Du mußt denen ja nicht auf die Nase binden wieviel da so zusammenkommt und außerdem ist eine Summe von 100€ sowieso anrechnungsfrei.
Salle
Er sammelt diese Flaschen ja nicht aus Mülleimern sondern von der Strasse warum soll das verboten sein????
Du mußt denen ja nicht auf die Nase binden wieviel da so zusammenkommt und außerdem ist eine Summe von 100€ sowieso anrechnungsfrei.
Salle
Er sammelt diese Flaschen ja nicht aus Mülleimern sondern von der Strasse warum soll das verboten sein????
Bei deinem Einkommen würdest du mit deiner Mutter eine HG bilden und müßtest dich selbst unterhalten und dich an der Miete beteiligen.Ob du jetzt deine Lebensmittel selbst einkaufst oder deiner Mutter da einen bestimmten Betrag gibst bleibt ja dir überlassen.
Doch das geht ganz schnell kannste doch die vereinfachte Steuererklärung machen.Das geht ruck zuck
ne geht schon so
Auch die ARGE hat sich an den Datenschutz zu halten und somit haben die keine Berechtigung an Privatpersonen irgendetwas herauszugeben.Da könnte ja jeder kommen.
Ich weiß ja nicht welches Geld deine Frau bekommt aber bei ALG2 bekommt ihr die normalen Regelsätze.
Es gibt Rechner wo du das genau ausrechnen kannst.Wohngeld gibt es nicht denn bei ALG2 gibt es den Wohnzuschuß.
Nein die Regelleistung hat damit nichts zu tun.Du bekommst allerhöchstens Probleme mit deinem Vermieter.Allerdings würde ich mich über die SB beschweren wenn sie da irgendwelche Ausküfte gegeben hat denn das darf sie nicht.
Ein Fernseher ist ja wie schon gesagt kein Luxus den hat jeder in seinem Haushalt und heutzutage bekommt man fast nur noch diese LCD Fernseher solange du also keine hast der super groß ist und etliche Tausender gekostet hat sehe ich da kein Problem.
Die Sparkasse ist laut gesetz verpflichtet dir deine Sozialleistungen auszuzahlen und zwar innerhalb dieser 7Tage Frist.Ich würde es mir dann in der Sparkasse schriftlich geben lassen warum sie dir die Auszahlung verweigern denn nach den 7Tagen ist das Geld weg und deinen Treuhänder würde ich mit gerichtlichen Schritten drohen
Nach meinen Erfahrungen wollen die alles belegt haben.Pauschal zahlen die nichts jedenfalls wüßte ich es nicht.Aber probiere es doch mal aus.Manchmal geschehen noch Wunder.
Deine Eltern sind bis 25 für dich verantwortlich heißt sie müssen dich unterhalten und das Einkommen ist ja auch ausreichend.Bafög wirst du auch nicht bekommen.
Eigentlich sollte das Geld pünktlich auf deinem Konto sein denn die Ämter zahle schon so das du am 1. des Monates über dein Geld auch verfügen kannst.
Deinem Vermieter gehen deine Zahlungen die du bekommst eigentlich überhaupt nichts an und deine SB hat auch kein Recht ihm da irgendwelche Auskünfte zu geben.Wenn du in dem Monat nicht gezahlt hast dann muß dein vermieter sich an dich wenden und das mit dir klären.
Wohl kaum denn der ist ja kein Luxusartikel mehr.
Wenn ihr als BG eigestuft werdet dann wird dein Einkommen bei seinen Leistungen angerechnet und es könnte sein das dein Freund dann keine Leistungen mehr bekommt.Eventuell würdet ihr Wohngeld bekommen.Bei der Krankenkasse müßte er sich freiwillig versichern und den Betrag müßtet ihr aus eure Eikommen zahlen
Also bei aller Liebe aber ich bin auch als Eltern nicht verpflichtet meinem faulen Kind das Geld in den A... zu schieben und er liegt den ganzen Tag auf der faule Haut.Auch Kinder haben die Verpflichtung für ihren Lebensunterhalt zu sorgen das es dabei bis zu einem gewissen Punkt Unterstützung von den Eltern gibt ist gut und schön aber alles hat seine Grenzen.
Wen sie zu Hause große Probleme hat kann sie auch wenn sie unter 25 ist eine eigene Wohnung bekommen es muß halt nur ordentlich begründet sein.
Wenn der Freund eine Ausbildung macht dann müßte er doch eigentlich eine Ausbildungsvergütung bekommen oder macht er eine schulische Ausbildung?Ich denke mal er lässt es sich auf Kosten deiner Tochter recht gut gehen denn ich kann mir nicht vorstellen das er von seinen Eltern kein Geld bekommt.
Bafög kann er beantragen und dies wird bei dir bis zu einem Freibetrag angerechnet.Er kann also de Freibetrag behalten und den Rest müßte er dir abgeben.Eventuell kannst du aber noch die Fahrtkosten deines Sohnes geltend machen die kriegst du auch.