Beiträge von Kitty121

    Auch wenn das neue JC ein anderes ist ist deine Freundin bereits allgemein registriert. Es kommt also so und so raus das ihr bereits zusammen gelebt habt und auch warum deiner Freundin keine Leistungen mehr gezahlt werden. Ihr werdet auch bei der Wohnungsgröße kaum die volle Miete bekommen. Wenn ihr im Luxus leben wollt dann geht arbeiten wie jeder andere auch.

    Wieso muß dein Mann dich finanziell unterstützen. Ihr seid verheiratet und das er bereits einige Kinder hatte hast du doch wohl gewußt. Natürlich ist er im Rahmen seines Einkommens diesen Kinder gegenüber Unterhaltspflichtig. Du müßtest doch auch Unterhalt für dein erstes Kind bekommen. Davon mal abgesehen wenn man euer Geld mal zusammenrechnet würde ich nicht sagen das ihr an der Armutsgrenze lebt.

    Die Frage ist schon etwas dreist. Vielleicht solltest du deine freie Zeit mal damit verbringen und dir das kleingedruckte in deinem ALG2 Bescheid durchlesen wo genau drinsteht das du alles an Einkommen welcher Art auch immer anzugeben hast. Davon mal abgesehen ist das JC nicht dumm und weiß genau das du Mutterschaftsgeld gezahlt bekommst. Beim nächsten Datenabgleich wird dies dann sowieso bemerkt und du müßtest Geld zurückzahlen. Also kannst du es auch gleich angeben.

    Zunächst einmal müßte dein Freund sich sofort beim Arbeitsamt arbeitslos melden sonst riskiert er eine Sperre wegen verspäteter Meldung. Ihr könntet natürlich zusammenziehen und könntet ein Jahr auf Probe zusammen leben. Dabei hat jeder sein Einkommen und die Miete je zur Hälfte. Nach dem Jahr würdet ihr als BG gerechnet werden wenn ihr ALG2 Leistungen bekommen würdet. Wohngeld könntet ihr beantragen und auch den BAB Antrag würde ich euch raten zu stellen. Ob er durch einen Nachmieter schneller ausziehen könnte müßte er bei seinem Vermieter erfragen da dieser ja letztlich mit dem neuen Mieter einverstanden sein muß.

    Einfach so kann das JC keine BG vorraussetzen. Ihr hättet die Möglichkeit ein Zusammenleben auf Probe anzugeben. Das geht ein Jahr lang. Dabei ist dein Einkommen nicht relevant. Die Eltern wären allerdings deiner Freundin gegenüber Unterhaltspflichtig bis zur Beendung einer Ausbildung und dadurch ist es fraglich ob deiner Freundin überhaupt Leistungen zustehen.

    Deinen Ausbildungsvertrag kannst du ganz normal schriftlich kündigen. Ihr müßtet dann ALG2 beantragen und da ihr mit Kind zusammen lebt werdet ihr als BG gerechnet. Es könnte sein das du wegen der eigenen Kündigung eine Sperre bekommst.

    Na was denn nun. So krank scheinst du ja nun nicht zu sein. Auch notwendige Vitamine kann man über die Nahrung aufnehmen. Das was du bekommst sind wohl sogenannte Zusatzstoffe und diese gehören eben nicht zu den Dingen die eine Krankenkasse bezahlt. Anderenfalls könnte dein Arzt dir diese verschreiben.

    Es gibt Behandlungen die zahlt normal die Krankenkasse und dann gibt es Zusatzmöglichkeiten das entscheidet jeder selbst ob er diese in Anspruch nehmen möchte und zahlt diese dann auch selbst. Genauso verhält es sich mit Medikamenten. Nicht alles wird von den Krankenkassen getragen. Hier bei dir scheint es ein solcher Fall zu sein. Vom JC wirst du da wohl nichts bekommen. Es wäre auch allen anderen gegenüber etwas unfair.

    Na ja trotzdem ist es ja nicht jenseits der Vorstellungskraft das auch ein älterer Mensch noch eine Arbeit bekommt. Allerdings ist es leichter Sozialleistungen zu beziehen und die Freundin nebst Familie gleich mitzubringen.

    Ich finde die Reaktion deines Arbeitgebers schon reichlich komisch.Eigentlich gibt es die Regelung das man sich innerhalb drei Tagen krank zu melden hat. Selbstverständlich macht man dies bereits am ersten Tag aber ich denke auch der zweite Tag ist noch in Ordnung und rechtfertig keine Kündigung.

    Das was Dagobert das schreibt stimmt nicht. Halte dich an das was lacki eingestellt hat. Du kannst hinziehen wo auch immer du willst auch zu deiner Freundin. Umzug müßtest du selbst tragen da bekommst du nichts. Dadurch deine Freundin ja ein Einkommen hat würde ich dir raten erstmal das Probejahr beim JC anzugeben und darauf zu bestehen das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet. Somit würdest du deine Leistungen weiterhin bekommen und den Mietanteil. Anderenfalls könnte es passieren das deine Freundin komplett für dich mitaufkommen müßte und du von Ihr abhängig wärst. Wenn du sowieso eine Arbeit in Aussicht hast bist du ja vielleicht bald weg vom JC.

    Wie wäre es denn wenn du dir in Deutschland eine Arbeit suchst und die Frau auch. Es gibt ja durchaus Jobs wo man nicht unbedingt die deutsche Sprache beherrschen muß. Somit wäret ihr nicht auf staatliche Leistungen angewiesen und könntet eventuell auch für den kranken Sohn aufkommen. Außerdem hast du doch wie du schreibst in Polen gearbeitet. Es sollte doch dann möglich sein das du drei Monate für die Frau sorgen kannst.

    Kommt darauf an wieviel Lohn du in den Monaten bekommen hast. Alles was über dem üblichen Freibetrag liegt wird dir auf die Leistung angerechnet und müßte dann auch von dir zurückgezahlt werden.