Warum kündigst du eine Maßnahme wenn du erst demnächst umziehst?Wenn du jetzt keine Leistungen bekommst kannst du entweder Wohngeld beantragen oder du gehst zum Sozialamt und beantragst dort Leistungen aber das gibt es nur als Darlehen und mußt du zurückzahlen.
Beiträge von Kitty121
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Versuche doch mal einen ALG2 Rechner aber es wird sich da nicht allzuviel ändern außer das dir dein Nebenverdienst wegfällt.WEnn du mit deinem Freund zusammenziehst wird sein Einkommen mit gerechnet.Könnte bei seinem Verdienst sein das du dann gar keine Leistungen mehr bekommst.
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Keine Ahnung aber ich denke wenn die ARGE alle Kosten rund ums Haus übernehmen würde dann hätten viele Hartz4 Empfänger ein Eigenheim.
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Wenn bei dir alles im Rahmen liegt würde ich klagen
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ALG2 wird sie kaum bekommen denn sie ist ja noch keine 25 Jahre alt.Also wären zunächst einmal ihre Eltern für deine Freundin noch zuständig.Sie kann natürlich ausziehen und sich mit dir zusammentun aber dann müßte sie in der Lage sein sich selbst zu unterhalten.Einen Antrag auf ALG2 kann sie zwar stellen allerdings würde dann dein Einkommen mitgerechnet werden und vor allem müßte sie im Amt nachweisen warum sie zu Hause nicht mehr wohnen kann.
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Da dein Sohn erst 23 ist und noch mit dir zusammen wohnt mußt du für ihn aufkommen und ich denke mal das du wohl zuviel verdienst.Etwas anderes wäre es wenn er beriets eine eigene Wohnung hätte.Wird dir nichts anderes übrigbleiben als ihn zu unterhalten bis er 25 ist oder er findet eine Arbeit.
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Zunächst mal bist du für dich selbst verantwortlich.Man kann doch nicht die Verpflichtung der Eltern nachher auf den Staat übertragen.
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Deine Freundin hat nur Anspruch auf KIndergeld solange sie in der Ausbildung ist.Wenn du Lohn erhälst gibt es kein Bafög ob deine Freundin da Anspruch hätte kann ich nicht sagen weil du nicht geschrieben hast was sie macht.Ausbildungsbeihilfe kannst du sicher beantragen wenn es deine erste Ausbildung ist und Wohngeld sicher auch.Müßt ihr eben sehen was sie euch bewilligen.
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mit so einer Einstellung wirst du bestimmt weit kommen.Es mag ja sein das du jetzt durch das Kindergeld gut über die Runden kommst aber irgendwann ist das auch zu ende und was machst du dann?Ich glaube kaum das du dann schon Rente beantragen kannst davon mal abgesehen das du da eh nicht viel bekommen wirst wenn du nicht gearbeitet hast.Vom ALG2 kann man keine Reichtümer anhäufen und das Kindergeld sollte eigentlich den Kindern auch zugute kommen aber es gibt eben unterschiedliche Menschen und manchen reicht es den ganzen Tag auf dem Sofa zu sitzen.Bei deiner Meinung solltest du vielleicht mal deine KInder fragen wie sie die ganze Sache sehen.Ich denke sie haben einige Wünsche die du ihnen nicht erfüllen kannst aber durchaus könntest wenn du deinen A... in die Höhe bekämst.
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Ich glaube kaum das du die anderen Monate rückwirkend bekommst denn der Antrag gilt erst ab dem Datum wo du ihn abgibst.Du hättest ja den Antrag stellen können und den Bescheid von deinem ALG1 hättest du nachgereicht dann wäre zumindest der Antrag schon mal dort gewesen.Es ist ja oft so das noch etwas fehlt und nachgereicht werden muß.
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das war jetzt voll daneben deine Argumentation und du kannst sehr froh sein das du wohl von keinerlei Ängsten geplagt wirst.Es ist sehr schlimm wenn du vor lauter Panik das Haus nicht mehr verlassen kannst oder Angst hast in einem Bus oder Auto zu fahren.Das ist für "normale Menschen" schlecht nachvollziehbar aber man sollte darüber nicht lästern und diese Leute als Drückeberger bezeichnen.
sbk Ich würde an deiner Stelle mit deinem Psychiater diese Sache besprechen denn die kennen die Amtsärzte auch und da gibt es sicher eine Möglichkeit das du dich dem Amtsarzt vorstellen kannst und somit der ARGE entgegenkommst.
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Lastenzuschuß ist ja etwas ähnliches wie Wohngeld und du darfst um diesen in voller Höhe weiterhin zu bekommen die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.Wenn deine Tochter also im Moment ALG2 bezieht dürfte das kaum der Fall sein.Wenn sie wieder arbeitet kommt es auf ihr Einkommen an weil dann müßte sie sich an den Wohnkosten beteiligen wenn sie genug verdient.
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Warum ist dir das peinlich?Wenn ich das so lese was ihr im Monat zur Verfügung habt dann frage ich mich sowieso wie ihr die ganze Zeit überlebt habt.Euch hätten vielleicht eh schon Leistungen zugestanden.Also geh ALG2 beantragen und erkundige dich mal wegen Erstaustattung fürs KInd.Dein letztes Kind ist zwar noch nicht solange her aber wenn du angibst das du ein weiteres Kind nicht geplant hattest und eben nichts mehr hast solltest du da auch einiges bekommen.Nur keine falsche Scheu es steht dir zu und kommt letztenendes auch deinen Kinder zugute.
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Du mußt bei der ARGE nur angeben das ihr eine WG bildet und somit jeder für sich wirtschaftet und nicht füreinander einsteht.
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ALG2 wird sie nicht bekommen denn durch den Unterhalt und das Kindergeld ist der Bedarf des Kindes gedeckt.Sie könnte Wohngeld beantragen und den Kinergeldzuschlag.
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Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen willst ist das deine Entscheidung ich glaube kaum das du da Leistungen vom Amt bekommst.Wenn du Möbel hast bekommst du keine neuen auch wenn sie abgewohnt oder kaputt sind das mußt du aus den Regelleistungen bestreiten.Du kannst es ja mit einem Darlehen versuchen.
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Müßtest du Wohngeld beantragen.
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Ich glaube beim Elterngeld ist es so das du diese 12 Monate bekommst und nochmal zwei Monate zusätzlich wenn sich das Einkommen verringert hat.Sollte also bei dir zutreffen.Dein Arbeitgeber wird dich sicher erstmal wieder Vollzeit beschäftigen müssen denn du arbeitest ja nur in der Elternzeit verkürzt.Hast du das mit deinem Chef ordentlich vereinbart?
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Du kannst doch die Väter auch formlos anschreiben und um Auskünfte bitten.
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Natürlich stehen ihm drei Zimmer zu wenn er ein Kind im Haushalt hat.Wo steht denn geschrieben das er nur zwei Zimmer haben darf.Er muß nur darauf achten das die Wohnung nicht zu groß ist.