Beiträge von Kitty121

    Wohngeld könnt ihr natürlich beantragen aber ich würde erstmal einen Antrag auf ALG2 stellen.Das Elterngeld wird ja bis zu dem Betrag von 300€ nicht angerechnet und du müßtest natürlich dein Einkommen mit angeben bzw. in welcher Höhe deine Eltern dich unterstützen denn das Bafög wird ja nur abgelehnt wenn deine Eltern in der Lage sind auf Grund ihres Einkommens dich zu unterhalten.

    Beim AA kannst du da nichts beantragen sonder du brauchst einen Antrag vom Jugendamt.Wenn du nur ALG2 bekommst sollte die Übernahme kein Problem darstellen.Wieso hat deine Freundin die Übernahme beim erste Kind beim Jugendamt beantragt und beim zweiten Kind beim AA.Für diese Anträge ist immer das Jugendamt zuständig soweit ich weiß.

    Du solltest einen ALG2 Antrag stellen und vorab kannst du dir ja mal einen ALG2 Rechner suchen und es dir selbst ausrechnen.Wieviel du bekommst hängt auch davon ab wie hoch deine Miete ist.Das Sozialamt ist für dich nicht zuständig.

    Deine Mutter kann dich nicht so einfach rausschmeißen bzw. muß sie dann trotzdem für dich aufkommen.Wenn sie genug verdient dann kann sie dir ja eine Wohnung bezahlen.Vielleicht solltest du erstmal einen Ausbildungsplatz haben bevor du an einen Auszug denkst.

    So speisen sie uns wieder mit ein paar Almosen ab.Sie sollte einfach das Kindergeld nicht voll anrechnen damit würde es den Kindern was bringen und nicht mal wieder ein paar Euro mehr zahlen und so tun als hätten sie damit wer weiß was erreicht.

    Du hast ja geschrieben das sie ALG2 und Wohngeld bekommt und das geht eigentlich nicht es sei denn deine Ex hat beides beantragt und der einen Stelle nichts von der anderen gesagt.Wenn du von einem Lebenspartner sprichst bin ich davon ausgegangen das die beiden zusammenleben und dann müßte sein Geld auch angerechnet werden.Das man da immer wieder tricksen kann weiß ich auch.Allerdings verstehe ich nicht wenn du deine Ex so gut leiden kannst dann schau doch mal etwas genauer hin und mach was draus.

    Die Mutter deiner Freundin kann nicht einfach so das Geld beanspruchen da es ja für deine Freundin gezahlt wird.Kommt drauf an ob sie schon volljährig ist dann sollte sie umgehend mit ihrer Bank sprechen und der Mutter den Zugang sperren.Auch wenn sie keine Karte hat kann sie trotzdem Geld von ihrem Konto abheben dazu braucht sie nur den Personalausweis.

    Muß ich jetzt nochmal nachfragen.Bei meiner Tochter wurde das Bafög bis auf diesen minimalen Freibetrag komplett auf das ALG2 angerechnet.Sie bezahlt von dem Bafög monatlich 160€ Schulgeld.Hätte dieser Betrag jetzt berücksichtigt werden müssen oder kann das jede ARGE machen wie sie will????????

    klaus


    Ich habe in meinem Freundeskreis auch Leute die privat Versichert sind und natürlich sind die Leistungen da besser aber es kommt eben darauf an was von der ARGE bezahlt wird und was nicht.Die Private Versicherung gehört nicht dazu und so schlecht sind die gesetzlichen Versicherungen nun auch nicht.Ich fahre über die AOK z.B. alle vier Jahre mit meinen Kindern zur Kur und auch sonst kann ich nicht meckern.Wenn ich vorher gut verdient habe und dann aber ALG2 beantragen muß ändert sich natürlich so einiges.

    Rueckrad


    Du schreibst das deine EX Alg2 und Wohngeld bekommt.Das verstehe ich nicht weil das gar nicht geht.Entweder dies oder das aber beides gleichzeitig nein.Wenn deine Ex bereits einen neuen hat und er Einkommen hat dürfte sie gar nichts bekommen denn dann ist das eine eheähnliche Gemeinschaft und sein Gld würde bei ihr mitgerechnet.

    Dein Problem kann ich nicht nachvollziehen.Millionen sind in der gesetzlichen Krankenkasse und kommen damit gut zurecht.Warum nicht auch du.Es mag ja sein das du mal privat versichert warst aber da dein Einkommen nun nicht mehr ausreicht sollte es wohl auch die AOK tun

    Ich kann dir das nur am Beispiel meiner Tochter sagen und da war es so das sie eine schulische Ausbildung angefangen hat und somit Bafög beantragt hatte was ihr auch genehmigt wurde.Allerdings war der Betrag sehr niedrig dieses Schülerbafög und den Rest hat sie dann vom ALG2 bekommen.Wäre jetzt der Bafög Antrag abgelehnt worden dann hätte sie volle Leistungen bekommen.

    Ich würde mal sagen das dieser bonus den Kindern zugute kommen soll und wenn der unterhaltspflichtige Elternteil etwas für seine KinIder übrig hat gibt er dieses Geld an seine KInder weiter.

    Wie schon gesagt am Anfang war ich etwas genervt aber inzwischen ist das gar nicht so schlecht.Mir bleibt einiger Papierkram erspart denn der SB schreibt ja alle Bewerbungen( natürlich muß man selbst auch ein bisschen mitarbeiten)und schickt diese dann auch weg.Ich brauche keine Quittungen mehr sammeln und das nachweisen von Bewerbungen hat sich auch erledigt denn das wird ja immer gleich mit vermerkt.Die Fahrtkosten kriege ich auch erstattet also was will man mehr.So sollte es eigentlich auch sein denn bis jetzt hatte ich von Vermittlung nicht gar so viel mitbekommen aber eher eine Verwaltung.