Das scheint jede ARGE anders zu machen.Wie ist das denn mit dem Kindergeld bekommt er das noch?Bei meinem Sohn ging das damals nicht der hatte ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht und bekam 240 Euro und da meinte die ARGE das Läge unterhalb des Regelsatzes und somit gehört er zur BG.Ich würde erstmal in Widerspruch gehen denn anhand der Ausbildungsbescheinigung kann deine Bekannte doch genau vorlegen was der Sohn an Geld bekommt.Zeitgleich würde ich für den Sohn einen Wohngeldantrag stellen denn bekanntlich brauchen die ja immer ewig um diese Widersprüche zu bearbeiten.
Beiträge von Kitty121
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Es haben sich bei uns schon einige beschwert allerdings kannst du da nichts machen da der Vermieter den Quadratmeterpreis festsetzen kann wie er das möchte und runter gehen die halt nicht.Bleibt abzuwarten wenn das Amt jetzt wirklich nicht mehr alles zahlt wieviele dann eventuell ausziehen werden und ob sich dann was ändert.
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Da hast du mit deinem Geburtsjahr gerade Pech gehabt.Würde ich in kleinen Raten zurückzahlen.
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Ich muß erst mal abwarten was da so vom Amt kommt.Sie haben das wohl jetzt in Zusammenarbeit mit dem Großvermietern bei uns in der Region neu berechnet und sind nun auf diese Summen gekommen.Bei uns gerade auf dem Land sind eben in den letzten Jahren viele vor allem große Wohnungen leer geworden weil den Leuten auf der einen Seite die Mieten zu hoch waren und dann auch etliche Kinder ausgezogen sind so das die Wohnungen eben zu groß waren.Wir wohnen jetzt schon 10 Jahre in der Wohnung und haben auch einiges reingesteckt und zahlen eben in der Zeit schon immer diese Grundmiete.Alle die in der letzten Zeit neu eingezogen sind zahlen eine geringere Grundmiete einfach deshalb weil die Wohnungen vermietet werden sollten.Allerdings veringert sich bei mir die Miete nicht das gilt nur für einen Neubezug.
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Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich aus deinen Wohnkosten.Kannst du dir mit einem Wohngeldrechner ausrechnen.Du bekommst ja noch Elterngeld und Kindergeld und Unterhalt.
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Bei uns haben sie jetzt zum 1.März die qm und die Grundkosten neu festgelegt und ist alles weniger geworden.Unsere Wohnung ist zwar von der Größe noch angemessen aber die Grundmiete ist zu hoch.Da bin ich mal auf den neuen Bescheid gespannt werde ich wohl ne ganze Menge selbst zahlen müssen.Manchmal frage ich mich wie die auf diese neuen Zahlen kommen.
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Versuche doch einfach mal mit deinen Stromanbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren dann hast du wieder Strom und zahlst die Rechnung gleichzeitig.
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Wie schon gesagt natürlich kann jeder ausziehen und du mußt ein einmal ausgezogenes Kind auch nicht wieder aufnehmen aber laut der Gesetzesänderung ist es so das du unter 25 nicht einfach ausziehen kannst und gleichzeitig Leistungen beanspruchen kannst.Es kommt aber darauf an wie lange die eigene Wohnung schon besteht.Wenn das Kind eine Wohnung bezieht und kurz darauf arbeitslos wird und dies bereits abzusehen war dann übernehmen die ARGEn die Wohnkosten nicht weil du das hättest vorraussehen können.So ist es einer Bekannten von mir passiert deren Sohn kurz vor beendigung der Lehre in eine eigene kleine Wohnung gezogen ist aber da schon wußte das der Betrieb ihn nicht übernehmen wird.Also hat er dann Leistungen beantragt und da wurden ihn die Wohnkosten verwehrt und er ist damnn wieder zu Hause eingezogen.
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Einen Antrag kannst du immer stellen das ist dein gutes Recht und immer haben die Sachbearbeiter nicht recht.Der Fahrtweg ist schon ziemlich lang und es sollte kein Problem sein das du dir dort eine Wohnung nimmst.Bafög wirst du nicht bekommen denn du erhälst ja eine Ausbildungsvergütung aber ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle die Berufausbildungsförderung beantragen und eventuell Wohngeld.Außerdem müßtest du ja noch Kindergeld bekommen.
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Hast schon recht das Geld ist für die Kinder und diese sollten es auch komplett erhalten.Ist doch sowieso komisch die Abwrackprämie gab es sofort bei der Zahlung des Kinderbonus lassen sie sich wieder Zeit.
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Zur Zeit wirst du keine Leistungen groß bekommen denn du wohnst ja noch zu Hause und bist unter 25 und somit sind deine Eltern noch für dich zuständig.Da wird dir nichts anderes übrigbleiben als dir eine Arbeit zu suchen oder es erstmal mit einen Nebenjob zu versuchen.
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Du zählst mit deinem Alter schon lange nicht mehr zur BG deiner Eltern.Dein Verdienst darf auch nicht bei deinen Eltern angerechnet werden.Wenn du mit ihnen in einer Wohnung lebst so mußt du dich nur an der Miete beteiligen aber du mußt mit deinem Einkommen nicht für deine Eltern einstehen.Kannst du nur Widerspruch einlegen und den müßtest du auch gewinnen.
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Benutze mal einen ALG2 Rechner es könnte sein da ihr ja 4 Personen seid das ihr vielleicht eine Aufstockung bekommen könntet.Kindergeldzuschlag wird sie nicht bekommen weil sie ja nicht arbeitet aber Wohngeld würde ich auf alle Fälle beantragen.Wenn ich mal fragen darf warum hast du mit arbeiten aufgehört.Deine kINder sind doch nicht mehr so klein und um nur Hausfrau zu sein verdient dein Freund etwas zu wenig zumal er ja auch noch Unterhalt bezahlen muß.Was ist eigentlich bei dir mit Unterhalt oder UNterhaltsvorschuß?
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Kommt sicher auf den Grund der Räumung an und ich denke mal das du keine MIete gezahlt hast und der Vermieter dich hat räumen lassen.Du hättest doch deine möbel einlagern können und somit wird das AMT dir sicher keine neue Ausstattung bezahlen.Wenn du dir nicht sicher bist dann leg Widerspruch ein und beziehe dich auf den Paragraphen den du gefunden hast.
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Das ist Quatsch bei einem Einkommen von1300 Euro brutto und einer alleinstehenden Person gibt es keine Leistungen.Eventuell Wohngeld aber auch nicht mehr.
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Wenn du schon länger in dieser Wohnung wohnst und einen Mietvertrag hast würde mich die Begründung interessieren die die ARGE anführt um dich zu zwingen auszuziehen.Mach mal ein paar nähere Angaben.
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Normalerweise müßten dir die Leistungen zustehen.Leg Widerspruch ein und notfalls wirst du klagen müssen.
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Versuche einfach die Abrechnungen noch zu bekommen indem du am besten telefonisch deine alten Vermieter anrufst und die Situation erklärst.Du wirst ja sicher noch wissen wo du gewohnt hast.Der ARGE sagst du bescheid das du dir Abrechnungen nicht mehr hast und diese erst Anfordern mußt.Das ist wichtig denn wenn du etwas Zeit brauchst um alles zusammenzubekommen ist es besser vorher bescheid zu sagen sonst nehmen sie an das du nict bereit bist Angaben zu machen und dann sperren sie.
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So ist doch wenigstens mal für etwas unterhaltung hier gesorgt.
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Also die ARGE ist nicht dazu da um dein Konto auszugleichen wenn du krank warst hast du entsprechend deinem Gehalt Krankengeld bezogen was sicher etwas weniger war als dein normaler Verdienst aber du hatest auf der anderen Seite auch keine Fahrtkosten usw.Da heißt es einfach mal etwas sparsamer leben.Nach den Angaben die du gemacht hast kann ich dir mit ziemlicher Sicherheit sagen das dir nichts zusteht.Der Bedarf für deine Kinder ist durch Kindergeld und Unterhalt gedeckt und deiner durch dein Einkommen.Eventuell kannst du Wohngeld beantragen oder den Kindergeldzuschuß.