Wenn man vorher dort anruft bekommt man eigentlich in der Regel schon einen Termin und da kann man dann auch mal eine Tag dafür in Kauf nehmen wenn du arbeiten gehst bist du auch 8 Stunden außer Haus.Ich würde es aber mal telefonisch versuchen wenn du dir schon den Weg nicht machen willst.
Beiträge von Kitty121
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Das Schülerbafög brauchst du nicht zurückzuzahlen.
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Wohngeld und Hartz4 geht nicht aber ihr müßtet doch etwas für die Wohnkosten bekommen.
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Lege Widerspruch ein und notfalls mußt du klagen.
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Meiner Meinung nach bekommst du nur Kindergeld wenn die Kinder auch bei dir leben.Es heißt ja schließlich auch Kindergeld und nicht Vatergeld.Aus was die Leute so alles kommen um Geld zu kriegen.
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Es muß halt auch Studenten geben und es gibt etliche die sich ihr Studium hart erkämpfen müssen und auch nicht von einem Studium zum nächsten springen und viele Jahre immer nur die Hand aufhalten.Ich habe auch beruflich oft mit Studenten zu tun gehabt die bei uns in Nebenbeschäftigung gearbeitet haben und ich gebe dir Recht Horst da waren auch ein paar Idioten dabei aber es gab auch viele nette.
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Ich lasse mir das auch nicht gefallen und warte nur noch auf den Widerspruchsbescheid um dann eventuell zu klagen.Mein Sohn wird bei uns komplett mit seiner Ausbildungsvergütung reingerechnet.Es bleibt ihm ein Betrag von ca 100€ und den Rest müßte er mir laut ARGE geben.Was das Kindergeld angeht so ist mein Sohn volljährig und bekommt das Kindergeld auf sein Konto gezahlt.Ich habe das also auch nicht zur Verfügung.
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Bafög kannst du beantragen aber sollte dein Sohn welches kriegen dann wird der Betrag bis auf einen kleinen Freibetrag als einkommen angerechnet.
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Normal ist das nicht aber anstatt alles per Post zu erledigen wäre es vielleicht besser gewesen mal persönlich vorzusprechen da lässt sich meist alles regeln und man brauch nicht gleich die schweren Geschütze aufzufahren.
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Dann bleibt doch einfach dort.Für das ungenutzte Zimmer findet sich doch bestimmt eine Verwendung.
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Der Antrag muß bearbeitet werden von dem Datum ab wo du ihn dort abgegeben hast auch wenn du erst Unterlagen nachreichen mußtest was ja auch meist bis zu einem gewissen Tag zu geschehen hat.
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Bei dem Rechner mußt du ja ssles angeben was du hast und deine Freundin und der Betrag ist dann für euch beide
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Da deine Freundin ja nun schwanger ist wird sie ja kaum eine Ausbildung anfangen können und dir erst mal wie man so schön sagt auf der Tasche liegen.Bei deinem Gehalt werdet ihr kaum etwas bekommen.Ich weiß ja nicht wie groß deine Wohnung ist und wieviel ihr an Miete zahlen müßt aber eventuell könntet ihr Wohngeld beantragen.Es gibt auch Möglichkeiten bei der Caritas im Bezug auf die Erstaustattung für das Kind Geld zu bekommen.Da mußt du halt mal anrufen.Nach der Geburt bekommt deine Freundin ja dann das Elterngeld und KIndergeld.
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Die Eltern dafür verantwortlich zu machen ist zu einfach.Ich glaube das jeder der Kinder hat auch für diese sorgen möchte und nicht vom Staat Gelder dazu beziehen will.Wenn es genügend Arbeit geben würde und diese auch ordentlichen bezahlt werden würde bräuchte kein Kind an der Armutsgrenze zu leben.Es gibt sicherlich Leute die Kinder bekommen ohne vorher darüber nachzudenken was das ganze über die Jahre hinweg kostet und nur erst mal die staatlichen Hilfen sehen aber das ist nicht der Durchschnitt.Wenn jeder von vornherein wüßte was das Leben so bringt wäre das das optimale aber so ist es nun mal leider nicht.Wenn du heiratest schwebst du auch auf Wolke 7 und kannst in ein paar Jahre ziemlich unsanft landen da müßte man dann auch erstmal überlegen ob da Kinder angebracht sind.Es gab in jedem Jahrzehnt gute und schlechte Zeiten so ist das eben und du bekommst ja zur Zeit auch staatliche Hilfe da hätten deine Eltern wohl auch mal überlegen sollen ob sie dich hätten bekommen sollen und wieviel Kinder leben vom Unterhaltsvorschuß der von den eigentlich verantwortlichen nie zurückgezahlt wird.Wenn der Saat ordentliche Politik betreiben würde bräuchte man über Staasschulden gar nicht reden.
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Habe zur Zeit mit der ARGE ein ähnliches Problem.Mein Sohn hat mit der Ausbildung begonnen ud bekommt 310€.Damit liegt er ja über dem Regelsatz.Als ich den Antrag neu gestellt hatte sagte mir dort der SB das wir ab sofort als HG gerechnet werden da der Sohn sich mit dem Einkommen selbst versorgen könnte.Er bekommt ja uch noch das KG.Mir wurde gesagt das er sich nur monatlich an der Miete beteiligen müßte.Als dann der Bescheid kam war es wieder als BG berechnet und somit wurde mir sein Ausbildungsvergütung voll angerechnet.Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt.Da bin ich mal gespannt.
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ALG1 wird anders gerechnet wie wenn du ein Einkommen hast.Beim Einkommen gibt es je nach Höhe bestimmte Freibeträge aber das ALG1 wird komplett angerechnet.War bei mir auch so.
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Sehr viel weniger wird es nicht werden denn sie verdient ja nicht sehr viel und von ihrem Einkommen kommt ja auch noch ein Freibetrag weg.Rechne es doch mal mit einem ALG2 Rechner durch.
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Ich glaube nicht das man dir hier grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann wenn du laufend neue Bescheide erhalten hast und somit bei den Berechnungen nicht mehr durchsiehst.Die Berechnungsbögen sid auch teilweise undurchsichtig und oftmals weiß man gar nicht wie bestimmte Beträge zustande kommen.Es obliegt ja schließlich den MItarbeitern der ARGE die Berechnungen anhand deiner Unterlagen zu bearbeiten und du selbst vertraust darauf das das dann auch stimmt.Ich würde der Anwältin das so sagen und auch darauf hinweisen das du ja schließlich auch eine Zeitlang weniger bekommen hattest ud die ARGE das auch erst später bemerkt hatte.
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Im Normalfall sollte eine Bearbeitung nicht länger wie 4 Wochen dauern.Je eher du alle Unterlagen abgibst umso schneller hast du dein Geld.Wenn du einen netten SB hast dann bekommst du eventuell auch einen Vorschuß.Frag einfach mal nach.
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Wenn dir 105 qm zustehen dann nimm eine Wohnung in der Größe wie groß die einzelnen Zimmer sind ist dabei völlig egal.