Als Schüler bekommst du zwar Bafög hast aber keinen Anspruch auf Wohngeld.
Beiträge von Kitty121
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Wenn du in einer BG mit deinem Vater lebst bekommt ihr den normalen Regelsatz und den Wohzuschuß und mehr gibt es nicht.Wenn du dann 25 bist kannst du eine eigene BG bilden.Auch wenn du krank bist und deshalb nicht arbeite kannst gibt es nicht mehr Geld.
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Kenn mich da nicht so aus aber ich würde versuchen über einen Anwalt einblick in seine Steuerunterlagen beim Finanzamt zu bekommen denn da muß er doch sein Einkomme offenlegen.
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Kann durchaus sein.Antrag stellen und dann wirst du ja sehen wieviel ihr bekommt
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Du mußt das Geld deines Sohnes schon mit angeben aber du gibst auch an das dein Sohn mit seinem Einkommen für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann und somit nicht mehr zu euer BG zählt und du mit ihm eine HG bilden willst sonst rechnen die dir das Geld deines Sohnes mit an und dann hast du zuviel einkommen und zahlst drauf.
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Da gibt es nichts weder Fahrgeld noch Geld für den Kindergarten.
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Geh zum Amt und stelle einen Antrag ich denke mal schon das du eine eigene Wohnung bekommen könntest mußt eben auch ordentlich darlegen warum du unter den gegebenen Umstände nicht mehr zu Hause bleiben kannst.
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Da hat Horst vollkommen recht denn dein Sohn kann ja nicht auf der einen Seite alles einstreichen und sich aber dann auch noch von dir aushalten lassen.Das Geld (KG und Unterhalt) bekommt er ja nicht zum ausgeben für seine privaten Vergnügen.
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dererklärbär
Es hat damit nichts zu tun ob die Kinder noch keine 25 sind wenn das Kind ein Einkommen bezieht was den eigenen Lebensunterhalt deckt aber noch im Haushalt der Eltern wohnt ist es nicht automatisch eine BG sondern eine HG und das Kind muß nur seinen Anteil der Miete bezahlen. -
Wenn dein Sohn schon über 25 ist dann seid ihr nicht mehr für ihn zuständig.Wenn er jünger ist müßtet ihr für ihn noch aufkommen allerdings ist er auch verpflichtet seine Situation zu verbessern und wenn er sich nur von euch durchfüttern läßt dann solltet ihr Nägel mit Köpfen machen und ihn auffordern zunächst mal eine MIete zu zahlen und sich eine Arbeit zu suchen.Setzt ihn eine gewisse Frist und schmeißt ihn notfalls aus der Wohnung.Eventuell bräuchtet ihr einen Anwalt um eure Interessen durchzusetzen aber vor allem hart bleiben sonst liegt er euch ewig auf der Tasche und scheint damit auch kein Problem zu haben.
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Da du noch keine 25 bist sind deine Eltern für dich zuständig.Eine eigene Wohnung und selbst Leistungen kannst du erst mit 25 beanspruchen.
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Du bist vom Mann deiner Mutter vor die Türe gesetzt worden würde mich interessieren was deine Mutter dazu sagt.Zunächst mal ist es so das deine Mutter für dich unterhaltspflichtig ist bis du 25 bist.Du kannst aber sicherlich zum Amt gehen und dort einem Sachbearbeiter deine Situation erklären zwecks eigene Wohnung. Du müßtest da aber glaubhaft darlegen das du nicht mehr zu Hause wohnen kannst.Dir würde ja auch Kindergeld zustehen wenn du noch in der Ausbildung bist.Mit dem 400€ Job und Kindergeld und eventuell noch Wohngeld solltest du aber eigentlich eine kleine Wohnug finanzieren können oder du versuchst es mit einer WG.
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Die ARGE hat hier einfach das Geld was dein Sohn für dieses Berufsvorbereitungsjahr bekomme hat auf dein ALG2 angerechnet.Davon muß dir aber auch ein Freibetrag bleiben und das Fahrgeld.Mein Sohn hat auch voriges Jahr so eine Maßnahme mitgemacht und da wurde dann gleich zu Beginn das Geld beantragt.Dein Sohn müßte da eigentlich einen Bescheid bekommen haben und den mußt du dir mal anschauen was da die Grundsumme ist und wieviel Fahrgeld bezahlt worden ist.Er hat ja wohl schon MItte Juli damit angefangen und wenn er da nicht die ganzen Monate Leistungen bekommen hat solltest du das in der ARGE vorlegen.Also Widerspruch einlegen und die Bescheide samt Kontoauszüge vorlegen und eine Neuberechnung verlangen.Allerdigs wirst du das was du zuviel erhalten hast zurückzahlen müssen.Das geht aber in Raten.
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Zunächst mal denke ich habt ihr ein Mehrfamilienhaus denn deine Tochter mit Mann und Kind bewohnt sicherlich eine Wohnung und eine du und eine dein Sohn.Wenn nun dein Sohn wie du schreibst eine Mietwohnung hat wäre meine Frage wovon bezahlt er die Miete?Bei Bezug von ALG2 ist es so das du bis 25 für deinen Sohn Unterhaltspflichtig bist.Da er nun eine eigene Wohnung hat wird das Amt sicherlich wissen wollen wie lange er diese schon besitzt und von was er bisher gelebt hat.Deine Tochter ist nicht für ihren Bruder verantwortlich.An deiner Stelle nimm es mir bitte nicht übel hätte ich ihn schon längst an die frische Luft gesetzt denn er ist ein Schmarotzer der auf deine Kosten die ganzen Jahre gut gelebt hat und wenn du ihn ständig weiter unterstützt wird er nie lernen für seine Sachen gerade zu stehn.Denn eins solltest du schon wissen sofern er ALG2 bekommt hat er auch einige Verpflichtungen wie z.B. Arbeit zu suchen sonst gibt es ganz schnell Sperren.
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Normalerweise müßtest du mit deinem Sohn eine HG bilden und dann hat sein Einkommen nichts bei deinen Einnahmen zu suchen aber er muß sich mit einem Teil an der Miete beteiligen und das wird bei deiner berechnung mit angerechnet.
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Ich denke mal das du hier ja nicht über einen BMW oder Mercedes sprichst von daher dürfte es kein Problem sein wenn du ein neues Auto hast da du dieses ja brauchst um zur Arbeit zu kommen und außerdem mußt du doch bei der ARGE vorher nicht um Erlaubnis bitten.
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Ich gehe mal davon aus das du ALG2 erhälst und da wird dann das berechnete Bafög bis auf 20% Freibetrag angerechnet.Das Schülerbafög beläuft sich meist auf 212€ mußt du nicht zurückzahlen.
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Da du jetzt 25 bist kannst du selbstverständlich i eine eigene Wohnung ziehen.Also auf in die ARGE und Antrag stellen
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Deine Tochter wird sicherlich die Erstaustattung beantragen können und einen Mehrbedarf durch die Schwangerschaft.Nach der Geburt bekommt sie ja Elterngeld und Kindergeld und wenn du die Vormundschaft übernimmst wird sicherlich auch für das Kind der Regelsatz bezahlt werden.