Beiträge von Kitty121
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Wenn die Berechnung von der zuständigen Stelle falsch gemacht worden ist dann muß vielleicht nicht zurückgezahlt werden.Aber hier ist es so das ein Umzug nicht gemeldet wurde und somit auch keine neue Berechnung durchgeführt werden konnte und da werden die Ämter ihr Geld zurückfordern und das ist völlig in Ordnung.
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Ich glaube kaum das dir das Sozialamt einfach so deine Leistungen übernimmt und wenn dann höchstens als Darlehen damit du nicht auf der Strasse sitzt.Wenn du schon vorher Kürzungen bekommen hast verstehe ich nicht warum du dann deinen Verpflichtungen nicht nachkommst.Bewerbungen gibt man persönlich ab zumal wenn es schon mal Schwierigkeiten diesbezüglich gab und dann kann man sich auch beim sachbearbeiter alles bestätigen lassen da ist man immer auf der sicheren Seite.
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Das Bafög wird bis auf einen Freibetrag als Einkommen gerechnet.Allerdings bekommt deine Frau ja sicherlich Elterngeld was bis zu dem Betrag von 300Euro anrechnungsfrei ist.
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Das Wohngeld bekommt dein Kind ja für die Miete und diese bezahlst du an deinen Vermieter also gehört der Betrag dann zum einkommen und das rechnet die ARGE an.
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Das stimmt so nicht.Wenn das Einkommen deines Sohnes über dem Regelsatz liegt dann kannst du mit ihm eine Haushaltsgemeinschaft gründen.Dein Sohn müßte sich dann an der Miete beteiligen und dieser Betrag wird dir vom ALG2 abgezogen ansonsten versorgt er sich von seinem Geld.Er muß in keinster Weise für dich aufkommen das ist direkt gesetzlich so geregelt.
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Sie können das sicher von deinen Leistungen einbehalten.Bei der hohen Summe die du zurückzahlen müßtest haben die auch nur einen Betrag genommen der rechtlich zu vertreten ist.Da kannst du noch von Glück sagen wenn du nicht noch einen Bußgeldbescheid dazu bekommst denn du hast eine Mitwirkpflicht und der bist du nicht nachgekommen wenn du deinen Umzug nicht gemeldet hast.
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Von der ARGE bekommst du nichts wenn du unter 25 bist.Du kannst zwar trotzdem ausziehen aber dann mußt du selbst für alles aufkommen.Versuche doch mal Wohngeld zu beantragen denn wenn du mehr als 400 Euro monatlich erhälst liegst du sowieso über dem Regelsatz.Vielleicht können ja auch deine Eltern etwas dazugeben.
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Da du über 25 bist kannst du natürlich in eine eigene Wohnung ziehen.Wenn du keine Anstellung hast müßtest du ja auch ALG2 beantragen und was du sonst noch für eine Wohnung brauchst bzw. bekommst mußt du mit einem Mitarbeiter dort klären.
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Ihr habt ja bis jetzt ALG2 bekommen also wird die Wohnung auch vom Amt anerkannt worden sein und somit wird dein Freund wenn er die Wohnung behält auch weiterhin den Zuschuß bekommen.
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Ich nehme mal an das ihr eine 2 Raum Wohnung habt und die wird das Amt auch weiterhin bezahlen.
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Wenn das Amt bei euch das Elterngeld mit angerechnet hat so ist das nicht richtig.Für die Kinder wird es nichts geben da diese durch Kindergeld und Unterhalt abgesichert sind aber Deine Freundin müßte für sich den Regelbetrag bekommen und auch einen Mietzuschuß.Ich würde in Widerspruch gehen.
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Das Amt zahlt nicht automatisch die komplette Miete sondern nur das was ihr aufgrund eurer Familiengröße bekommen müßtet.Wenn also eure Wohnung zu groß oder teuer ist müßt ihr den Restbetrag aus eigener Tasche bestreiten.
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Das ist gar nicht selbstverständlich.Wenn du umziehst um z.B. mit deinem Freund zusammen zu ziehen und in der neuen Stadt keine Arbeit findest kann das Arbeitsamt nicht von dir verlangen das du Kilometerweit zu deiner alten Arbeitsstelle fährst.Natürlich kannst du da kündigen und bekommst keine Sperre mußt du natürlich ordentlich erklären.Meine Freundin hatte auch dieses Problem.Sie ist zu ihrem Freund gezogen und hatte im neuen Ort keine Arbeit gefunden.Sie mußte auch kündigen denn sie konnte schlecht jede Tag 150 Kilometer zur Arbeit fahren und bekam keine Sperre.
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Na wer macht denn so viele Fehler Laetitia natürlich.
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Ich verstehe nicht so ganz warum die Nochfrau unbedingt möchte das dein Freund das alles schriftlich festlegt und beurkunden lassen soll.Tatsache ist doch das der Sohn sowieso irgendwann der Erbe wäre es kommt nur darauf an in welcher Höhe.Dein Freund sollte sich genau überlegen was er da unterschreiben soll denn es könnte ja durchaus sein das er im laufe der Jahre nochmal Vater wird und den anderen Kind wäre es nachher nicht fair gegenüber wenn einer alles kriegt und der andere nichts.Warum will sie überhaupt auf den Unterhalt verzichten ich glaube kaum das sie da beim Amt durchkommt.Könnte es sein das der Junge gar nicht von deinem Freund ist und sie auf diesem Weg nur sicher gehen will das er später mal was erbt?
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Natürlich kannst du Wohngeld beantragen und bei deinem Einkommen wirst du das auch bekommen.
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Das Bafög wird als Einkommen gerechnet das stimmt so aber du kannst zusätzlich zu deinen Leistungen Fahrtkosten beantragen oder auch bestimmt Arbeitsmaterialien die in der Schule verlangt werden aber keine Bücher.Die Eigliederungsvereinbarung mußt du unterschreiben weil diese festlegt welche Bemühunge du unternimmst um aus dem Bezug von ALG2 rauszukommen.Da du ja zur Schule gehst würde ich das mit dem Berater besprechen und dort sagen das du ja durch deine Schule deine Arbeitslosigkeit beenden willst.
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Für Strom oder Gasrechnungen kommt die ARGE nicht auf das mußt du aus deinen Leistungen selbst tragen.Eventuell geben sie dir ein Darlehen damit du die Nachzahlung begleichen kannst.
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Da bekommt deine Freundin nichts mehr denn du mußt ja mal bedenken das zu deinem Eikommen noch das Kindergeld dazukommt und somit habt ihr mehr als 2000 Euro monatlich da kriegt ihr vielleicht nicht mal Wohngeld.