Es ist leider so das du unter 25 nur dann zu Hause ausziehen kannst wenn es dafür einen Grund gibt und das du dir mit deiner Schwester ein Zimmer teieln mußt ist leider keiner.Du könntest dir von deiner Mutter eventuell bestätigen lassen das ein Zusammenleben mit dir für sie nicht mehr in Frage kommt allerdings solte dann schon einiges vorgefallen sein.Was deinen Mietanteil betrifft kommt es an welches Einkommen dein Freund und die Mutter haben.Du müßtest ja auch noch Kindergeld bekommen wenn du noch zur Schule gehst.Du könntest Wohngeld beantragen für den Teil den du bezahlen mußt ansonsten sind deine Eltern dir zu Unterhalt verpflichtet.
Beiträge von Kitty121
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Sicherlich kannst du Widerspruch einlegen aber du hattest ja bereits eine Wohnung und somit auch eine Ausstattung so das die ARGE da eventuell nichts zahlen wird.Es heißt ja Erstaustattung.
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Die Rechner gibt es auf verschiedenen Seiten.Gib einfach bei Google ALG2 Rechner ein und dann versuche es mal.Du wirst sicherlich etwas bekommen.Du mußt deinen Netto Lohn nehmen und davon bekommst du ja bei der Berechnung nochmal einen Freibetrag.Deine genauen Kosten in der Wohnung sind aus deinen Angaben nicht ersichtlich weil es bei der Berechnung auf deine Kaltmiete ankommt wieviel Heizkosten usw. du hast.Ich habe das mal grob überschlagen und da wirst du auf alle Fälle etwas kriegen.Außerdem solltest du in der Zeit wo du jetzt noch keine 25 bist auf alle Fälle Wohngeld beantragen und vielleicht trotzdem schon mal mit der ARGE sprechen vielleicht gibt es ja die Möglichkeit das du die Zuschüsse gleich von Anfang an bekommst denn es handelt sich bei dir ja nur um eine Aufstockung und nicht um generelles ALG2.Es ist zwar so das du eigentlich erst mit 25 eine eigene Wohnung beanspruchen kannst aber es gibt auch Ausnahmen aber das kannst du nur in einem persönlichen Gespräch klären.
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Freut mich das du Erfolg hattest ist doch auch mal was positives.Allerdings frage ich mich manchmal was die dort so mit den Anträgen anstellen das da immer was verschwindet.
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Kommt darauf an wieviel dein Freund verdient denn ihr werdet ja als BG gerechnet und da gehört deine Tochter dazu auch wenn sie nicht seine leibliche Tochter ist.
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Das müßte eigentlich funktionieren aber du kannst ja vorab schon mal einen ALG2 Rechner nehmen.
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Das der Einkommensüberschuß deiner Tochter bei dir angerechnet wird ist in Ordnung.Einfach so rausnehmen aus der BG kannst du deine Tochter nicht das passiert eigentlich automatisch und dann müßtest du für deine Tochter Wohngeld beantragen.Natürlich bekommst du dann von der ARGE nur deinen Mietanteil weil den für deine Tochter bekommst du durch das Wohngeld.Es ist normal das du immer einen kleinen Teil der Wohnkosten selbst zahlen mußt das wird nie komplett von der ARGE gezahlt.
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so einfach ist das nicht.Die ARGE wird die Kosten für die Wohnung nur dann übernehmen wenn sie diese schon eine Zeitlang hat.Wenn sie erst kürzlich in diese Wohnung gezogen ist und der Verlust der Arbeit abzusehen war muß sie die Wohnung wieder aufgeben.
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Natürlich kannst du mit deinem Freund zusammenziehen.Wenn ihr eine eheähnliche Beziehung führt werdet ihr als BG gerechnet das heißt das Einkommen deines Freundes wird bei dir angerechnet und wenn das sehr hoch ist bekommst du keine Leistungen mehr und dein Freund muß mit seinem Geld für dich mit aufkommen.
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Da er über 25 ist kann er ausziehen und brauch auch keine Gründe zu nennen.Solltet ihr den Bescheid bekommen dann legt Widerspruch ein und begründet es mit der gesetzliche Regelung die besagt das er ab 25 ausziehen kann und einen eigenen Wohnraum beanspruchen kann.
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Das das Kindergeld dem Erwachsenen als Einkommen mit angerechnet wird ist so in Ordnung und ist auch gesetzlich geregelt.Bei Wohngeld fürs Kind ist das genauso auch das wird als Einkommen gerechnet und abgezogen.
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Ob das Kindrgeld beim Unterhaltsvorschuß angerechnet wird das weiß ich nicht so genau da müßtest du im Jugendamt fragen.Beim ALG2 ist das so in Ordnung denn das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuß ist Einkommen des Kindes und wird deshalb angerechnet.
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Versteh ich jetzt nicht.Du bist doch bei der AOK erst seit deiner Arbeitslosigkeit versichert.Wieso können die dann überhaupt von dir irgendwelche Beiträge nachfordern dazu müßtest du doch einen Mitgliedsvertrag geschlossen haben und wenn du vorher keine Versicherung hattest ist das doch deine Sache.Würde ich an deiner Stelle einen Anwalt um Rat fragen ob das von der AOK überhaupt rechtlich so in Ordnung ist.
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Da wirst du nix machen können.Kannst du dir nicht was leihen von deinen Eltern oder Freunden oder du sprichst mal mit deiner Bank vielleicht kannst du eine gewisse Summe überziehen.
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Ich finde es auch in Ordnung das man seine Kinder unterstützt solange man das machen kann.Was das Geld angeht was der Staat hat oder nicht darüber läßt sich streiten denn ich denke es ist schon genug da es kommt nur darauf an wie man es verteilt und unsere Politiker füllen sich auch gehörig die Taschen auch dann noch wenn sie schon lange keine Ämter mehr begleiten und haben dabei kein schlechtes Gewissen.
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Das Amt wird dir sicherlich die Wohnkosten die anfallen bezahlen aber was du für das Haus bekommen hast zählt zu deinen Einkommen und wird sicher angerechnet.
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Kommt drauf an wielange sie die Wohnung schon hat.Wenn sie die Wohnung erst vor kurzem bezogen hat wird das Amt wohl nicht dafür aufkommen und sie müßte wieder bei euch einziehen.
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Dein Sohn hätte z.B. in eine eigene Wohnung ziehen können als er in Ausbildung war.Wenn er nun nach der Ausbildung wie bei dir jetzt keinen Job findet oder übernommen wurde dann hätte er ALG2 bekommen da nicht von ihm verlangt werden kann die Wohnung wieder aufzugeben oder von dir ihn wieder aufzunehmen.
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Mußt du mal einen ALG2 Rechner nehmen und deine Angaben eingeben denn ich weiß ja nicht was ihr an MIete zahlt allerdings glaube ich nicht das du ALG2 bekommen würdest denn dafür erscheint mir das Gehalt deines Freundes zu hoch.Eventuell könnt ihr aber Wohngeld bekommen.
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Bei deiner Situation sollte es kein Problem sein eine eigene Wohnung zu bekommen.Geh zur ARGE und stelle einen Antrag und sage das ihr dort nicht mehr wohnen könnt wegen dem zu erwartenden Kind.