Zunächst einmal wäre deine Mutter und dein Vater für dich noch unterhaltspflichtig und müßten auch die Kosten für die Krankenversicherung übernehmen.Wo wohnst du denn wenn deine Mutter ins Ausland geht.
Beiträge von Kitty121
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@ Marcello
So wie Berthold das geschrieben hat stimmt das aber nur wenn deine Lebensgefährtin keinerlei Einkommen hat.
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Sind die 4 Bewerbungen für die ganze Zeit gemeint oder monatlich?Wenn für die ganze Zeit gemeint ist nimmst du die einfach mit wenn du das nächste mal hinmußt denn wenn du das jetzt abgibst dann könnten sie dir unterstellen das du die anderen Monate keinerlei Bemühungen unternommen hast um Arbeit zu finden.
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Wenn du mit deiner Mutter in einer BG gelebt hast dann wirst du die Unterlagen einreichen müssen.Hat die Bank keine Unterlagen mehr?Normalerweise hebt man sowas eigentlich auf.
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Da du die Miete selbst bezahlst stehen dir ja zum Bafög auch der Unterhalt und das Kindergeld zu was du alles zusammen eigentlich bereits haben müßtest.Wenn du sagst du kommst mit diesem Geld nicht hin wirst du aber auch nicht mehr haben wenn du bei deiner Mutter ausziehst bis vielleicht auf eine geringere Miete die du bei der WG zahlen mußt.Was deine MUtter angeht so wird sie zunächst auf 6 Monate die volle MIete bekommen dann allerdings ausziehen müssen oder eben den Restbetrag aus der Regelleistung bezahlen müssen aber das bekommt sie bei der ARGE alles mitgeteilt denn nach deinem Auszug muß sie sowieso einen neuen Antrag stellen.Dich scheint das ja nicht mehr zu interessieren wie deine Mutter dann zurecht kommt.ES ist schon manchmal erschreckend wie Kinder mit ihren Eltern umgehen von denen sie sich sonst alles haben finanzieren lassen nur weil sie vielleicht etwas arbeiten müssen.Das geht tausenden von Stundenten so und da jammert auch keiner.
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Er übt ja eine Tätigkeit aus und somit kann die ARGE ihn nicht zwingen noch eine Maßnahme anzutreten zumal dann eventuell die Arbeit weg wäre.Ich würde die Maßnahme ablehnen und notfalls einen Anwalt einschalten zumal der Mann ja auch eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt.
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Dann lass dir von deinem Vermieter einen Kontoauszug deiner Mietzahlungen aushändigen und geh mit diesem und deinem Bescheid zur ARGE und lege das so vor.Denn wenn auf deinem Bescheid die volle Mietsumme ausgewiesen ist dann bist du natürlich davon ausgegangen das dieser Betrag auch an deinen Vermieter gezahlt wurde.Allerdings kann ich mir nicht ganz vorstellen das du alles vom Amt bekommst denn normalerweise ist immer ein kleiner Betrag selbst zu zahlen.
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Ich würde erst mal abwarten bis ihr etwas schrifliches vorliegen habt und dann kannst du auch darauf reagieren.Anhand deiner Einkünfte aus dem Imbiss kannst du ja darlegen das du nicht soviel einnimmst um auch noch deine Mutter zu finanzieren.Ich denke es ist ein großer Unterschied ob deine Mutter dort stundenlang steht und essen ausgibt oder abwäscht oder ob sie dir nur hin und wieder zur Hand geht damit du mal auf Toilette gehen kannst und so würde ich das auch der ARGE oder dem Zoll darlegen.Es kann deiner mutter ja keiner verwehren dich auf Arbeit zu besuchen.Ich bin auch ab und zu bei meiner Tochter im Kosmetikinstitut das heißt aber noch lange nicht das ich dort auch arbeite.Ich verstehe nicht so ganz wie der Zoll dazu kommt deiner Mutter da ein Arbeitsverhältnis zu unterstellen.
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Kann er denn da für seinen Mietanteil nicht Wohngeld beantragen?
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Da hat sich Eon auch mächtig Zeit gelassen denn normalerweise mahnen die schon wenn du ein paar Tage zu spät einzahlst.
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Du solltest bei der ARGE Überbrückungsgeld beantragen und dort gleichzeitig sagen das du dein erstes Gehalt erst Anfang April erhälst.Wenn es erst am 1.04 bei dir auf dem KOnto eingeht steht dir für März noch Geld zu.
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Geh erstmal zum Mieterverein und lasse deine Abrechnung durchsehen.Soweit ich weiß haben die dort auch die MÖglichkeit sich um alles andere zu kümmern auch um einen Anwalt der deine Interessen vertritt.
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Nein es ist ja deine Wohnung.
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Ihr könntet Wohngeld beantragen.ALG2 werdet ihr nicht bekommen weil unter 25 und somit ist eure Mutter noch für euch zuständig es sei denn ihr könnt den Auszug ordentlich begründen dann könntet ihr einen Antrag stellen auch eventuell auf Erstaustattung der Wohnung.Kommt alles auf euer Einkommen an.
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Ich glaube kaum das eine Caritative Einrichtung seine Schulden beim Stromanbieter zahlt.Da kannst du hingehen wenn du nichts mehr im Kühlschrank hast und deine Leistungen noch nicht bewilligt sind.Ich glaube auch kaum das er mit einem Anwalt weiter kommt denn wen soll er denn verklagen?Die Stromschulden sind da weil er nicht bezahlt hat und das kann er nur aus der Welt schaffen indem er versucht persönlich bei dem Anbieter eine Ratenzahlung zu bekommen.Normalerweise stellen die sich nicht stur.Ansonsten versuche nochmal zwecks Darlehen vorzusprechen und erkläre deine Situation auch im Bezug auf den 1Euro Job.
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Horst hat vollkommen recht sobald du Kenntnis hast das du Arbeitslos wirst mußt du das der zuständigen ARGE mitteilen.Du mußt dir halt eine Wohnung suchen die im Rahmen der zu übernehmenden Kosten liegt es ist ja nicht gesagt das du in den neuen Wohnort in dem Rahmen wie bisher etwas geeignetes findest.Dafür gibt es auch die Richtlinien nach denen du dir eine Wohnung suchen kannst und solange du nicht darüber liegst werden sie dir auch keinen Strick draus drehen können.
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Wenn du den Antrag stellst und ALG2 bekommst dann kriegst du auch etwas für die Wohnkosten aber extra noch Wohngeld gibt es da nicht.Ich denke auch das sie den Kredit als Einkommen rechnen da ihnen dieses Geld ja monatlich zur Verfügung steht.
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Aber ich denke wenn er jetzt würde ausziehen wollen dann würde die ARGE wieder die Mutter als Unterhaltspflichtig heranziehen weil er ja von dem bisschen Geld keine Wohnung bezahlen kann und somit eigene Leistungen beantragen müßte.Die drehen das auch so wie es denen am besten passt.
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Das würde mich auch mal interessieren.
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Wenn die Wohnung vorhanden ist und eine Arbeitslosigkeit nicht vorrauszusehen war wird das Kind auch die Wohnung behalten können aber ich denke mal wenn ich die Kündigung schon in der Tasche habe und mir dann noch eine Wohnung zulege wird das Amt nicht mitspielen.