Irgendwann muß ja auch mal die Unterhaltspflicht für Kinder enden und das ist eben laut Gesetz mit spätestens 25 so.
Beiträge von Kitty121
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Normalerweise haben die Kosten für die Wohnung am Anfang des Monates auf deinem Konto zu erscheinen da du ja bis spätestens 3. des Monates die Miete gezahlt haben mußt.Ohne dein Einverständnis hat das LA keine Informationen rauszugeben.Ich würde an deiner Stelle das LA schriftlich auffordern dir das Wohngeld fristgemäß zu überweisen und in Zukunft alle Dinge mit dir zu regeln und nicht mit deinem Vermieter.Außerdem würde ich auch gleich mit rechtlichen Schritten drohen sollte der SB sich nicht daran halten.
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Die ARGE muß dir eine Frist setzen in der du dir eine angemessene Wohnung suchen kannst.In dieser Zeit bekommst du auch die MIete weiter nur danach mußt du alles was drüber liegt wenn du in deiner jetzigen Wohnung bleiben willst selber zahlen.
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Sie können ja erstmal angeben das sie zwar in das Haus mit einzieht sie aber trotzdem getrennt wirtschaften wenn sie nicht gerade einen pingeligen SB erwischt werden sie es schon so anerkennen.Ich kenne aber eben einen Fall da war der SB übergenau und die hatten mehr als nur Probleme.
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Wenn du in eine eigene Wohnung ziehen willst müßtest du eigentlich ein höheres BAB bekommen und dazu dein Kindergeld.Da mußt du bei der zuständigen Stelle mal nachfragen.Ansonsten sind deine Eltern für dich noch unterhaltspflichtig und müssen dich entweder unterstützen oder das bei ihren Umzugsplänen berücksichtigen.
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Du solltest mal mit deiner SB sprechen und deine Situation erklären.Es ist zwar so das die ARGE nur die angemessenen Quadratmeter bezahlen aber ein Umzug sollte trotzdem möglich sein denn es kann nicht von dir verlangt werden das du mit deinem Sohn in einem Zimmer schläfst.Ein Kind hat auch das Recht auf Privatsphäre.Du wirst aber wahrscheinlich nachweisen müssen warum und wann dein Sohn zu dir zieht.
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Ist schon komisch weil wenn dein Vater der Antragsteller ist dann hat er eigentlich die Rückforderung zu bekommen.Deine Mutter hat damit gar nichts zu tun.Außerdem sollte aus dem Bescheid schon genau ersichtlich sein welche Überbezahlung es da gegeben hat.Mußt du mal auf den Bescheid schauen es muß da schriftlich erklärt sein.Wenn du nicht durchsiehst entweder hin zur ARGe und genau erklären lassen oder Widerspruch einlegen und eine genaue Erklärung verlangen.Es hat manchmal nichts zu sagen ob du alle Unterlagen eingereicht hast.Ich hatte das voriges Jahr auch das die nach einem Jahr gemerkt haben das ich zuviel bekommen hatte obwohl ich auch immer alles gleich gemeldet hatte.
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Es ist doch dir überlassen mit was du dich einrichtest.
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Na ihr werdet euch für einen Wonsitz entscheiden müssen entweder bei dir oder bei ihm.Bei ALG2 werdet ihr dann als BG gerechnet.
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Hast du nur normales Schülerbafög beantragt oder das elternunabhängige Bafög.Du kannst auch mehr Bafög bekommen wenn du länger als zwei Stunden zur Schule und nach Hause unterwegs bist.Dir steht auch das Kindergeld zu was deine Eltern doch sicherlich noch bekommen.Wenn allerdings dein Bafög Bescheid richtig ist dann müssen deine Eltern UNterhalt an dich zahlen und notfalls wirst du Klagen müssen.
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Es ist alles schön und gut wie ihr das seht aber für die ARGE ist ausschlaggebend wie ihr tatsächlich lebt und wenn sie zur Kontrolle kommen was passieren kann aber nicht unbedingt muß dann solltet ihr zumindest wissen wonach die suchen.Ein gemeinsames Schlafzimmer usw. sind immer Anzeichen das ihr eheähnlich Zusammenlebt und dann rechnen sie euch automatisch als BG.
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Also so richtig begreife ich nicht was du willst.Du wohnst zur Zeit noch bei deiner MUtter und bildest mit dieser und deinem Bruder eine BG.Da ihr ALG2 bezieht bekommt ihr ja die Wohnkosten mit der Leistung.Wenn deine Mutter dir monatlich 450€ gibt ist das sehr viel.Wieso brauchst du da 900€ und vor allem wie bestreitest du die Differenzsumme.Wenn du jetzt zu deiner Freundin ziehst kommt es darauf an ob ihr zusammen in einer WG wohnen werdet oder ob das bei euch eine eheähnliche Beziehung wird.Bei ersteren kannst du ALG2 beantragen beim zweiteren muß deine Freundin mit ihrem Einkommen für dich mit einstehen.
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Da du ja bereits Widerspruch eingelegt hast und dieser abgelehnt wurde wird dir nur der Weg zum Anwalt bleiben.Normalerweise müßtest du im Recht sein zumal die ARGE ja den Mietvertrag bereits anerkannt hatte.
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Das ist schon so in Ordnung du bekommst nur das an Wohnkosten was dir für die Personenanzahl an angemessenen Wohnraum zusteht.
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Ja Biene da hast du recht bei den Rechnern immer mehrere ausprobieren denn ich hab da auch schon die tollsten Summen rausgehabt.
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Du kannst das bei der ARGE angeben das ihr zwar zusammen wohnt aber jeder für sich wirtschaftet.Allerdings müßt ihr darauf gefasst sein das die euch kontrollieren und dann mußt du mit deinem Kind ein eigenes Zimmer haben und auch sonst muß ersichtlich sein das ihr nichts gemeinsam macht das heißt waschen Lebensmittel kaufen kochen usw.Ansonsten stufen sie euch als BG ein und dann muß dein Freund für dich und deinen Sohn aufkommen.
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Zu soviel Schwachsinn fällt selbst mir nichts mehr ein.
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Die hast wohl eher du oder besser Verfolgungswahn.Aber immer mach und arbeite alle alten Threads wieder auf da hast du massig zu tun.Aber wenn man Langeweile hat dann muß man sich halt irgendwie beschäftigen gelle.
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Ja der wird bei deinem Teil abgezogen.
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Du bist 20 Jahre alt und kannst dich natürlich selbstständig machen warum auch nicht.Wenn du zur Zeit kein Einkommen hast dann bildest du mit deiner Mutter und Bruder eine BG aber wenn du jetzt z.B. selbst Geld verdienst bist du nicht mit deinem Gehalt für deine Mutter und deinen Bruder verantwortlich.Du kannst dann eine HG mit den beiden bilden und hast dein Geld für dich und müßtest wenn du erstmal noch zu Hause wohnst dich nur an der Miete beteiligen.Beteiligen heißt das die Miete durch die Personenzahlt geteilt wird und diesen Teil mußt du dann abführen.Deine Mutter bekommt ja über die ARGE den MIetteil überwiesen wieso sollst du da alles zahlen.Lass dich nicht einschüchtern und geh deinen Weg.Deine Mutter ist für sich selbst verantwortlich und dein Bruder auch.