Ob für dich eine Rente in Betracht käme solltest du schon mal mit deinem Arzt besprechen. Ansonsten würde ich dir zu einem Anwalt für Familienrecht raten um dort zu erfahren welche Sachen du aus dem Haushalt beanspruchen könntest. Du müßtest dir ja dann in Absprache mit dem JC eine geeignete Wohnung suchen und erstmal das Trennungsjahr absolvieren. Für alles was du nicht hast für einen neuen Hausstand könntest du die Erstausstattung beantragen. Wenn du weißt das deine Frau dich öfters betrogen hat dann wäre ein Vaterschaftstest schon angebracht. Der Test kostet zwar erstmal Geld aber auf alle Fälle weniger als Jahrelang Unterhalt. Das solltest du aber auch alles bei einem Anwalt in Erfahrung bringen und dieser kostet dich nichts weiter wenn du Prozeßkostenbeihilfe beantragst.
Beiträge von Kitty121
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Wenn deine Mutter alle notwendigen Papiere vorlegen kann dürfte das JC nicht mehr an die Schwester den Alleinerziehendenzuschlag zahlen. Dafür ist die Leistungsabteilung zuständig und mit dieser sollte deine Mutter sprechen. Was ich auch nicht verstehe ist wieso die Schwester anscheinend eine eigene BG darstellt. Da das Kind wohl offiziell der Mutter zugerechnet wird müßte die Schwester mit zur BG der Mutter gehören und somit müßte auch die Mutter die komplette Miete bekommen. Wenn die Schwester den Mietanteil nicht an die Mutter abgibt dann sollte sie eben ausziehen.
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Natürlich kannst du dich von deiner Frau trennen und dir eine eigene Wohnung nehmen. Du würdest dann für dich weiterhin deine Leistung bekommen und die Miete. Sollte bei euch Vermögen vorhanden sein, dann müßtest du dich mit einem Anwalt beraten, wie dies aufgeteilt werden würde, weil es ja da auch darauf ankommt, was eventuell bereits vorher wem gehört hat. Du könntest Geld für Möbel beantragen denn einen Teil mußt du deiner Frau ja überlassen. Unterhalt wirst du bei deinem derzeitigen Einkommen nicht zahlen müssen. Im Bezug aufs Kind solltest du vielleicht auch mal einen Test in Erwägung ziehen wenn deine Frau aushäusig unterwegs ist.
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Na dann schalte doch den Fernseher ein. Ich war mit 26 auf alle Fälle weiter wie du. Du hast drei Ausbildungen gemacht von der du keine abgeschlossen hast und natürlich sind die Firmen Schuld weil sie ja alle Pleite gingen. Hast du schon mal was davon gehört das man eine angefangene Ausbildung auch durchaus in einer anderen Firma zu Ende bringen kann. Du solltest vielleicht nicht alles anfangen sondern auch mal etwas zu Ende bringen. Keinen Schulabschluß und drei abgebrochene Ausbildungen und im Musikbereich hat es wohl auch nicht geklappt. Kein Wunder das deine Eltern so langsam die Nase voll haben. Du mußt dir mal durchlesen was du so schreibst. Es mag sein das du nicht auf Staatskosten lebst aber dafür auf Kosten deiner Freunde die wohl das auch langsam satt haben. Wenn du 10 Jahre lang gearbeitet hast dann hättest du z.B: Anspruch auf ALG1 und in diesem Rahmen gibt es auch Möglichkeiten einen Schulabschluß oder eine Ausbildung nachzuholen. Ansonsten sieh es so wie es ist. Du müßtest um Leistungen zu bekommen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und derzeit ist dies bei dir nicht der Fall. Außerdem wie willst du weitermachen wenn du deinen Abschluß bekommen solltest. Die vierte Ausbildung???
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Mit 26 solltest du eigentlich bereits die Kurve gekriegt haben. Tatsächlich hast du keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Du müßtest dich Arbeitssuchend melden und könntest dann einen Antrag auf ALG2 stellen. Da du nun schon 26 bist hättest du Anspruch auf eine eigene Wohnung und müßtest deinen Eltern nicht mehr auf der Tasche liegen. Deinen Schulabschluß kannst du auch im Abendbereich nachholen.
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Deine Mutter kann dich zwar sozusagen rausschmeißen aber trotzdem besteht ja die Unterhaltspflicht bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast. Auch dein Vater müßte dir Unterhalt zahlen. Für dich gäbe es die Möglichkeit Bafög zu beantragen sofern die Ausbildung Bafög gefördert wäre. Dies müßtest du in deiner Schule erfragen. Ob und wie hoch das Bafög ausfällt käme auf das Einkommen deiner Eltern an. Zudem würde dir dein Kindergeld zustehen. Wie lange dauert denn deine Ausbildung noch?
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Es kann dir keiner vorschreiben wohin du ziehen sollst. Die Wohnung muß nur im Rahmen liegen.
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Nehmt eine Wohnung die ihr euch leisten könnt und sobald ihr genau wisst wieviel Geld euch monatlich zur Verfügung steht.
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Das Kindergeld gibt es ja auch nicht zweimal.
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Ich würde kein Problem darin sehen das man dir ALG2 zahlt. Selbstverständlich steht dir auch dein Kindergeld zu. Dieses müßtest du bei der Familienkasse beantragen.
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Elch du solltest lesen lernen dann ist es dir vielleicht gegeben geschriebenes zu verstehen.
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Wenn du dich trennst kannst du hinziehen wo auch immer du willst. Bekommst du denn zur Zeit Leistungen?
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Du hast ja bereits eine Ausbildung und wirst da nichts beantragen können.
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Du hast im März ja bereits das Geld für den April erhalten. Da du nun aber auch am 1. April wieder mit einer Arbeit begonnen hast für die du ja nehme ich mal an im Monat April Geld bekommen hast mußt du die zuviel erhaltenen Leistungen für den April zurückzahlen. Ganz normal. Wo liegt jetzt dein Problem?
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Einfach so die Maßnahme abbrechen kannst du nicht dann würdest du sanktioniert werden. Da du schwanger bist sprich doch mal mit deinem Arzt. Dieser könnte dich krank schreiben sogar bis zum Ende der Schwangerschaft.
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Jennie bei deiner Rechtschreibung tut mir alles weh.
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@ gawain jennie gibt hier teilweise Ratschläge die völlig daneben sind.
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Wenn du mal davon ausgehst das das ALG1 nur eine begrenzte Zeit gezahlt wird dann ist der Lohn doch am Ende höher als Hartz4.
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Wenn du zu ihm ziehst wird das JC euch als BG rechnen da du ja ein Kind mitbringst. Dem müßtet ihr widersprechen. Eventuell müßtest du einen Anwalt dazunehmen wenn das JC nicht darauf eingeht. Allerdings selbst wenn du weiterhin Geld vom JC bekommst wie willst du da dich an den Hauskosten beteiligen. Das Geld brauchst du doch für dich und dein Kind.
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Weihnachts und Urlaubsgeld wird eigentlich in dem Monat eingerechent in dem du es erhälst.