Beiträge von Kitty121

    So ganz nachvollziehen kann ich deine Situation nicht.Seit wann besuchst du denn diese Schule und wo hast du in der ganzen Zeit gewohnt???Gibt es nicht eine Schule in dem Wohnort deines Vaters oder deiner Mutter denn da köntest du ja auch deinen Abschluß machen und dann deine Ausbildung beginnen und dir mit dem Ausbildungsgeld auch eine Wohnung nachher nehmen.Deine Eltern sind dir gegenüber auch Unterhaltpflichtig und Kindergeld bekommst du ja auch.Wenn du nun noch Wohngeld beantragen würdest sollte doch die finanzierung einer kleinen Wohnung durchaus möglich sein.

    Ich muß schon lange alle zwei Wochen zu meinem Vermittler.Allerdings muß ich da nicht selbst Bewerbungen vorlegen sondern der macht das dann mit mir gemeinsam.Sucht also geeignete Stellen und macht die Bewerbungen fertig und ich muß dann nur noch unterschreiben.

    Es ist leider so das die Kosten für Kleidung im Regelsatz enthalten sind.Da ist es ganz egal ob du nun dick oder dünn bist oder große Füße hast.Ich denke mal das die Kleidung allein ja noch keinen Job ausmacht.Du wirst doch sicherlich etwas einfaches haben was sich vielleicht mit anderen Sachen kombinieren lässt so das du wenn du einen Bürojob hast dann auch mit dem verdienten Geld einkaufen gehen kannst nach deinen Vorstellungen.

    Ich denke mal das ihr ja regelmäßig mit den Leuten von der Jugendhilfe Gespräche führt.Insofern wird er ja nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt sondern das müssten die dir ja sagen ab wann er dann dort nicht mehr wohnen kann und betreut wird.Ihr solltet auf alle Fälle zeitig genug einen Termin bei der ARGE machen und dort alles abklären denn Anträge brauchen immer etwas Zeit.Allein würde ich das den Sohn nicht machen lassen denn er scheint ja nicht sehr zuverlässig zu sein da ja bis jetzt immer alles für ihn geregelt wurde.Wenn die ARGE zustimmt und ich denke das sollte kein Problem sein dann kann er auf Wohnungssuche gehen.Wichtig ist auf alle Fälle das ihr den Mitarbeitern der ARGE unmissverständlich klar macht das er unter keinen Umständen(Gründe gibt es ja reichlich)bei euch wieder wohnen kann.Was er dann daraus macht wenn er eigenverantwortlich wirtschaften muß werdet ihr ja sehen.Vielleicht kommt am Ende ja etwas positives heraus denn wenn er sich da auch an keie Regeln hält bekommt er irgendwann auch kein Geld mehr.

    Ich gebe dir da vollkommen recht.Ich verstehe immer nicht wie es zu Sanktionen kommen kann.Man sollte vielleicht auch die Eingliederrungsvereinbarungen die man unterschreibt und das muß jeder in der ARGE auch mal lesen und nicht einfach seine Unterschrift druntersezten.Wo ist das Problem einen PC Kurs oder was auch immer zu besuchen?Verstehe ich nicht.Es bleibt einem ja trotzdem die Möglichkeit weiterzusuchen und auf eigene Faust etwas geeignetes zu finden.Was das Attest angeht kann ich die Einstellung der ARGE nachvollziehen.Kranheit gut und schön aber wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst kannst du auch nicht nur ein Attest abgeben sondern brauchst einen Krakenschein.

    Beim ALG2 wird es so gerechnet das das Geld in dem Monat wo es auf deinem Konto erscheint zugerechnet wird und nicht da wo du es vieleicht bekommen solltest.Wenn du also erst jetzt die Rechnung bezahlt bekommen hast dann freu dich doch und gib das Geld aus.Hat die ARGE Pech gehabt.

    Du mußt deinen Sohn nicht zwingend wieder aufnehmen denn er wohnt ja schon nicht mehr bei euch und wird von der Jugendhilfe betreut.Dies könnt ihr ja nachweisen und dazu müßtest du bei der ARGE mit jemanden sprechen und die Situation erklären.Dann könnte er selbst ALG2 beantragen und würde auch für die Einrichtung etwas bekommen.Es ist euch ja unter diesen Umständen nun wirklich nicht zuzumuten weiterhin seinen Lebenswandel zu unterstützen.Es ist auch direkt gesetzlich festgelegt das auch Kinder unter 25 eine eigene Wohnung bekomme können wenn es den Eltern nicht zuzumuten ist mit den Kind in einer BG zu leben.

    Das ist schon so in Ordnung denn du hast ja am 1.5.08 mit deiner Arbeit begonnen also hast du dein Gehalt im Monat Mai für diesen bekommen und hättest somit für diesen Monat keinen Anspruch mehr auf ALG2.Ansonsten hättest du ja für diesen Monat zweimal Geld erhalten.Einmal das Geld von der ARGE und dann noch das Geld von deinem Arbeitgeber.Ist halt etwas dumm gelaufen das dein Chef dir noch im Monat Mai eine Zahlung geleistet hat.

    Ich habe mir jetzt mal den Beitrag von ladylacream durchgelesen und es wundert mich etwas das da überhaupt jemand drauf geantwortet hat denn für mich ist das alles einfach nur ausgedacht um hier ein paar Leute zu beschäftigen.Zunächst mal verstehe ich einiges nicht.Sie heiratet und bekommt dann das Kind und als dann vom Arbeitgeber kein Geld mehr kommt macht sich der Mann davon wieder zu Mama und sie steht allein da.Nun stellen sich mir ein paar Fragen.Zunächst einmal scheint sie ja zumindest etwas Intelligenz zu besitzen denn sie hat ja gearbeitet wobei ich nicht sagen möchte das alle die nicht arbeiten blöde sind.Also bitte nicht falsch verstehen.Allerdings wenn ein Kind im Anmarsch ist dann macht man sich eigentlich über die finanzielle Seite vorher kundig.Die Formulare für Eltergeld und Kindergeld bekommt man nach der Geburt ausgehändigt da frage ich mich wieso man diese nicht ausfüllt und wegschickt.ES ist doch von vornherein klar das der Arbeitgeber nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Zahlungen leistet.Außerdem verstehe ich nicht was ist mit dem Geld vom Ehemann auch wenn er nur Azubi ist so müßte er doch monatlich ein Gehalt bekommen.Was ist mit den Großeltern.Ist denen ihr Enkelkind egal?Was ist mit den eigenen Eltern.Ich denke das man in so einer Situation wenn es diese denn tatsächlich gibt in der eigenen Familie am ehesten Hilfe findet oder vielleicht bei Arbeitskollegen.Für mich also gut ausgedacht alle Achtung.

    Er müßte eigentlich einen Zuschuß erhalten.Einfach beantragen und fertig.Was die Zuzahlung bei der Krankenkasse angeht so ist der Betrag von 75€ zu hoch.Soweit ich weiß sind das bei chronischer Erkrankung so um die 20€ die er zuzahlen müßte.Es gibt bei den meistenm Krankenkassen auf den Internetseiten Beitragsrechner.Dort kann man das Ausrechnen.

    advokat Du solltest nur dann etwas dazu sagen wenn du es genau weißt.Meine Tochter erhält auch Bafög und es gibt sehr wohl die Möglichkeit einen Vorschuß zu beantragen und dieser wird auf Antrag auch gewährt.Es ist bei den Bafög Stellen allgemein so das sie sehr lange für die Bearbeitungen brauchen deshalb gibt es genau diese Möglichkeit.

    Bis 100 Euro kanst du dazuverdienen wenn du nur ALG2 erhälst aber in deinem Fall bist du ja schon berufstätig und die ARGE wird den Zuverdienst auf deinen normale Verdienst aufrechnen und davon einen Freibetrag nehmen und dann hast du keine 100 Euro noch zusätzlich frei.