Und die Frage war wie?
Beiträge von Kitty121
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Tja das kommt darauf an wieviel Geld du monatlich zur Verfügung hast.Du kannst Wohngeld beantragen oder ALG2 wo du z.B. auch einen Zuschuß für eine Erstausstattung bekommen könntest.
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Davon habe ich noch nichts gehört.Das Amt zahlt nur für eine der Personenzahl angemessene Größe.Je größer desto teurer.
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Ich würde auf keinen Fall ohne einen Bescheid oder am besten Bargeld am Montag die ARGE verlassen und notfalls mit Anwalt drohen.Verstehe aber nicht so ganz warum ihr bei der Bafög Stelle nicht einen Antrag auf Vorschuß gestellt habt.
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So ein Quatsch wenn man verheiratet ist und Kinder hat ist man immer eine BG.Aus dieser BG wird nur dann eine HG wenn die KInder eigenes Einkommen haben aber aus Mann und Frau wird niemals eine HG wenn sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben.
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Zunächst mal finde ich es ja schön das ihr auf eure SB solche Rücksicht nehmen wollt aber sie wird dafür bezahlt und nicht schlecht um euch zu helfen.Ich denke mal schon das ihr auf alle Fälle einen Antrag stellen solltet denn euer 1.Kind ist ja nun schon etwas älter und man kann ja nicht verlangen das ihr sämtliche Sachen über Jahre lagert.Vor allem mit Kinderwagen,Hochstuhl usw. ist dies oft aus Platzmangel nicht möglich.Ich habe ja keine Ahnung wo ihr wohnt aber es gibt auch die Möglichkeit z.B. bei der Caritas einen Antrag zu stellen und da könnt ihr auch Geld bekommen.Die Tochter meiner Freundin hat dies gemacht und 1800 Euro bekommen und das ist egal wieviel Kinder ihr schon habt.Sie mußte nur anhand von Rechnungen nachweisen das das Geld wirklich für Kindersachen ausgegeben wurde.
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Natürlich kannst du das zurückverlangen aber du wirst nachweise müssen das du tatsächlich kein Kindergeld bezogen hast.Eigentlich müßtest du doch einen Bescheid von der Familienkasse haben das deine Kindergeldzahlung eingestellt wurde.Das gibst du eben nur im Amt ab.
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Dein SB hat sich auch an das geltende Recht zu halten von daher würde ich einen Antrag stellen und notfalls wenn eine Ablehnung kommt müßt ihr eben einen Anwalt einschalten.Was euren SB angeht so würde ich mal bei dessen Vorgesetzten darum bitten das man euch einen anderen zuweißt der eure Dinge bearbeitet.Diese Bitte könt ihr ja auch ausreichend begründen und der müssen sie auch nachkommen.
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Zu dem ALG deiner Frau käme ja noch dein Verdienst und das Kindergeld so das ihr sicherlich über den Regelsätzen fürs ALG2 liegen dürftet.Ihr könntet Wohngeld beantragen und den Kindergeldzuschlag.Laßt euch doch mal in der ARGE beraten.
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Wenn das Amt euch direkt auffordert euch eine neue Wohnung zu suchen weil diese z.B. zu teuer ist dann müssen sie alle Kosten übernehmen auch eine Kaution oder die Maklerkosten.Wenn ihr aber aus eigenen Gründen umziehen wollt werdet ihr das wahrscheinlich nur auf Darlehensbasis bekommen.Dazu müßte dir aber dein SB Auskunft geben können und dann stellt ihr einfach einen Antrag.
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Wenn er kurz bevor er ALG2 beantragt noch auszieht könnte er Probleme mit dem Amt kriegen da er eben noch keine 25 ist.Aber bei der Familie deines Freundes verstehe ich eines nicht.Du schreibst das die alle zusammen auf einem Bauernhof leben und der Bruder und die Freundin beide arbeiten gehen also ein eigenes Einkommen haben.Wenn das so ist dann kann das Amt euch nicht alle in eine BG stecken sondern dann würde der Bruder nebst Freundin mit den Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bilden und sich eigenständig versorgen und nur einen Teil zur Miete dazugeben.Wie das mit der größe des Landes ist da solltet ihr vielleicht doch mal einen Anealt um Rat fragen denn so einfach können die nicht verlangen das ihr das verkaufen müßt davon mal abgesehen das ihr ja erst mal einen finden müßtet der es auch haben will.
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Ich würde den Boden jetzt auch nicht zur Wohnfläche rechnen denn du lebst doch dort oben nicht.Was anderes wäre es wenn du den Boden als zusätzliches Zimmer nutzen würdest was es ja auch gibt aber so.Mußt du eben der SB erklären.
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Da du ja erst seit kurzem diese Wohnung hast weiß ich nicht genau ob das Amt dir das anerkennt denn normalerweise müßtest du noch bei deinen Eltern leben oder diese müßten dich angemessen unterstützen.Kommt jetzt drauf an ob deine Eltern genug Einkommen haben.Normalerweise kannst du von 400 Euro 100 behalten und der Rest abzüglich eines Freibetrages würde dir auf ALG2 angerechnet.Du müßtest halt einen Antrag stellen und sehen ob sie dir was zahlen vor allem ob sie die Wohnug anerkennen.Ansonsten kannst du nur Wohngeld beantragen.
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Hartz4 und Sozialhilfe geht eigentlich nicht.Wieso hast du denn von zwei Stellen Geld bekommen?Haben die dir das Geld jetzt gestrichen weil du diesen Job nicht angenommen hast oder warum?Wenn es wegen des Jobs war so ist das meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt denn du hättest ja dann schwarz gearbeitet.Hast du diese Situation nicht bei deiner Sachbearbeiterin erklärt?
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Genau so. Das Geld was Lisa für die Miete dazuzahlt wird aber beim Amt als Einkommen gerechnet so das die Eltern dann etwas weniger überwiesen bekommen als bisher aber sie können in der Wohnung bleiben.Sie muß auch nicht für ihre Eltern aufkommen.
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Sowas braucht man auch nicht ewig aufzuheben aber zumindestens solange wie bis das Amt die Unterlagen gesehen hat.Wenn man schon einmal Kürzungen in Kauf nehmen mußte sollte man gerade doppelt aufpassen.
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Für dich und deine Frau gibt es jeweils 316 Euro.Solltest du in Widerspruch gehen oder mal in der Leistungsstelle anrufen und darauf hinweisen manchmal reicht das schon.Ich denke das da einfach nur ein Fehler passiert ist.
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Das hat mit Pfändung nichts zu tun.Wenn du zu unrecht Leistungen bezogen hast und du diesen Bezug selbst verschuldet hast dann behalten sie von deiner auszuzahlenden Leistung einen Betrag ein bis die Summe zurückgezahlt ist.Das ist gesetzlich durchaus rechtens denn sie pfänden dir ja nicht das gesamt Geld sondern nur einen prozentualen Teil.Es ist ja auch so das auf allen Formularen immer wieder steht das man Veränderungen anzugeben hat.Man kann eben nicht nur den Teil lesen wo das Geld gedruckt steht sondern auch den Rest.Ist jeder selbst schuld wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
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Damit bist du nicht allein
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Lisa beantragt mit ihren Eltern eine Haushaltsgemeinschaft da sie ja für ihren Unterhalt selbst aufkommen kann.Dadurch fällt sie aus der BG raus und müßte sich nur angemessen an der Miete beteiligen.