Ja da hast du ein bisschen Pech denn da mußt du eine Förderung selbst bezahlen.Ich würde an deiner Stelle trotzdem mal beim Jugendamt nachfragen vielleicht gibt es ja da was.
Beiträge von Kitty121
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Ich weiß ja nicht wieviel deine eine Tochter in der Ausbildung bekommt aber du könntest eigentlich mit deinen Kindern eine Haushaltsgemeinschaft bilden.Dann müsse sich deine beiden Kinder nur an der Miete beteiligen.Mußt du mal schauen ob dies bei deiner Berechnung angegeben ist.Anderenfalls wenn du mit der Berechnug nicht klar kommst was gar nicht so einfach ist bleibt dir nur der Weg zum Anwalt und läßt alles dort mal überprüfen.
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Laß dich mal von deinem Mann nicht so einschüchtern.Auch wenn du kein Geld verdienst und sozusagen Hausfrau bist steht dir ein monatliches Taschengeld zu und das muß dein Mann dir zahlen.Such dir auf alle Fälle schnell einen Anwalt der regelt das dann schon.Außerdem solltest du zum Sozialamt oder ARGE gehen und dort deie Situation schildern und um Hilfe bitten.Laß dich nicht abweisen.
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Ich gehe mal davon aus das du noch nicht Beamtin bist denn ansonsten wärst du doch unkündbar oder???????Da du gearbeitet hast bekommst du sicher ALG.Geh einfach mal zum Amt und frag nach.
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Um die Kontopfändung aufzuheben müßtest du das Geld bezahlen denn anderenfalls bleibt diese bestehen bist du bezahlt hast.Wenn dein Vater sein Geld auf dein Konto bekommt müßtest du zum Amtsgericht gehen und dort eine Freistellung erwirken die du aber nur bis zu dem Betrag bekommst der dir laut Gesetz zum leben bleiben muß und deinem Vater.Wenn du diese hast gibst du das ganze bei deiner Bank ab und dann kannst du auch über das Geld verfügen.Wenn du keine Freistellung kriegst dann ist das Geld weg denn die Banken müssen nach den sieben Tagen alles was noch auf dem Konto ist überweisen.Du kannst aber für deinen Water ein eigenes Konto einrichten dann hast du keinen Ärger-
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Ich verstehe das bei dir nicht so ganz was hast du denn vor deiner Erkrankung gemacht.Warst du da schon Arbeitslos????????????
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Ich weiß ja nicht was du für deine Wohnung bezahlen mußt denn Wohngeld könntest du noch beantragen.
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Um 1 Jahr ALG zu bekommen muß sie mindestens ein Jahr durchgehend gearbeitet haben.Wenn ihr zusammenzieht dann wird dein Einkommen angerechnet und sie bekommt nichts mehr.Finde ich auch in Ordnung so.Für die Tochter bezieht sie ja Kindergeld und Unterhalt und den Rest mußt du halt dann mittragen.
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Ihr habt das alles ein bisschen schleifen lassen aber es ist nie zu spät.Zunächst solltet ihr beim Amtsgericht eine Bescheinigug holen für eine Beratung bei einem Anwalt.Mit dieser Bescheinigung sucht ihr euch einen Anwalt für Sozialrecht.Findet ihr in den gelben Seiten oder beim Anwaltssuchdienst.Vorsicht im Internet gibt es viele schwarze Schafe und oftmals sind vermeintliche Dienste keinesfalls kostenfrei also lieber im Telefonbuch suchen.Schildert dann euer Problem und der kümmert sich dann um alles auch um die Anträge wegen Prozeßkostenhilfe usw.Ich deke mal das die Sperre nicht gerechtfertigt ist und dann bekommt ihr auch das Geld nachgezahlt.
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Du kannst immer 100 Euro behalten alles was darüber liegt wird angerechnet.
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Ja das darf sie aber du kannst ja in Raten zahlen das geht immer
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Tut mir leid aber ich mußte jetzt erst mal lachen obwohl du das wohl nicht zum lachen findest.Du solltest zu einem Leistungsberater gehen und die Situation erklären und dann einen Antrag für die wichtigsten Dinge stellen.Du bekommst jetzt zwar keine komplette Ausstattung aber doch schon einiges.Allerdings solltest du einfach sagen das Deine Freundin die Möbel mitgenommen hat und auf keinen Fall das du kaputte Möbel einfach entsorgt hast denn dann bekommst du nichts.
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Also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe dann hat dein Mann zwei Kinder adoptiert die gar nicht von ihm sind und wo eigentlich ein anderer Mann Unterhalt zahlen müßte und nun ist dir der Unterhalt den er verpflichtet ist an seine eigene Tochter zu zahlen zu hoch.Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.Laut eures Anwaltes verdient dein Mann anscheinend genug und was tust du denn für den Unterhalt deiner Kinder?Du könntest doch auch etwas arbeiten dann wäre auch mehr Geld in der Kasse denn deine Kinder sind doch alt genug.Selbst dein jüngstes könnte stundenweise in eine Einrichtung gehen.
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Ihr müßt euch eine Wohnung suchen die das Amt auch bezahlt Z.B.halt drei Zimmer wo du dann auch dein Eigenes hättest und den Rest mit deiner Mutter zusammen benutzt.Die größe muß eben angemessen sein aber da fragst du einfach mal nach bis zu wieviel qm ihr dann haben dürft.Ich glaube das sind wohl so 55-60.
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Du müßtest einen formlosen Antrag stellen und die Abrechnung beifügen.Es ist halt so das die Wohnung kalt dir bestimmt zusteht aber wenn du dann extrem hohe Nebenkosten hast macht die ARGE meist nicht lange mit.Mir ging das auch so.Mußt du dir mal ausrechnen was du tatsächlich warm bezahlst in der jetzigen Wohnung und ob du bei einer Wohnung mit Zentralheizung nicht besser wegkommst.
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Normalerweise müßte eigentlich das Bafög deines Mannes mit eingerechnet werden wenn du es angegeben hast.Die 400€ sind auf alle Fälle Einkommen und werden mit aufgerechnet.
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Ich weiß nicht ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist da müßtest du beim Jugendamt nachfragen.Die ARGE zahlt so was nicht weil das etwas ähnliches ist wie Nachhlife.Ich weiß ja nicht wie alt deine Tochter ist aber bei meinem Sohn würde das damals anhand von Tests im der zweiten Klasse festgestellt und da hat er dann eine andere Schule mit speziellen Unterricht zugeschnitten auf Kinder mit dieser Leistungsschwäche besucht.Das ging zwei Jahre lang und war supertoll.Ihm wurde da super geholfen und heute klappt alles wunderbar hat sogar seinen Realschulabschluß gemacht.Er hatte dann nach den zwei Jahren wieder ganz normal die Grundschule weiterbesucht dann in der 4.Klasse und hatte somit eben ein Jahr zusätzlich machen müssen aber das hat sich wirklich gelohnt.An den weiterführende Schulen gibt es bei uns dann auch eine zusätzliche Förderung für Kinder mit festgestellter LRS ud man kann sogar einen Antrag bei der Schule stellen so das die Kinder in Deutsch keine Note bekommen und auch bei Prüfungen zusätzliche Hilfsmittel nehmen dürfen.
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Du mußt auf alle Fälle zum Amt denn du brauchst ja eine Wohnung oder würde dein Mann eventuell ausziehen?Dann bekommst du ALG2 und da wird dann nur dein Einkommen eingerechnet und das Kindergeld.Für dein Einkommen ziehen sie noch einen Freibetrag ab und die Mietkosten für die Wohnung wird übernommen.
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Ich weiß ja nicht wann du volljährig wirst aber wenn deine Eltern auswandern können sie dich nicht dazu zwingen mitzugehen was du ja wohl auch nicht willst.Du solltest mal mit der Berufsberatung im Arbeitsamt sprechen und dort deine Situation erklären die können dir da sicher weiterhelfen.Ansonsten kannst du nur ins Jugendamt gehen die ja Altersmäßig für dich zuständig sind und dort um Hilfe bitten.Ich verstehe aber nicht so ganz warum deine Eltern nicht erst mal deine Zukunft sicherstellen bevor sie hier allem dem Rücken kehren.Sie müßten doch auch daran interessiert sein das du dann allein zurecht kommst.