Die 600 Euro liegen ja schon über dem Regelsatz und insofern sollte eine HG möglich sein wo dann dein Geld nicht angerechnet werden würde. Allerdings müßtest du dann die Miete zur Hälfte beisteuern und dich selbst unterhalten.
Beiträge von Kitty121
-
-
Dazu möchte ich mal sagen das wenn es nicht Leute gäbe die dieses freiwillige Jahr absolvieren würden es in den Krankenhäusern und Pflegeheimen noch schlechter aussehen würde als ohnehin schon. Versager sind diese jungen Leute keinesfalls sondern versuchen auf diesem Weg herauszufinden ob ein solcher Beruf für sie in Frage käme. Diese Arbeit wird nämlich sehr schlecht bezahlt. Man sollte erst den Mund aufreißen wenn man einmal eine solche Arbeit verrichtet hat lacki.
-
Entscheidend ist für wieviele Kinder du Unterhalt zahlen müßtest und diese mußt du auch angeben.Je nach Anzahl der Kinder richtet sich ja auch deine Zahlung. Das neue Kind mußt du erst angeben wenn es da ist da du ja für dieses noch nicht aufkommst. Eigentlich logisch.
-
Sicher hat er einen Grundbetrag der ihm bleiben muß. Dieser erhöht sich dann je nachdem wieviele Kinder da sind. Im Bezug auf seine Schulkden käme eventuell eine Insolvenz in Betracht.
-
Du könntest zwar Leistungen beantragen aber wenn du dort angibst zur Schule zu gehen wirst du nichts bekommen da du ja den Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügung stehst. Man wird dich ans Bafögamt verweisen.
@ Birgit 20 km klingt nicht sehr viel aber wenn man diese Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen muß ist das oft kein Spaß.
-
Na ja nach einem Jahr geht das JC von einer BG aus. Ihr müßtet das widerlegen. Wenn deine Freundin das Geld von den Eltern bekommt könnten ja diese angeben das sie für dich nicht mitzahlen. Ob das klappt weiß ich nicht. Eventuell wäre ein Anwalt ratenswert der sich da am besten auskennt.
-
Er versorgt ja jetzt seine Familie auch nicht sondern der Staat. So allgemein kann man hier nicht eine Summe nennen. Zum einen kommt es darauf an was dein Bruder überhaupt gelernt hat und dann müßte man schauen was er an Kosten zahlen muß für seine Wohnung,Auto usw. Bei seiner Situation und wenn dann auch noch Schulden da sind müßte er schon einiges verdienen um ohne Leistungen über die Runden zu kommen und gut davon leben zu können. Das Geld ist immer schnell weg wenn Kinder da sind.
-
Auf der einen Seite hat man keine eigene Wohnung aber die Kinder gehen im Ausland zur Schule. Schon komisch.
-
Wohnt ihr denn schon länger als ein Jahr zusammen?
-
Da ihr ja verheiratet seid und über 25 könntet ihr sicher eine WG gründen. Die Wohnung sollte angemessen sein. Müßtet ihr euch mal bei eurem JC erkundigen.
-
Klingt mir eher danach hier in Deutschland Sozialleistungen abzugreifen.
-
Ich finde es schon sehr seltsam das man eine solche Frage überhaupt stellt. Was für ein Verantwortungsbewustsein hat dein Bruder. Zunächst mal ist er seinen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig und auch wenn zunächst der Staat diese Unterhaltspflicht übernimmt bleiben ihn diese Schulden bis ans Lebensende. Seinem derzeitigen Kind ist er ebenfalls Unterhaltspflichtig und kann weder dem einen noch den anderen etwas bieten. Sollte er wieder arbeiten dann wird ganz selbstverständlich sein Einkommen gerechnet und eventuell bekäme er noch Leistungen. Bei seiner Situation müßte er allerdings schon ein recht hohes Einkommen haben um am Ende noch gut leben zu können. Allerdings wenn er weiterhin zu Hause bleibt wird er auch im Alter vom Staat abhängig sein.
-
Wenn du damals zuviel Geld bekommen hast dann ist die Rückforderung rechtens.Müßtest du eine Ratenzahlung vereinbaren.
-
Das brauchst du nicht zu beantragen sondern müßtest bei der Antragstellung zum ALG2 angeben das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und dein Freund nicht bereit ist für dich aufzukommen.Somit bekommst du deine Leistungen und die Miete zur hälfte.
-
Die Erstausstattung kann man auch bei der Caritas oder Diakonie beantragen. Da kommt es auch auf das Einkommen an was ja hier recht wenig ist. Einen Versuch ist es auf alle Fälle wert.
-
So schwer zu verstehen sind die Bescheide nun auch nicht. Ich denke jeder der Leistungen beantragt rechnet sich schon vorher mal aus was er ungefähr bekommt. Dazu gibt es ja nun genug Rechner. Ich kann noch verstehen das man vielleicht einen Unterschied von 20 Euro nicht bemerkt aber bei 200 Euro wohl schon.
-
Ich würde an deiner Stelle auf einen Termin bestehen. Es ist schon ungewöhnlich das sich keiner für dich interessiert. Bei manchen JC gibt es auch die Möglichkeit ohne Termin dranzukommen. Ich weiß nicht ob dies bei dir so ist. Müßtest du mal am Eingang fragen.
-
Zusammen ziehen könnt ihr und würdet ein Jahr auf Probe zusammen leben können ohne das das JC das Einkommen deines Freundes heranziehen könnte. Ob du allerdings Leistungen bekommen würdest kommt auf dein Alter an. Wenn du noch unter 25 bist und noch bei deinen Eltern wohnst wären diese noch für dich zuständig.
-
Anscheinend verdient er aber noch zu wenig. Also weitersuchen der richtige olle alte Geldsack kommt bestimmt noch.
-
Das Amt wird diese Kosten nicht tragen.Ihr hättet eventuell Prozeßkostenbeihilfe beantragen können.Außerdem liest man ja seinen Bescheid nun schon mal durch und somit hättet ihr bemerken müssen das euch zuviel gezahlt wird.Müßtet ihr die 500 Euro in Raten begleichen.