.Ich bekomme noch bis mitte nächstes Jahr ALG1 und mein Mann bezieht schon ALG2.Wir haben 5Kinder und wohnen in einer vier Raum Wohnung.Na chdem wir nun unsere Betriebskostenrechnung bekommen haben mußten wir einen sehr hohen Betrag nachzahlen der aber vom Amt übernommen wurde.Natürlich hat sich auch die laufende Miete dadurch erhöht und so bekamen wir den Bescheid das die erhöhte Miete nur für ein halbes Jahr getragen wird und wir uns doch nach einer anderen Wohnung um sehen sollen.Dies haben wir getan und auch was gefunden.Nun stellt sich mir die Frage ob wir von der ARGE den Umzug bezahlt bekommen würden und auch eventuell Geld für Neuanschaffungen die dringend nötig sind denn unsere Möbel sind schon 18 Jahre alt und würden einen Umzug nicht überleben.Vor allem die Kinderzimmer sind ziemlich angenutzt.Problem Nummer zwei ist unser Sohn.Er ist 18 Jahre alt und zur Zeit in Ausbildung.Er bekommt seit September monatlich 310€ und dadurch ist natürlich auch unser ALG entsprechend weniger geworden.Allerdings ist er der Meinung das er alles selbst behalten kann und ist nicht bereit etwas abzugeben.Nun möchte er ausziehen und da weiß ich nicht ob das einfach so geht.Meine Frage wäre nun kann er das und welche finanzielle Hilfe könnte er beantragen denn von seinem Lehrged plus Kindergeld kann er doch nicht alles bezahlen.Außerdem müßte ja die Wohnung auch noch eingerichtet werden.Kennt jemand sich da aus?????????
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Meinen Nachbarn ging das vor kurzem ähnlich und er hat einen solchen Antrag gestellt und hat 1000€ für Möbel bekommen.Große Sprünge kann man da zwar nicht machen aber besser wie gar nichts und es gibt ja auch gebrauchte Möbel oder so Möbeldiscounter.Eventuell kannst du auch ein Darlehen bekommen aber das ist immer eine Entscheidungssache des Sachbearbeiters.
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chiefci Ich glaube du solltest nur da deine Komentare abgeben wo du auch wirklich etwas weißt.Wenn du nicht soviel Geld hast dann kannst du bei jedem Amtsgericht einen Beratungsschein holen und der Kostet gar nichts jedenfalls ist das bei uns so.Könnte sein das das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist aber der kostet dann höchstens ein paar Euro.Damit sucht man sich einen Anwalt der auf das jeweilige Fachgebiet zugelassen ist und dann erfährt man schlicht und einfach ob eine Klage Erfolg hätte oder nicht.Oft ist es so das die ARGE einfach einen Bescheid ausstellt und viele finden sich damit ab aber man muß sich nicht alles gefallen lassen und viele haben auch schon Recht bekommen.
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chiefci Du hast wohl noch nie etwas von einer Rechtsschutzversicherung oder Prozeßkostenbeihilfe gehört.Wer heute noch einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlt ist schön blöd.
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Wenn dein Freund HartzIV beantragt dann bekommt ihr gleich von der ARGE den Zuschuß für die Wohnung.Kommt allerdings drauf an wie groß eure Wohnung ist.Es könnte sein wenn die dem Amt zu teuer ist dann müßt ihr umziehen.Wohngeld extra gibt es nicht.Wenn du aber zur Zeit schwanger bist dann kannst du doch noch Geld für die Erstausstattung beantragen bei der Diakonie.
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Also ich denke mal du hast schlicht und einfach ein Problem damit dein Geld einzuteilen denn du bist ja nun nicht mehr im Arbeitsleben also kannst du auch nicht mehr so leben wie vorher.Das es viel zu wenig ist was gezahlt wird darüber will ich gar nicht diskutieren das weiß eh jeder.Bei den Stromkosten die du da bezahlst da frag ich mich ganz ehrlich was du für eine Wohnungsgröße hast bzw. was bei dir den ganzen Tag läuft damit ein so hoher Stromverbrauch zustande kommt.Ich bezahle gerade mal monatlich 59€ und das bei einer Wohnungsgröße von 90qm.Das man extrakosten hat wenn einmal der Strom abgestellt ist ist völlig normal.Heutzutage machen die nichts mehr umsonst.Wie wäre es denn mit einem Wohnungswechsel oder einen Stromanbieterwechsel.Bei HartzIV sollte man sehen wo man gerade bei den Festkosten monatlich sparen kann.