Beiträge von Kitty121

    Prüfen lassen kannst du die Abrechnung z.B. im Mieterverein oder bei der Verbraucherzentrale.Einen Antrag auf Übernahme der Kosten kannst du stellen und das bekommst du eigentlich auch.

    Du hast also diese 800€ als Darlehen erhalten und mußtest im November einerseits das Darlehen anfangen zu tilgen und gleichzeitig wieder ALG2 beantragen.Ist das so richtig?Wenn das so ist dann kann die ARGE dir nicht dieses Darlehen als Einkommen anrechnen da du ja dieses zurückzahlen mußt.Solltest du Widerspruch einlegen.

    Du kannst sicherlich jeden einzelnen Gegenstand auflisten den du brauchst oder gerne möchtest aber es ist so das die ARGE nur einen Grundbetrag bezahlt und ob das in deinem Fall 2500 Euro sein werden glaube ich nicht.

    ibiza520


    Vorsicht bei solchen Ratschlägen.Eine sanktion zu 100% bekommst du nicht einfach nur so und wenn diese zu recht verhängt worden ist dann hilft auch kein Anwalt.Wenn du Leistungen beziehst dann bist du verpflichtet dich an bestimmt Vorgaben zu halten und mitzuarbeiten und Einladungen nachzukommen und wenn du das nicht machst dann gibt es auch kein Geld.Man muß einfach mal ein bisschen nachdenken und das nicht erst wenn der Geldhahn zu ist.

    Du müßtest einen ALG2 Antrag stellen und zwar sofort wenn du wieder hier bist weil es nur ab dem Tag Geld gibt wo du den Antrag abgibst.Du müßtest erfragen wie hoch die Miete sein darf das ist ja überall etwas anders und dann eine Wohnung suchen und könntest da du ja keinerlei Möbel hast die Erstausstattung beantragen.Geld für die Rückreise kannst du höchstens als Darlehen beantragen da mir nicht bekannt ist das es dafür Geld gäbe.Wenn du Leistungen bekommst wovon ich mal ausgehe dann erhälst du auch Geld für die Mietkosten mit mußt du eben die genauen Kosten deiner Eltern angeben.

    Kannst du nur nochmal in Widerspruch gehen und dann einen Anwalt einschalten.Allerdings denke ich das der Kinderzuschlag als dein Einkommen mit angerechnet wird.Was die Betreungskosten für den Kindergarten angehen die könntest du eventuell beantragen beim Jugendamt.

    Ich würde an deiner Stelle sofort zur Wohngeldstelle gehen und zum einen die veränderte Situation angeben denn mehr Geld bekommst du nur ab dem Zeitpunkt wo du es angegeben hast.Bei dem Gespräch kannst du ja dann auch gleich erfragen ob der Antrag nicht vielleicht sofort bearbeitet werden könnte da du sonst die Mietzahlungen nicht mehr leisten kannst.

    @ Advokat
    Was ist denn das für eine Frage.


    Dein Mann wird für drei Kindr UNterhalt zahlen müssen.Warum sollen deine kInder da Vorrang haben?

    Das Bafög wird angerechnet das ist so in Ordnung allerdings gehört dein Sohn aus der BG rausgenommen.Er müßte sich dann nur mit dem anteiligen Betrag für die Miete beteiligen.Am besten ist du stellst einen Überprüfungsantrag bezüglich der Bescheide ab 2006 und für deinen neuen Bescheid gehst du in Widerspruch.Ich habe gerade das gleiche Problem mit der ARGE und ich bin mal auf dem Widerspruchsbescheid gespannt.

    Tut mir leid aber an der Situation bist du selbst Schuld.Es muß ja auch schon vorher bei dir einiges gewesen sein denn eine vollständige Sanktion bekommt man nicht einfach so.Dir wird nur der Weg zum Sozialamt bleiben und dort kannst du alles erklären und um Hilfe bitten.Geld wirst du sicher nur auf Darlehensbasis bekommen aber dort kann man dir eventuell im Wohnungsbereich weiterhelfen.

    Wenn du nicht mehr in Deutschland lebst dann bekommst du auch keine Leistungen mehr denn du kannst ja dann nicht nachweisen ob du dort wirklich nach Arbeit suchst oder es dir in der Sonne bequem machst.Ob du in Spanien als Deutscher Sozialleistungen beziehen kannst weiß ich nicht aber ich glaube es kaum.

    Ich würde der ARGE mitteilen das du zur Zeit nur bei deiner Freundin zu Besuch bist und ja ab März dann eine eigene Wohnung beziehst und somit du dich nicht bei ihr anmelden kannst weil du ja dort auch nicht deinen Wohnsitz hast sondern nur vorrübergehend schläfst damit du nicht auf der Strasse stehst.Ich glaube nicht das das nicht zu verstehen ist und du deshalb keine Leistungen bekommen kannst.

    Deine Rechnung ist schon soweit richtig.Du kannst auch mal einen ALG2 Rechner benutzen.Nun ist es so das du durch dein Einkommen zuerst einmal Wohngeld und den Kindergeldzuschlag beantragen wirst müssen da wahrscheinlich durch den Bezug dieser beiden Gelder dein Bedarf gedeckt ist und du somit kein ALG2 bekommen würdest.

    Wenn du bisher Leistungen bekommen hast dann werden sie dir auch weiterhin etwas zahlen eben angepaßt an deine neue Situation.Wirst du einen neuen Antrag stellen müssen.Außerdem kommt es darauf an ob du mit dem Mann in einer eheähnlichen Beziehung bist oder ob du dort nur wohnst ihr ansonsten aber alles getrennt regelt das mußt du mit angeben damit du nicht als BG eingestuft wirst und somit das Einkommen mitgerechnet wird.

    Vielleicht solltest du einen eigenen Antrag auf ALG2 stellen da ja die Eltern deines Freundes nicht für dich verantwortlich sind und du dich z.B. an den laufenden Kosten auch mit beteiligen müßtest.Du mußt den Antrag nur ordentlich begünden aber mußt auch angeben was du jetzt an Einkünften hast Kindergeld Unterhalt von deinen Eltern.Wenn du keine Leistungen über die ARGE bekommst wirst du auch kaum etwas zur Versicherung bekommen.