Mich würde interessieren wo du zur Zeit wohnst wenn du zwei Wochen nicht nach Hause darfst und was du anschließend machen willst.Hast du keinen Zugriff auf euer Konto?Im Grunde kannst du nur zum Sozialamt gehen und dort die Situation schildern und um Hilfe bitten und dann bleibt dir nur der Gang zum Anwalt wo du dein Geld einklagen müßtest denn es steht dir ja zu.Es ist halt fraglich ob du bei deiner Partnerin überhaupt wieder einziehen willst denn wenn nicht könntest du eine Veränderungsmitteilung beim Amt abgeben und einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen denn eine Partnerschaft gibt es ja dann nicht mehr.
Beiträge von Kitty121
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Wenn er eine Sperre bekomme hat und diese ist ja hier auch irgendwie nachzuvollziehen dann gibt es auch kein ALG2 weil das sowieso erst greift wenn die ALG1 Zeit um ist.Er kann aber Sozialgeld beziehen denn er muß ja von irgendetwas leben.Dazu muß er aber ein Härtefall sein wenn also z.B. die Frau noch arbeitet oder er ersparnisse hat dann gibt es nichts.Das sozialgeld gibt es auch nur als Darlehen und wird meist dann gleich von Amt zu Amt überwiesen.
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Du wirst weiterhin ALG2 bekommen in dem ja die KOsten für die Wohnug schon drin sind.Das wohngeld wirst du zurückzahlen müssen.An deiner Stelle würde ich nochmal mit der Wohngeldstelle sprechen denn wenn du beides bezogen hast dann könnte es sein wenn du einen pingeligen Sachbearbeiter hast das sie dir noch eine Geldstrafe draufbrummen denn oftmals unterstellen die einfach das du das hättest wissen müssen.
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Bei mir war es so das ich eine Rückerstattung hatte von 650 Euro.Davon haben die bei mir einen Freibetrag abgezogen und den Rest für den MOnat wo ich es erhalten hatte angerechnet so das ich dann einen Monat gar nicht bekam.Im nächsten Monat habe ich dann wieder Leistungen normal bezogen.
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Ich glaube nicht das die ARGE verlangen kann das ihr geliehenes Geld notariell beurkunden lassen müßt das höre ich zum erstenmal.Zunächst sind die Kinder nicht verpflichtet für ihre Eltern aufzukommen.Wenn ich das hier lese so würden die Kinder durch ihr Einkommen mit den Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bilden in dem sie sich nur mit einem Mietanteil beteiligen müssen.Wenn die Kinder nun aufgrund von keinerlei Zahlungen durch die ARGE den Lebensunterhalt mit abgesichert haben würde ich die Summe festlegen und darüber ein Schriftstück aufsetzen aus dem ersichtlich ist wieviel Geld den Eltern geliehen wurde.Ansonsten wäre es sicher besser einen Anwalt damit zu beauftragen der sache nachzugehen.Der kostet euch nichts weiter.Ihr könt euch einen Schein bei Gericht holen der euch berechtigt einen Anwalt aufzusuchen zu einer Beratung.Das kostet ca 10 Euro.Sollte es zu einer Klage gegen die ARGE kommen gibt es Prozeßkostenhilfe.Achtet aber drauf das es unbedingt ein Anwalt für Sozialrecht ist.
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Du solltest persönlich in der ARGE vorsprechen und dir die Einstellung der Leistung erklären lassen denn sie können dir nicht einfach so nichts mehr zahlen wenn sie schon deine Tochter aus dem Leistungsbezug rausnehmen.Ansonsten würde ich an deiner Stelle im Sozialamt vorsprechen und dort Hilfe erbitten.
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Wenn ich das richtig verstehe wirst du in dieser Firma so behandelt weil sie nun doch keinen Zuschuß für dich bekommen?Wenn das so ist stellt sich mir die Frage ob sie dich überhaupt ab Januar nehmen?Hast du da schon einen gültigen Arbeitsvertrag?Es bleiben dir eigentlich nur zwei Dinge entweder du redest mit dem Chef Klartext und weißt auch gleich darauf hin das Mobbing strafbar ist und du dir das nicht gefallen lässt oder du machst krank und hoffst das sie dich nicht einstellen.Auf keinen Fall kannst du dir alles gefallen lassen denn sonst bleibst du ewig ein Opfer und das ist kein Arbeitsplatz wert.Einfach kündigen kannst du nicht denn dann wirst du gesperrt bis zu drei Monate.
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Steuererstattungen werden dir bis auf einen kleinen Freibetrag voll auf die Leistungen angerechnet.Du darfst zwar Sparguthaben haben aber nur bevor du Leistungen beantragst alles was zu bekommst woher auch immer während des Bezuges von ALG2 wird dir angerechnet.Iss leider so.
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Du solltest einen neuen Antrag auf BAB stellen denn du mußt ja angeben das du nun kein Kindergeld mehr bekommst.Ich weiß jetzt nicht genau wieviel dir da zusteht aber wenn es dir zuwenig erscheint dann stelle einen Antrag bei der ARGE.Bekommst du eigentlich Wohngeld oder von was finanzierst du zur Zeit deine Wohnung?????????
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Die Rückerstattung ist Einkommen und wird auch als solches berücksichtigt.
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Bei dem Verbrauch wird sie sicherlich nachzahlen müssen.Die Nachzahlung wird das Amt zwar übernehmen aber man wird ihr auch mitteilen das sie ihren Verbrauch senken muß oder eine andere Wohnung beziehen soll.Allerdings wird dort ihr Verbrauch auch nicht weniger sein.Durch eine hohe Nebenkostenrechnung erhöht sich ja automatisch die MIete und diese übernimmt das Amt dann nur für 6Monate danach zahlt sie selbst die erhöhten Kosten.Da ihr dieses Geld nachher zum Leben fehlt wird sie sicherlich zweimal überlegen ob es günstig ist soviel Wasser zu verbrauchen.
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Wenn du im November gearbeitet hast und das Geld dann im Dezember bekommst wird der Betrag natürlich angerechnet.Du mütest doch aber über dein Geld eine Abrechnung haben wo dann auch die Nettosumme ausgewiesen ist und den mußt du dann einreichen mit der bitte um Neuberechnung.100 Euro bleiben dir ja als Selbstbehalt und der Rest wird auf deine Leistung verrechnet.
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Rente ist einkommen und wird angerechnet.
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ALG2 bekommst du dann nicht mehr da dein Freund ja sehr gut verdient.Kannst du nur Wohngeld beantragen aber viel wirst du da nicht bekommen.
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Ich würde schon dorthin gehen schon alleine um den guten Willen zu zeigen.Allerdings würde ich dort klipp und klar sage das du krankgeschrieben bist und dir die Krankengeldzahlungen zustehen und du dir notfalls einen Anwalt nimmst wenn sie dich weiterhin belästigen.Schließlich ist es eine Krankenkasse und keine Arbeitsvermittlung.
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Normalerweise wußte ja die ARGE gar nichts davon weil das Geld ja auf dein Konto ging und bei deiner Mutter nichts zu verzeichnen war aber wenn das halt jemand weitergegeben hat könnt ihr nur probieren ob die ARGE das so akzeptiert aber ganz ehrlich glaub ich das nicht.Die wollen bestimmt einen Erbschein sehen ob da irgendwie Vermögen da war und wenn diese Versicherung aufgeführt ist könnten sie davon ausgehen das deine Mutter dir das Geld zwar gegeben hat aber eigentlich hätte sie es für sich verbrauchen müssen.
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Ich denke mal das deine Oma dies in schriftlicher Form hätte festhalten müssen denn so ist deine Mutter die erbberechtigte Person und bekommt auch das Geld.Die ARGE wird das sicher anrechnen.Da kannst du nur mal bei einem Anwalt anfragen ob auch eine mündliche Zusicherung in diesem Fall ausreicht was ich aber nicht glaube.
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Ja das ist so weil die ARGE euch sozusagen das Geld vorschießt.Deine Mutter bekommt den Monat ja von ihrem Arbeitgeber bezahlt und würde somit für den Monat zweimal bezahlt werden.
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Komplett streichen dürfen die das geld nicht.Ich nehme mal an das du Bewerbungen vorlegen solltest und nicht zu dem Termin erschienen bist.Trotzdem hättest du da einen Bescheid bekommen müssen und beim erstenmal dürfen sie dir höchstens 10 Prozet deiner Leistungen streichen.Ich würde mal mit einem Bearbeiter reden und wenn das nichts bringt müßtest du zum Sozialamt gehen denn von der Luft kannst du ja wohl kaum leben.